Hallo zusammen,
wie berücksichtige ich eine Entschädigungszahlung der Wohngebäudeversicherung im Programm Wiso Steuer-Sparbuch? Sollte es hierfür nicht eine speziell vorgesehene Eingabemöglichkeit geben oder wird diese Zahlung schlicht als Einnahme aus V&V verbucht? Und die entsprechende Handwerkerrechnung dann als Ausgaben?
Habe irgendwo aufgeschnappt, dass die Zahlung der Gebäudeversicherung nur bis zur Höhe der tatsächlichen Handwerkerrechnung angerechnet werden muss.
(Ein Teil ist in Eigenleistung geschehen) Der Rest soll quasi "steuerfrei" sein. Kennt das jemand?
MFG
H.