Nach Abholung mit Elster, nachträglich Papierbescheid eingeben

  • Hallo,
    nach der Abholung der Steuerbescheides glaube ich, dass alle bekannten und unbekannten Übermittlungsfehler bei mir zugeschlagen haben. Die Hotline hat mir empfohlen die Eingabe durch Handeingabe des Papierbescheides zu versuchen. Erste vergleiche auf Papier ergeben eine erheblich bessere Übereinstimmung zwischen Software uns Finazamt.
    Mein Problem: die Schaltfläche, die vor der Abholung mit Elster angezeigt wurde, ist dort weg :cursing: . Rückfrage bei der Hotline und eingen Suche waren erfolglos.
    Bitte um einen Hinweis, wie ich nun den Papierbescheid eingeben kann. :?:


    Vielen Dank!

    • Offizieller Beitrag

    Bitte um einen Hinweis, wie ich nun den Papierbescheid eingeben kann. :?:

    M.E. gar nicht. Dazu gibt es ja den elektronischen Bescheid.


    Einzige Möglichkeit wäre, eine vor der Bescheidabholung erstellte Datensicherung zu kopieren und umzubennen, um dann mit dieser zu arbeiten.

  • M.E. gar nicht. Dazu gibt es ja den elektronischen Bescheid.


    Wenn elster ohne Übermittlungsfehler funktionieren würde, ja.
    Unabhängig davon, ob es an der Finanzverwaltung liegt oder an der Software, ist das für mich schlecht gelaufen.


    Wenn es bekannt ist, dass es Übermittlungsfehler gibt, dann würde ich - wie von der Hotline vorgeschlagen - eine Alternative bei Problemen erwarten. In dem Falle nachträgliche Handeingabe des Papierbescheides.

    • Offizieller Beitrag

    Die Hotline kann Dir keine Lösung vorschlagen, weil ELSTER ein Produkt der Finanzverwaltung ist und die Darstellungsfehler eben dadurch bedingt sind, dass diese Bescheidrückübermittlung sich nach wie vor in einem Versuchsstadium befindet. Das ist übrigens auch der Grund, warum es nach wie vor den Papierbescheid gibt und auch auf absehbare Zeit geben wird. Man sollte dabei auch bedenken, dass nicht alle Bundesländer mit derselben Software arbeiten und alleine dadurch sicherlich auch schon Abstimmungsprobleme per ELSTER-Rückübermittlung auftreten können. Was also im Bundesland x zutreffend rückübermittelt wird, kann im Bundesland y dagegen falsch rückübermittelt werden.


    Ich selber habe übrigens auch noch nie eine zu 100% zutreffende Bescheidrückübermittlung in den Händen gehalten. Aber im Zusammenwirken mit dem meist fast taggleich zugehenden Papierbescheid hat meine eine ausreichende Arbeitshilfe, um alles nachvollziehen zu können. Und lieber einen nicht in allen Punkten übereinstimmenden elektronischen Bescheid, als gar keinen elektronischen Bescheid. Ich möchte diese überschlägige Hilfe nicht missen. Zumal das Ergebnis nie so ist, dass man es gar nicht nachvollziehen kann.


    Und wenn Du dann wirklich meinst, da ist etwas total daneben gegangen, dann solltest Du ein Ticket beim Buhl-Support eröffnen und denen, ggf. nach Rückfrage und Zustimmung, die Gelegenheit geben, sich Deine Dateien anzuschauen und/oder sich auf Dein System aufzuschalten. Nur so kann man wirklich der Ursache auf den Grund kommen. Eine telefonische Hotline ist damit m.E. überfordert und insoweit der falsche Ansprechpartner. Es sei denn natürlich Du erwischt einen Mitarbeiter, der sich auch aufschalten kann. Da habe ich leider keine Info, welche Möglichkeiten der Telefonhotline zur Verfügung stehen. Besser ist in meinen Augen in jedem Fall ein Ticket.

  • Und am besten möglichst detailliert den Fall beschrieben und auch die Datenbank anhängen. Wenn du da ein Ticket schreibst und fragst, warum du dies und das auf dem Formular hast, werden die ohne Einsicht deiner Daten auch nur spekulieren können.


    Wie lautet denn die Meldung genau, also beim Übertragungsversuch?

    • Offizieller Beitrag


    Ist erledigt! Ich bin auf die antwort gespannt.


    Fragen bitte im Forum stellen und nicht über den Meldebutton. Es sollen ja alle etwas davon haben. Ich habe es jetzt mal hierhin kopiert.


    Ein Ticket kannst Du im Supportcenter von Buhl eröffnen. Einfach einem der vielfeachen Links folgen, u.a. dem aus meiner Signatur. Alles andere ist beim Lesen selbsterklärend.


    Die Frage könntest Du Dir beim Nutzen der komfortablen Forensuchfunktion aber eigentlich auch selber beantworten. Da würdest Du nämlich finden, dass ein Ausdruck vom Aussehen eines Papierbescheides des Finanzamts nicht möglich ist. Du bekommst "nur" bestimmte Bescheiddaten und Erläuterungen abgerufen, mit denen Du Deine erklärten Besteuerungsgrundlagen abgleichen kannst. Aber mehr benötigt man auch nicht, da das FA ja nach wie vor den Papierbescheid schickt.