Pendlerpauschale sowie Beiträge zur ausländ. gesetzl. Rentenversicherung bei Progressionsvorbehalt.

  • Ich arbeite in Deutschland, mein Ehepartner in Luxemburg und wir wohnen in Deutschland. Somit unterliegen die Einkünfte meines Ehemannes dem Progressionsvorbehalt.
    Wir haben unsere Steuererklärung mit dem WISO Steuer-Sparbuch gemacht. Das Programm setzt die Pendlerpauschale für meinen Ehemann für die Fahrt zur Arbeit nach Luxemburg automatisch bei einfacher Entfernung mit 0,60 € pro km,
    oder bei Hin- und Rückfahrt mit 0,30 € pro km an. Das Finanzamt akzeptiert jedoch nur die einfacher Entfernung mit 0,30 €.


    Die Beiträge zur ausländischen gesetzlichen Rentenversicherung meines Ehepartners werden im WISO Steuer-Sparbuch bei den Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt.
    Das Finanzamt erkennt diese Beiträge jedoch auch nicht an.
    Frage: Sind die vom WISO Sparbuch angesetzten 0,60 € pro km bei einfacher Entfernung oder die 0,30 € bei Hin- und Rückfahrt und die berücksichtigten Rentenbeiträge als Vorsorgeaufwendungen ein Programmfehler?
    Sollte kein Programmfehler vorliegen, wo finde ich die gesetzlichen Regelungen für diese beiden Fälle um gegenüber dem Finanzamt Argumente für die Richtigkeit der vorgenannten Sachverhalte zu haben.
    MfG
    914Werma