Hallo & schon vorab Dank für HIlfen zu meinem Thema.
Meine Frau ist als Handelsvertreter viel unterwegs gewesen und hat für ihre Betriebsfahrten das auf mich zugelassene Auto genutzt. Ein Fahrtenbuch ist geführt worden. Leider hat sich auf einer der betrieblichen Fahrten ein Unfall ereignet, die Unfallkosten haben wir in der Steuererklärung entsprechend geltend machen wollen. Das Finanzamt hat das mit der Begründung zurückgewiesen, daß Fahrzeug sei auf mich zugelassen. Wie kann das sein, wenn doch sonst stets alle mit diesem Kfz zusammenhängenden Kosten gem. Fahrtenbuch angesetzt werden konnten?
Hat jemand mglw. Ideen, die helfen können? - Besten Dank!