WISO Steuer 2012: Wo trage ich die Beiträge zur Heilfürsorge ein?

  • Ich möchte nun meine Steuererklärung abschließen. Kann mir jemand sagen wo ich die Beiträge zur Heilfürsorge (1,4 Prozent des Bruttogehalts) eintragen kann? Ich nutze das WISO Steuerprogramm 2012 und bin Beamter in Schleswig-Holstein. Es geht mir nur um das Eingabefeld und nicht um sonstige rechtliche Fragen.

    • Offizieller Beitrag

    Sollte Dir doch dein Arbeitgeber bzw. die Zahlstelle sagen können.


    Ist m.E. so zu sehen wie die üblichen Eigenanteile "normaler" beamteter Personen? Da käme dann allenfalls ein Ansatz nach § 33 EStG unter Anrechnung der sog. zumutbaren Eigenbelastung zum Tragen. Nach genauerer Überlegung wäre das meine Lösung.

  • Moin ...


    Lars ... mal eine bescheidene Frage:


    Was sind denn Beiträge zur Freien Heilfürsorge ?


    Ich selbst bin beamtet ... habe 40 Jahre den Genuß der Freien Heilfürsorge erlebt ... aber keinen einzigen Pfennig / Cent an Freier Heilfürsorge " selbst " entrichtet.
    Daher die Frage um besser verstehen zu können, ob es sich vielleicht um eine zusätzliche Absicherung handeln könnte !?


    Sind das Pflichtbeträge ... freiwillige Beiträge ... eine Art Anwartschaft ... oder ... oder ... usw ...


    Dann kann man vielleicht auch die Art der Eintragung erkennen !


    Gruß Kuddel

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    :lol:

    2 Mal editiert, zuletzt von Kuddel1 ()

  • Wie oben beschrieben muss ich monatlich 1,4% meines Bruttogehalts an die Heilfürsorge entrichten. Das sind keine Zahlungen an irgendwelche Privatkassen sondern Pflichtbeiträge die direkt an die Heilfürsorge in Schleswig Holstein gehen. Auf dem Gehaltszettel als "Eigenanteil Heilfürsorge" deklariert. Ich habe bewusst Heilfürsorge und nicht "Freie" Heilfürsorge geschrieben. Die "freie Heilfürsorge" gibt es so gesehen leider nicht mehr

  • OK ... dann bin ich außen vor !


    Mir fällt dann nur noch der " Beitrag zur gesetzlichen KV " ein !


    Wie gesagt ... ich weis es aber nicht genau !


    Drück mal auf das Fragezeichen ... welches ich eingekreist habe !


    Das ist doch Häschen's Gebiet ... vielleicht hat sie eine Antwort !


    Gruß Kuddel

    • Offizieller Beitrag

    ich habe jedoch nicht nach rechtlicher Auskunft gefragt, sondern nach dem EINGABEFELD!!!

    Klemmt da bei Dir eine Taste, oder warum mehrfach? Was meinst Du, wonach sich das zutreffende Eingabefeld richtet? Richtig, nach der steuerlichen Würdigung.

    Wie oben beschrieben muss ich monatlich 1,4% meines Bruttogehalts an die Heilfürsorge entrichten. Das sind keine Zahlungen an irgendwelche Privatkassen sondern Pflichtbeiträge die direkt an die Heilfürsorge in Schleswig Holstein gehen.

    In meinen Augen zweifelsfrei außergewöhnliche Belastungen i.S. § 33 Absatz 1 EStG und kein Abzug im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen möglich.

  • Wie oben beschrieben muss ich ebenfalls monatlich 1,4% meines Bruttogehalts an die Heilfürsorge als Krankenversicherungspflichtbeitrag entrichten.
    Dieser Betrag wird mir monatlich von meinem zu versteuernden Bezügen als Polizeibeamter in Hamburg einbehalten!
    Beiträge für Pflegeversicherung werden nicht extra ausgeworfen.


    In welches Feld muß der Jahresbeitrag eingetragen werden, ohne dass das Program über fehlerhafte Pflegeversicherungsbeiträge meckert und ELSTER das dann auch schluckt!


    Als Highlight taucht dann auch noch ganz neu auf der Lohnsteuerbescheinigung in Zeile 28 (Beiträge zur privaten Krankenversicherung und Pflege-Pflichtversichererung) eine unglaubliche Pauschalsumme von 3.000,- EUR auf - die natürlich nie gezahlt wurde, aber angeblich nicht anfechtbar/änderbar sein soll!


    Meckert natürlich auch das Program drüber rum und ELSTER genauso!


    Bisher scheint ja noch niemand eine vernünftige Lösung parat zu haben!


    Hummel. Hummel

    • Offizieller Beitrag

    Doch es gibt längst eine, miwe hat die richtige Lösung bereits in seiner ersten Antwort genannt: Außergewöhnliche Belastung. Einzutragen in das Feld der außergewöhnlichen Belastung.



    Wenn Ihre Lohnsteuerbescheinigung offensichtlich unrichtig ist, dann ist Sie vom Arbeitgeber/ Lohnbüro zu ändern. Das ist hier Ihr Ansprechpartner.
    Bitte in der Personalstelle vorsprechen und (er)klären lassen- am Besten vor dem 28.2.


    So, wie Ihnen die Bescheinigung vorliegt wurde sie nämlich auch an die Finanzverwaltung übermittelt.

    • Offizieller Beitrag

    Als Highlight taucht dann auch noch ganz neu auf der Lohnsteuerbescheinigung in Zeile 28 (Beiträge zur privaten Krankenversicherung und Pflege-Pflichtversichererung) eine unglaubliche Pauschalsumme von 3.000,- EUR auf - die natürlich nie gezahlt wurde, aber angeblich nicht anfechtbar/änderbar sein soll!

    Da steht nirgends, dass dieser Betrag tatsächlich geleistet worden ist oder bei der Einkommensteuererklärung zu berücksichtigen ist.

    Wenn Ihre Lohnsteuerbescheinigung offensichtlich unrichtig ist, dann ist Sie vom Arbeitgeber/ Lohnbüro zu ändern. Das ist hier Ihr Ansprechpartner.
    Bitte in der Personalstelle vorsprechen und (er)klären lassen- am Besten vor dem 28.2.

    Die Lohnsteuerbescheinigung ist nicht falsch. ;)


    Der Arbeitgeber bescheinigt hier nur, welchen Betrag er im Rahmen der Lohnsteuerberechnung berücksichtigt hat. Was bei tatsächlich geringeren nachgewiesenen Beiträgen da einzig und allein draus zu folgern ist, ist die Durchführung einer Pflichtveranlagung nach § 46 Absatz 2 Nr. 3 EStG. Und in diesen Fällen droht durchaus eine Einkommensteuernachzahlung. Nicht umsonst also diese Neuerung zu Zeile 28. Das habe ich übrigens erst kürzlich in einem anderen Thread hier im Forum erläutert.