Eingangsrechnung in EÜR- Buchungstag oder Wertstellung?

  • Hallo,
    so am Jahresende sind die Buchungstage ja schon ein bisschen bedeutender, also ich habe gerade eine Eingangsrechnung bezahlt und wollte es nun verbuchen. Wiso zeigt an:


    Buchungstag: 29.12.2012
    Wertstellung: 02.01.2013


    Bisher habe ich nicht so darauf geachtet und diese Ausgabe dem Monat Dezember zugeordnert. ist das in diesem Fall auch richtig, weil Wertstellung ja erst 02.01.13 ist. Meine Bank bucht nämlich heute noch mit Buchungstag 29.12 und zwar bis 16.30 Uhr laut deren Auskunft, danach kommt Buchungstag und Wertstellung 02.01.13.
    Also gehört die o.g. Buchung noch zum Jahr 2012 und in deren EÜR?

  • Da gab es was.... Mom...


    Finde es nicht. Aber ich meine da gibt es sogar eine gesetzliche Regelung, was von welchem Zeitraum noch in welches Jahr gezählt wird??


    Vielleicht weiß da "häßchen" mehr?

    • Offizieller Beitrag

    Finde es nicht. Aber ich meine da gibt es sogar eine gesetzliche Regelung, was von welchem Zeitraum noch in welches Jahr gezählt wird??

    Du meinst die sog. "wiederkehrenden Leistungen". Die scheint der TE hier aber nicht zu meinen.


    Ansonsten sollte die Wertstellung das maßgebliche Kriterium sein.

  • Ich habe auch was im Hinterkopf, würde ja auch Wertstellung sagen, aber es gab glaube ich mal ein Urteil und das besagte Buchungsdatum. Sonst wäre ja z.B. die Buchung in unserem Programm Mein Büro ja nicht richtig und Buchungsdatum und WErtstellungsdatum lassen sich nicht ändern.

    • Offizieller Beitrag

    Du musst Dich vielleicht etwas gedulden, bis einer vorbeikommt, der das Programm auch nutzt. Das ist bei mir leider nicht der Fall. Und da waren die Feiertage bzw. der Jahreswechsel vielleicht ein denkbar ungünstiger Zeitpunkt.

    • Offizieller Beitrag

    :grumble: Häschen kommt von Hase und nicht von häßlich- es schreibt und spricht sich daher mit weichem "Ssss" :huntsman:




    Zur Frage:
    Überweisung
    Der Abfluss liegt im Zeitpunkt des Eingangs des Überweisungsträgers bei der Überweisungsbank (BFH, 22.05.1987 - III R 47/82, BStBl II 1987, 673) vor. Der Zufluss erfolgt bei Gutschrift auf dem Konto, die Fälligkeit und Wertstellung sind hierbei unmaßgeblich. >>Klick<<



    Das gilt übrigens bei Scheckzahlungen, wenngleich sie heuer selten vorkommen, analog- die Übergabe des Schecks gilt als Zahlungszeitpunkt (Erlangung der Verfügungsmacht), nicht die Gutschrift auf dem Konto- weshalb ein geplatzter Scheck wieder ausgebucht werden muss.




    Nachtrag: zur Überschrift: die IST-Besteuerung hat einkommensteuerlich (=für die EÜR) keine Relevanz! Außerdem hat die IST-Besteuerung nicht mit dem Vorsteuerabzug zu tun. Ich habe mit daher erlaubt, die Überschrift anzupassen. :D

    • Offizieller Beitrag

    Zur Frage:
    Überweisung
    Der Abfluss liegt im Zeitpunkt des Eingangs des Überweisungsträgers bei der Überweisungsbank (BFH, 22.05.1987 - III R 47/82, BStBl II 1987, 673) vor. Der Zufluss erfolgt bei Gutschrift auf dem Konto, die Fälligkeit und Wertstellung sind hierbei unmaßgeblich. >>Klick<<



    Das gilt übrigens bei Scheckzahlungen, wenngleich sie heuer selten vorkommen, analog- die Übergabe des Schecks gilt als Zahlungszeitpunkt (Erlangung der Verfügungsmacht), nicht die Gutschrift auf dem Konto- weshalb ein geplatzter Scheck wieder ausgebucht werden muss.

    Gibt es da auch etwas zur Onlineüberweisung? Wenn ich heute etwas online überweise, dann ist doch klar, dass auch die Wertstellung bei mir auf dem Konto in jedem Fall erst am nächsten Tag erfolgt; ich also in jedem Fall auch erst am nächsten Werktag wirtschaftlich belastet bin. Ich meine, dass man das von Dir zitierte Urteil (hier im Volltext) alleine schon aufgrund des technischen Fortschritts nicht mehr anwenden kann.

    • Offizieller Beitrag

    Ich kenne kein neueres dazu- und finde auch in unserer Datenbank keines.


    Wenn ich bei meiner Bank eine Onlineüberweisung vornehme, dann ist das Geld sofort vom Konto weg und der Kontostand entsprechend angepasst- Papier dauert aber länger... :search:

  • Zur Frage:
    Überweisung
    Der Abfluss liegt im Zeitpunkt des Eingangs des Überweisungsträgers bei der Überweisungsbank (BFH, 22.05.1987 - III R 47/82, BStBl II 1987, 673) vor. Der Zufluss erfolgt bei Gutschrift auf dem Konto, die Fälligkeit und Wertstellung sind hierbei unmaßgeblich. >>Klick<<



    Das gilt übrigens bei Scheckzahlungen, wenngleich sie heuer selten vorkommen, analog- die Übergabe des Schecks gilt als Zahlungszeitpunkt (Erlangung der Verfügungsmacht), nicht die Gutschrift auf dem Konto- weshalb ein geplatzter Scheck wieder ausgebucht werden muss.

    D.h. so wie es das Programm Mein Büro bucht und zuordnet (hier: Buchungstag 28.12.12 - Wertstellung 02.01.13) ist es korrekt. Konkret in meinem Fall bei der Bezahlung einer Rechnung am 28.12.12: Zuordnung zum Jahr 2012.

  • Bei einem 4/3-Rechner gilt das Zufluß-/Abflußprinzip, daher ist für die EÜR das Wertstellungsdatum relevant. Bei einem Bilanzierer kommt es dagegen auf das Buchungsdatum an, da der Betrag auf dem Kontoauszug mit dem Betrag des Bankkontos in der Buchhaltung übereinstimmen muß. Für weitere Details kann ich diesen Thread in einem anderen Forum empfehlen: http://www.rechnungswesenforum…tstellungsdatum-6810.html


    EDIT: Mittlerweile habe ich von einem Urteil des FG Hessen erfahren, demzufolge auf dem Bankkonto eingehende Betriebseinnahmen zum Zeitpunkt der Gutschrift zugeflossen und als Betriebseinnahmen zu erfassen sind. Für die EÜR ist also tatsächlich das Buchungsdatum entscheidend, nicht das Wertstellungsdatum!