Ausbildungsfreibetrag Auslandssemester

  • Erst einmal allen hier im Forum ein glückliches und gesundes 2013!


    Ich habe ein kleines Problem:


    Unser Kind absolviert seit Oktober 2012 ein Auslandssemester in Südafrika.
    Nun sind vorübergehende Auslandsaufenthalte unter einem Jahr zum Zwecke der Ausbildung ja grundsätzlich steuerunschädlich, da der Status des Inlandkindes erhalten bleibt.
    Wenn ich allerdings für unseren Sohn als Wohnsitz für die Zeit von Oktober bis Dezember 2012 Südafrika angebe, behandelt Wiso ihn steuerlich wie ein Auslandskind (mit anteiligem Verlust des Kinderfreibetrages und Kürzungen beim Ausbildungsfreibetrag entsprechend der Ländergruppeneinteilung ).


    Ich kann nun zwar als Wohnsitz unsere deutsche Adresse verwenden und auch das Häkchen für "Auswärtige Unterbringung" setzen, laufe
    dabei aber sofort auf Warnungen der Software und wohl in der Konsequenz auch auf Streichungen des Finanzbeamten.


    Hat jemand von euch vielleicht einen Tipp, wie ich meinen Fall eingabetechnisch sauber so abbilde, dass - auch ohne separate schriftliche
    Erklärung - bei Einreichung über Elster sowohl Wiso als auch das Finanzamt die kompletten 924€ für den Ausbildungsfreibetrag anerkennen?


    Danke!


    Gruß Tom

  • Liegt die betragsmäßige Abweichung beim Kinderfreibetrag nicht eher daran, dass Südafrika eine andere Ländergruppe (3) hat? ?(


    Ja exakt, nur kann - soweit ich informiert bin (z.B. hier gleich auf der ersten Halbseite: <<defekter Link wurde von der Redaktion entfernt>> )- diese Abweichung oder auch Ländergruppe nur greifen, wenn das Kind seinen Wohnsitz oder "Gewöhnlichen Aufenthalt" im Ausland hat ("Auslandskind").

    In meinem Fall aber hält sich unser Sohn bei deutschem Wohnsitz nur vorübergehend im Ausland auf,bleibt also "Inlandskind". Diesen Sachverhalt nachzustellen, gelingt mir in Wiso leider nicht ...


    Gruß Tom

    • Offizieller Beitrag

    In meinem Fall aber hält sich unser Sohn bei deutschem Wohnsitz nur vorübergehend im Ausland auf,bleibt also "Inlandskind". Diesen Sachverhalt nachzustellen, gelingt mir in Wiso leider nicht ...

    Wohnsitz/gewöhnlicher Aufenhalt mit Inlandsadresse; im Zweifel also Deine Anschrift. Wäre doch der Standardfall. Wenn das Kind sich für diese Zeit allerdings umgemeldet hat, wäre dies ja falsch. Da war ich bei deiner Fragestellung von ausgegangen, denn Dein Kind kann ja auch einen eigenen Haushalt haben. Deshalb steht in dem von Dir genannten Fall auch, "normalerweise" ist ein Kind bei Auslandsstudium kein Auslandskind. Du musst Dich also schon etwas genauer fassen. Beide Fälle sind problemlos einzugeben.

  • Beide Fälle sind problemlos einzugeben.

    Ok, das war meine Frage. Dann mal los... :D


    Ich zitiere mich mal selbst:


    "Ich kann nun zwar als Wohnsitz unsere deutsche Adresse verwenden und auch das Häkchen für "Auswärtige Unterbringung" setzen, laufe
    dabei aber sofort auf Warnungen der Software und wohl in der Konsequenz auch auf Streichungen des Finanzbeamten."


    Wie also kann ich dem Finanzamt mitteilen, dass der Wohnsitz Deutschland und die vorübergehende auswärtige Unterbringung Südafrika ist?
    Ich wähle also die deutsche Heimatadresse und setze meinen Haken für die auswärtige Unterbringung. Für das Finanzamt sieht es dann doch so aus, als wäre die deutsche zugleich die auswärtige Adresse. Wie ergänze ich jetzt hier "problemlos" den Fakt, dass unser Sohn sich vorübergehend im Ausland aufhält?


    Danke.
    Gruß Tom

    • Offizieller Beitrag

    Ich verstehe nicht, was für ein großartiges Problem Du meinst. Vielleicht solltest mal einen Screen anhängen. Dir ist klar, dass es nicht nur Fehlerhinweise, sondern auch Prüfhinweise gibt. Und selbstverständlich bedingt auch eine ohne Bearbeitungshinweise abgegebene Erklärung ausreichende Nachwiese für die geltend gemachten Positionen.

  • Hallo,


    ich glaube dieser Artikel ([Link auf externe Seite mit Werbung entfernt]) wird Ihnen helfen weil mir hat er geholfen.[/size]


    Gruss

    Einmal editiert, zuletzt von Fevzi () aus folgendem Grund: [url]http://www.mawista.com/blog/50-meistgestellten-fragen-zum-auslandsstudium/[/url][size=10]