Unfall auf betrieblich bedingter Fahrt mit geliehenem Auto oder Auto des Ehegatten - Gewerblicher Ansatz von Unfallkosten nicht möglich?

  • Hallo & schon vorab Dank für HIlfen zu meinem Thema.


    Meine Frau ist als Handelsvertreter viel unterwegs gewesen und hat für ihre Betriebsfahrten das auf mich zugelassene Auto genutzt. Ein Fahrtenbuch ist geführt worden. Leider hat sich auf einer der betrieblichen Fahrten ein Unfall ereignet, die Unfallkosten haben wir in der Steuererklärung entsprechend geltend machen wollen. Das Finanzamt hat das mit der Begründung zurückgewiesen, daß Fahrzeug sei auf mich zugelassen. Wie kann das sein, wenn doch sonst stets alle mit diesem Kfz zusammenhängenden Kosten gem. Fahrtenbuch angesetzt werden konnten?


    Hat jemand mglw. Ideen, die helfen können? - Besten Dank! :)

    • Offizieller Beitrag

    Ich hätte sogar mit den laufenden Kosten Probleme und würde mich eher bedeckt halten. Je nach Gestaltung könnte man durchaus von nicht abziehbarem Drittaufwand sprechen. Gibt es genug Ausführungen von uns hier im Forum zu zu lesen.


    Anders gesehen könnte, je nach Nutzungsumfang und Gestaltung, sogar notwendiges Untermehnsvermögen gegeben sein. Da wäre auch die Zulassung auf den Ehepartner nicht schädlich. Die würde lediglich für die in jedem Fall abzugrenzende unentgeltliche Wertabgabe (u.U. 1%-Regelung) diesbezüglich aussagekräftig sein.


    Das sollte sich vielleicht ein Steuerberater mal genauer anschauen, da der auch die Ordnungsmäßigkeit der Aufzeichnungen im steuerlichen Sinne prüfen kann.