Auswirkung der mitfinanzierten Zinsen bei einer PKW Finanzierung

  • Hallo zusammen,


    folgender Sachverhalt:


    Kaufpreis eines PKW 21.800,00, Anzahlung 3.520,69 bar, + Zinsen 496,54 ergibt eine Darlehenssumme von 18.775,85. Laufzeit 4 Jahre.


    Frage: wie müssen die Zinsen abgegrenzt werden, die ja im Darlehensbetrag enthalten sind? Und aus welchen Vorschriften lässt sich das beim § 4(3)-Rechner herleiten? Welche Konten müssen dafür angelegt werden und wie sollten die Buchungen lauten? ?(


    Es geht mir nur um die Zinsabgrenzung, nicht um den Anschaffungsvorgang an sich. Einen Tilgungsplan habe ich mir bereits erstellt und auch mit den vorausgerechneten Werten der Autobank verprobt.



    Vielleicht ist`s ja ganz einfach und ich habe den totalen blackout.....!?
    Freue mich auf Eure Antworten

    • Offizieller Beitrag

    Frage: wie müssen die Zinsen abgegrenzt werden, die ja im Darlehensbetrag enthalten sind? Und aus welchen Vorschriften lässt sich das beim § 4(3)-Rechner herleiten? Welche Konten müssen dafür angelegt werden und wie sollten die Buchungen lauten? ?(


    Es geht mir nur um die Zinsabgrenzung, nicht um den Anschaffungsvorgang an sich. Einen Tilgungsplan habe ich mir bereits erstellt und auch mit den vorausgerechneten Werten der Autobank verprobt.

    Jeweils im Zeitpunkt der Zahlung der Rate die Zinsen laut Tilgungsplan als Betriebsausgabe erfassen.

  • Danke für die schnelle Antwort, doch das ist mir schon klar.


    Habe mich nicht richtig ausgedrückt.


    Ich buche den Darlehensgesamtbetrag als Verbindlichkeit ein, um nachher nach den 4 Jahren nach Abzug der entsprechenden Monatsraten auf die Schlussrate zu kommen. Das klappt ja auch ganz wunderbar. Ein Bilanzierer würde den mitfinanzierten Zinsbetrag als aktiven RAP einbuchen und dann ratierlich auflösen. Doch was tritt beim § 4(3) -Rechner an die Stelle des RAP??? Sieht der Kontenplan das denn irgendwie vor? Oder denke ich da zu kompliziert?

    • Offizieller Beitrag

    Doch was tritt beim § 4(3) -Rechner an die Stelle des RAP???

    Nichts, weil das Zufluss-/Abflussprinzip des § 11 EStG anzuwenden ist. Du bist eben kein Bilanzierer.


    Warum so kompliziert, wenn Du doch einen Zins- und Tilgungsplan hast?


    Wenn Dir hier einer was zum Buchen sagen soll, solltest Du auch die von Dir genutzte Software (-version) nennen.

  • Sorry, dass ich mich jetzt erst wieder melde.


    Ich nutze Wiso-Steuersparbuch 2012.


    Trotzdem habe ich es leider noch nicht so ganz verstanden. ?(


    Generell stellt sich ja die Frage, ob die auf den Darlehensbetrag aufgeschlagenen Zinsen komplett im Zeitpunkt der Darlehensauszahlung in 2012 als Betriebsausgabe erfasst werden, oder ob sich die Zinsen auf die Darlehenslaufzeit 2012 und die folgenden 4 Jahre verteilen müssen.


    Wenn also die Zinsen im Zeitpunkt der Zahlung jeder einzelnen Rate erfasst werden, z.B. z. L des Kontos 2126, wo müsste dann die Habenbuchung erfolgen?


    :) Vielen Dank für die Hilfe :)

    • Offizieller Beitrag

    Generell stellt sich ja die Frage, ob die auf den Darlehensbetrag aufgeschlagenen Zinsen komplett im Zeitpunkt der Darlehensauszahlung in 2012 als Betriebsausgabe erfasst werden, oder ob sich die Zinsen auf die Darlehenslaufzeit 2012 und die folgenden 4 Jahre verteilen müssen.

    Das habe ich doch jetzt schon mehrmals versucht zu erklären, dass die Zinsen erst im Zeitpunkt des tatsächlichen Abflusses abziehbar sind. Genau aus dem Grund hast Du ja schließlich einen Zins- und Tilgungsplan, aus dem hervorgeht, welcher Zinsbetrag zu welchem Datum abgeflossen ist.


    Hinsichtlich dessen, was ein EÜRler in diesen Fällen zu erfassen gibt es zu den diversen Buhl-Softwareversionen genügend Beispiele hier im Forum. Insbesondere häschen hat teilweise sehr detaillierte Beispiele eingestellt, die Deinen Standardfall vollends abdecken sollten. Also bitte einfach mal die Forensuchfunktion diesbezüglich nutzen.

    • Offizieller Beitrag


    Ich buche den Darlehensgesamtbetrag als Verbindlichkeit ein, um nachher nach den 4 Jahren nach Abzug der entsprechenden Monatsraten auf die Schlussrate zu kommen. Das klappt ja auch ganz wunderbar.


    Ich sag es offen: ich glaube nicht, dass das ganz wunderbar geklappt hat, wenn Sie nun nicht weiter wissen...


    Korrekt bucht man in Ihrem Falle wie folgt:


    PKW an Darlehensverbindlichkeit: 21.800
    Abgrenzung Zins (980) an Darlehnensverbindlichkeit: 496,54 (auch als Nichbilanzierer!)
    Darlehensverbindlichkeit an Bank: 3.520,69


    Monatliche Rate
    Darlehnensverb. an Bank: xy,00 Euro


    Zinsen (jährlich oder monatlich gemäß Tilgungsplan)
    Zinsen langfr. (2120) an Abgrenzungskonto 980