Investitionsabzug - das Jahr der tatsächlichen Anschaffung

  • Hallo Profis,
    Steuersparbuch 2013 passt leider nicht zu meinem Hirn, ich brauche Hilfe.


    In 2011 habe ich einen Investitionsabzug (40% )für ein Gut vorgenommen, das dann in 2012 für 1569.- angeschafft wurde.
    Anbei als Anhang die entsprechende Maske aus StSb2013 mit der Bitte mir die Felder kurz zu erklären und mir zu sagen, ob ich das so richtig eingetragen habe.


    Aber dann. Im WWW finden sich z.B. von der IHK folgende Sätze: "Erfolgt die geplante Investition innerhalb der Investitionsfrist, ist im Jahr der Anschaffung oder Herstellung des Wirtschaftsgutes der Investitionsabzugsbetrag gewinnerhöhend außerhalb der Bilanz oder Einnahme-Überschussrechnung hinzuzurechnen. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten können um bis zu 40 Prozent, höchstens um den Hinzurechnungsbetrag gemindert werden. Bemessungsgrundlage für die Abschreibungen sind die geminderten Anschaffungs- oder Herstellungskosten."


    Ähm ja.
    "außerhalb der EÜR hinzuzurechnen." - Bitte Hilfe Wie wo mache ich das in der SW?
    "Die Anschaffungs- oder
    Herstellungskosten können um bis zu 40 Prozent, höchstens um den Hinzurechnungsbetrag gemindert werden" - Wieso denn können? Mir wäre doch eigentlich lieb maximale Ausgaben ansetzen zu dürfen?!


    Weitere Fragen dazu:
    Wie buche ich das Gut? (Erstelle ich einen Sammelposten, Abschreibung über XY Jahre, Wert der Anschaffung 1569 abzügl der 40% ??)
    Wo vermerke ich dann ggf in dem Sammelposten, das ich hierfür einen Investitionsabzug in Anspruch genommen habe - oder muss ich das nicht?
    Wie kann ich aber "ausserhalb der EÜR" einen Sammelposten anlegen?


    Ich wäre ja so froh das mal zu verstehen...
    Besten Dank, Gruß und prosit!
    E.

    • Offizieller Beitrag

    1. Sie DURFTEN in Vorjahren maximal 40% der voraussichtlichen Kosten zurückstellen.


    2. Sie MÜSSEN bei Anschaffung die abgezogenen Kosten hinzurechnen- das hat das Programm auch so eingetragen.


    3. Sie DÜRFEN ZUSÄTZLICH eine Sonderabschreibung gem. § 7g(2)EStG beanspruchen in Höhe von 40% der tatsächlichen Kosten höchstens soviel, wie hinzugerechnet wird. (Machen Sie dafür ein Häkchen in das Feld "es wird/wurde vom Wahlrecht zur zusätzlichen...blabla"!)


    4. Nehmen Sie 3. in Anspruchen, MÜSSEN sie die Bemessungsgrundlage für die weiteren Abschreibungen um den Betrag aus 3. mindern.



    Soweit ich weiß, geschieht der Rest programmgesteuert- bitte kontrollieren Sie in den Formularen Anlage EÜR Seite 3 Zeile63 Feld 188- da müssen 627/628 Euro stehen. Kontrollieren Sie außerdem Ihr Anlageverzeichnis. Das von Ihnen erworbene Anlagegut muss mit Anschaffungkosten von 1569,00 Euro stehen, dann folgt eine Sonderafa von 627/628 Euro und von 942,00 Euro errechnen sich die jährlichen Abschreibungsbeträge.



    Hat keiner gesagt, Steuerrecht sei einfach- wenn mit dieser Erklärung noch immer nichts geht, hilft nur ein Steuerberater denn Steuerberatung ist im Forum untersagt. :stick:

  • Spitze ! Das scheint so wie beschrieben zu funktionieren.
    Da ich hier einen Kenner an den Tasten weiß in dem Zusammenhang bitte noch eine Frage.


    Gemischt genutzte Arbeitsmittel eines Freiberuflers und zugleich Gewerbetreibenden.
    - Wo sind diese anzusetzen wenn diese 50/50 bzw 70/30 in den Betätigungen genutzt werden?


    Und zu 4.: Das macht die SW aber eigentlich automatisch - oder? Denn die SW moniert im Fall des Hakens.
    "Die im Anlagenverzeichnis ermittelten Herabsetzungsbeträge stimmen nicht mit den Angaben zu den Abzugsbeträgen hinsichtlich der Investitionsabzugsbeträge überein. Bei den Investitionsabzugsbeträgen werden 627,96 € als Herabsetzung geltend gemacht und im Anlagenverzeichnis sind 0,00 € für Kraftfahrzeuge und 0,00 € für die übrigen Wirtschaftsgüter angesetzt worden. Wurden die Herabsetzungsbeträge für geringwertige Wirtschaftsgüter in Anspruch genommen, kann dieser Hinweis als gelesen markiert werden."




    Beste Grüße
    E.

    • Offizieller Beitrag

    Die gemischt genutzten Güter sind mit genau diesen Prozentsätzen anzugeben.


    Und zu 4.: ggf ist im Anlageverzeichnis ein Häkchen für die Inanspruchnahme der Sonderafa extra zu setzen?

  • "Die gemischt genutzten Güter sind mit genau diesen Prozentsätzen anzugeben."


    Pardon ich habe unklar gefragt. die Frage bezog sich auf den 'Ort' der Eingabe. die Oberfläche gliedert sich in meinem Fall nach Freiberufler und nach Gewerbe 1.
    Die Anlagegüter die ich gemischt genutzt unter Freiberufler eintrage tauchen unter identischem Punkt beim Gewerbe 1 eben *nicht* auf.


    Tja und genau so ein Häkchen finde ich nicht, daher in die Runde: wie kommt es zu der Fehlermeldung bzw wie/wo kann ich diese abstellen?
    Hier das identische Problem: <<defekter Link wurde von der Redaktion entfernt>>


    Beste Grüße
    E.

  • Hallo Forum,
    in StSb 2013 bekomme ich folgende Meldung wenn ich die unter den Investionsabzugsbeträgen (IAB) vom Wahlrecht zur Kürzung der Anschaffungs- und Herstellungskosten Gebrauch mache.


    "Die im Anlagenverzeichnis ermittelten Herabsetzungsbeträge stimmen nicht mit den Angaben zu den Abzugsbeträgen hinsichtlich der Investitionsabzugsbeträge überein.




    Bei den Investitionsabzugsbeträgen werden 627,96 € als Herabsetzung geltend gemacht und im Anlagenverzeichnis sind 0,00 € für Kraftfahrzeuge und 0,00 € für die übrigen Wirtschaftsgüter angesetzt worden. Wurden die Herabsetzungsbeträge für geringwertige Wirtschaftsgüter in Anspruch genommen, kann dieser Hinweis als gelesen markiert werden."
    Ich kann damit ehrlich gesagt nichts anfangen. Wo genau muss ich denn was eintragen damit ich in den Genuss der Sonder AFA komme?
    Besten Dank und GrußE.

    • Offizieller Beitrag

    Das ist doch nach wir vor das Problem, dass Du hier bereits nachgefragt hast. Warum also nun mit demselben Problem noch einmal ein neuer Thread? Soll da jeder zwecks Zusammenhangs ständig rumssuchen und rumklicken?


    Ich habe es mal zusammengeschoben. Wenn jemand eine Antwort weiß, wird er sich wohl melden.

    • Offizieller Beitrag

    Und die Lösung auch. Meldet sich nach angemessener Wartezeit niemand, frischt man das Thema durch erneute Nachfrage auf (wie "pushen"). Tätigt man einen Doppelpost, dann erhält man eine Verwarnung. Nach drei Verwarnungen ist man gesperrt.


    Also bitte künftig an die Forenregeln halten, wozu ich Dich hiermit ausdrücklich ermahne.