Afa Arbeitszimmer - wo eintragen und wie berechnen?

  • Guten Morgen!
    Ich habe ein Arbeitszimmer im eigenen Haus und bin Gewerbetreibender.
    Nun würde ich gern die Afa angeben. Wo wird die ermittelt (ist KEIN gemischt genutzts Arbeitszimmer, da muss ich nix eintragen), und falls "zu Fuß" ermittelt wird: laut Betriebsprüfung habe ich in 2010 einen Afa-Betrag von rund 2.600 Euro gehabt. Aber ich weiß nicht, wie die Dame den ermittelt hat.
    Meine Herstellungskosten Haus betrugen 235000 Euro und das Arbeitszimmer hat 13% anerkannte qm. Also wie kommt die auf den Wert??
    Und dann - wo muss ich den Afa Wert denn dann eingeben? bei den Übrigen Betriebsausgaben, oder muss das auch in die Anlage AV??


    Leider gibt es hier keine Hilfethemen, die darauf eingehen würden.
    Deshalb vielen Dank an die Antworter!

    • Offizieller Beitrag

    Afa: 235 000 x 2% x 13%


    Restliche Arbeitszimmerkosten: Betriebs- und Nebenkosten des Hauses (StromWasserMüllGrundsteuer...) x 13%; direkt zuzuordnende Kosten für den Privatanteil: 0%, direkt zuzuordnende Kosten für den betrieblichen Teil: 100%.


    Wie isses mit einem Steuerberater?