"Vollständig bezahlt" für die Zukunft setzen?

  • Hallo beieinander,


    Ich habe einen Mietvertrag für insgesamt 6 Monate jeweils monatlich zu bezahlen. Ich habe dies jetzt als Eingangsrechnungen mit dem jeweiligen "Rechnungsdatum" zum Monatsersten der entsprechenden Monate eingetragen. Tatsächlich bezahlen werde ich das über einen Dauerauftrag jeweils zum 28. des Vormonats.


    Kann ich denn nun die Bezahlvorgänge schon vorerfassen und das "Vollständig bezahlt" mit einem zukünftigen Datum setzen, so dass die entsprechenden Werte dann z.B. in den richtigen Umsatzsteuervoranmeldungen auftauchen?


    Herzlichen Dank
    Josef Spitzlberger

    • Offizieller Beitrag

    Hallo gondola-barocca,


    das von Ihnen beschriebene Vorgehen ist so nicht möglich, und das aus verschiedenen Gründen. Zum einen ist es immer gefährlich, Aussagen über die Zukunft zu treffen. Was, wenn aus irgendwelchen unglücklichen Gründen der Betrag nicht eingezogen werden kann? Dann ist Ihre Buchhaltung vielleicht falsch, und Sie haben Ihren vorgefertigten Buchungssatz vergessen. Außerdem stünden bei der von Ihnen beschriebenen Vorgehensweise Ausgaben im Prinzip ohne Beleg (der eigentliche Abbuchungsnachweis) in Ihrer Buchhaltung.


    Zudem haben Sie einen Dauerauftrag erwähnt. Das bedeutet, das Geld wird abgebucht, die Abbuchung erscheint also auf Ihren Kontoauszügen und wird in WISO Mein Büro bei einem Online-Abruf auch als Umsatz angezeigt. Im Programm können Sie, sofern Sie das Online-Banking nutzen, keine Bankbuchungen manuell vorab eingeben, sondern müssen natürlich abwarten, bis auf dem Kontoauszug, sprich: bei den von WISO Mein Büro abgerufenen Umsätzen die Miete erscheint, um sie dann der Eingangsrechnung zuzuordnen.


    Das hat aber auch Vorteile: Wenn Sie online Ihre Umsätze abrufen, erscheint darauf die Mietzahlung. Sie laufen also nicht Gefahr, deren Buchung zu vergessen. Sofern Sie sich immer zum 28. eines Monats erinnern lassen wollen, die entsprechende Buchung manuell vorzunehmen, steht Ihnen der Kalender zur Verfügung. Hier lassen sich auch Serientermine, also wiederkehrende Erinnerungen komfortabel hinterlegen.


    Mit freundlichem Gruß


    Christoph Diel

    • Offizieller Beitrag

    Ausgaben im Prinzip ohne Beleg (der eigentliche Abbuchungsnachweis) in Ihrer Buchhaltung.


    Als Beleg dient hier der Mietvertrag, sofern er alle erforderlichen Angaben enthält.


    Alles andere- und besonders die Grundaussage ("lass lieber sein")- unterstütze ich so.