V&V: Entschädigung aus Gebäudeversicherung

  • Hallo zusammen,


    wie berücksichtige ich eine Entschädigungszahlung der Wohngebäudeversicherung im Programm Wiso Steuer-Sparbuch? Sollte es hierfür nicht eine speziell vorgesehene Eingabemöglichkeit geben oder wird diese Zahlung schlicht als Einnahme aus V&V verbucht? Und die entsprechende Handwerkerrechnung dann als Ausgaben?
    Habe irgendwo aufgeschnappt, dass die Zahlung der Gebäudeversicherung nur bis zur Höhe der tatsächlichen Handwerkerrechnung angerechnet werden muss.
    (Ein Teil ist in Eigenleistung geschehen) Der Rest soll quasi "steuerfrei" sein. Kennt das jemand?


    MFG


    H.

  • Moin ...


    Vielleicht verstehe ich auch etwas falsch ...


    Trag doch die tatsächlich entstandenen Kosten - ( minus ) Erstattungen ein ...


    Gruß Kuddel

    WISO Steuer - Sparbücher, Windows 10, Office 2017
    " Zahle willig, zahle froh ... zahlen must Du sowieso ! "


    :lol:

    • Offizieller Beitrag

    Es scheint durch Eigenleistung ein Zahlungsüberhang an Entschädigung entstanden zu sein.


    Sonst wäre das auch mein Rat gewesen- aber so bin ich etwas ratlos. ?(

    • Offizieller Beitrag

    So oder so hatten wir das Thema schon vorgeraumer Zeit mal.


    Wasserschaden Eigenleistung?


    Zu der Antwort dort könnte man durchaus tendieren. Zumal ja vor Kurzem ein Urteil in der Presse war, nach dem Vermieter, die Hauswartungen und Hausmeisterarbeiten etc. selber erledigen, diese mit den angemessenen fiktiven Werten auch auf die Mieter umlegen dürfen. Analog eine Einnahme beim Vermieter zu besteuern wäre dann m.E. nur folgerichtig.


    Bei eigengenutzter Wohnung könnte man einerseits Aufwandsentschädigungen sehen, andererseits haben wir eine Leistung (Renovierung, Aufräumarbeiten, etc.), welcher eine Gegenleistung (Versicherungserstattung) gegenübersteht.

  • Hallo zusammen,


    zunächst Danke für die bisherigen Antworten.


    Ein konkretes Zahlenbeispiel könnte so aussehen:
    Versicherung rechnet per Kostenvoranschlag ab, Entschädigungszahlung: 2 Milliarden Euro.
    Handwerker legt los, erweist sich jedoch als ungeeignet, wird ausgetauscht und die bisherige Leistung abgerechnet. Nächster Handwerker schließt die Sanierung ab und erhält ebenfalls sein Geld. Übrig bleiben jedoch am Ende ca. 500 Millionen Euro, die der zweite Handwerker nicht verbraucht hat.
    Wären gemäß dem Beispielthread aus einer Antwort dann komplett von mir zu versteuern, wenn ich sonst nichts gegenrechnen kann. Was ja nicht so tragisch ist, gibt schlimmeres.


    Habe hier eine Seite gefunden mit einem anderen Schluss: Versicherungsleistung ist in diesem Fall nur bis zur Handwerkerrechnung zu versteuern.
    Sicher bin ich mir jedoch nicht, ob das aktuell ist. Auch nicht, ob ein solcher Gebäudeschaden immer ein Vermögensschaden ist.
    Ist ein Fall für den Steuerberater, denke ich.
    (http://www.steuernetz.de/aav_s….xhtml?currentModule=home)


    Meine eigentliche Frage ist jedoch, ob es für "Versicherungsleistung" ein eigenes Eingabefeld gibt im Programm oder ob ich diese Zahlung einfach als Einnahme verbuche.


    Schließt sich direkt dann die nächste Frage an, ob diese Handwerker-Leistungen resultierend aus einem versicherten Gebäudeschaden dann in die 15%-Regel (Stichwort Anschaffungsnahe Herstellungskosten) fällt. Auch das wird ein Thema für den Steuerberater sein, aber vielleicht hat jemand ähnliche Erfahrungen hier gemacht und hat den einen oder anderen Rat.


    Lieber miwe4: Zum Hinweis mit der Umlage der fiktiven Kosten: DANKE!!!! Wusste ich noch nicht, ich trink bei nächster Gelegenheit ein Bier auf dich!
    ^^



    VG


    H.

    • Offizieller Beitrag

    Habe hier eine Seite gefunden mit einem anderen Schluss: Versicherungsleistung ist in diesem Fall nur bis zur Handwerkerrechnung zu versteuern.
    Sicher bin ich mir jedoch nicht, ob das aktuell ist. Auch nicht, ob ein solcher Gebäudeschaden immer ein Vermögensschaden ist.

    Da steht aber nichts von Eigenleistungen.

    Ist ein Fall für den Steuerberater, denke ich.
    (http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/…rentModule=home)

    Ja, stimme ich eindeutig zu.

    Meine eigentliche Frage ist jedoch, ob es für "Versicherungsleistung" ein eigenes Eingabefeld gibt im Programm oder ob ich diese Zahlung einfach als Einnahme verbuche.

    einfach etwas passendes aussuchen und begründen (wie Baukostenzuschüsse, etc.)

    Schließt sich direkt dann die nächste Frage an, ob diese Handwerker-Leistungen resultierend aus einem versicherten Gebäudeschaden dann in die 15%-Regel (Stichwort Anschaffungsnahe Herstellungskosten) fällt. Auch das wird ein Thema für den Steuerberater sein, aber vielleicht hat jemand ähnliche Erfahrungen hier gemacht und hat den einen oder anderen Rat.

    M.E. durch § 35a Absatz 5 EStG ausgeschlossen.

    Lieber miwe4: Zum Hinweis mit der Umlage der fiktiven Kosten: DANKE!!!! Wusste ich noch nicht, ich trink bei nächster Gelegenheit ein Bier auf dich!

    Und da sage noch einer, dass Fernsehen nicht bildet. :D