Auszahlung Kapital (Rücklagen) an die Eigentümer aufgrund Beschluß
Zitat von »g.horn«
Aber was ist jetzt, wenn eine WEG beschließt, aus den vorhandenen Rücklagen, die in der Höhe nicht mehr benötigt werden, Kapital an die Eigentümer auszuzahlen
Hallo Günter,
ich vermute, dass die Buchung = Betrag xxx - Umbuchung - sonstige Entnahme an Rücklagenkonto die richtige Buchung ist und nicht die direkte Buchung 4610 bzw. 4615.
Aber wie handhabst du das weiter.
z.B. 20 WE unterschiedlicher MEA - Auszahlungsbetrag 75.000,00 € --- Jeder WE bekommt seinen Anteil überwiesen, d.h. du legst vorher eine Exeltabelle mit den zu überweisenden Beträgen an und diese Tabelle ist dann auch dein Auszahlungbeleg in Verbindung mit der Kontoüberweisung oder nimmst du den Rücklagenbetrag je WE aus der Rücklagenfortschreibung vor der Buchung (sonst.Entnahme) und ziehst die Differenz aus dem Rücklagenbetrag je WE nach der Buchung (sonst. Entnahme) ?
Mfg
Cowgirl