2 Jobs in einem Jahr // Einkommenssteuererklärung

  • Hallo an alle,


    bin gerade dabei meine erste Steuererklärung überhaupt zu machen.


    Von Januar bis März 2012 habe ich in einer bibliothek gearbeitet. Die Lohnsteuerkarte habe ich dort abgegeben. Jedoch habe ich keine Lohnsteuer, Soli oder Kirchensteuer gezahlt.


    Von April bis dezember 2012 habe ich dann bei meinem derzeitigen Arbeitgeber gearbeitet und Lohnsteuer etc. gezahlt.


    Nun stellt Sich mir folgende Frage. MUSS ich ich im Wiso Programm BEIDE Lohnsteuerbescheinigungen erfassen? Also auch die für den Job von Januar bis März indem ich keine Lohnsteuer gezhalt habe?


    Ich habe das testhalber nämlich mal durchgespielt und wenn ich beide Lohnsteuerbescheinigungen erfasse habe ich lt. dem Programm ca. 800 Euro weniger Rückzahlung :( :thumbdown:


    Über einen Rat wäre ich sehr sehr dankbar.


    LG

    • Offizieller Beitrag

    Nun stellt Sich mir folgende Frage. MUSS ich ich im Wiso Programm BEIDE Lohnsteuerbescheinigungen erfassen?

    Selbstverständlich ja.

    Ich habe das testhalber nämlich mal durchgespielt und wenn ich beide Lohnsteuerbescheinigungen erfasse habe ich lt. dem Programm ca. 800 Euro weniger Rückzahlung :( :thumbdown:

    Warum wohl:

    Von Januar bis März 2012 habe ich in einer bibliothek gearbeitet. Die Lohnsteuerkarte habe ich dort abgegeben. Jedoch habe ich keine Lohnsteuer, Soli oder Kirchensteuer gezahlt.


    Deshalb ist die Einkommensteuer ja auch eine Jahressteuer. D.h., es sind die Besteuerungsgrundlagen des Kalenderjahres maßgeblich.

  • vielen Dank für die antwort.


    Das ist natürlich schade für mich. Ich dachte doch tatsächlich, dass ich nur die aktuelle Lohnsteuerbescheinigung einreichen kann.


    Habe eben nochmal alles durchgerechnet. Es ist tatsächlich so, dass wenn ich beide einreiche ich 800 euro weniger erstattet bekomme, als wenn ich nur die aktuelle einreiche.


    Verstehen tue ich das Ganze jedoch überhaupt nicht. Der Betrag von Januar bis März ist ein absoluter Witz und lachhaft gering!!!


    Was würde denn passieren, wenn ich nur eine einreiche?

    • Offizieller Beitrag

    Verstehen tue ich das Ganze jedoch überhaupt nicht. Der Betrag von Januar bis März ist ein absoluter Witz und lachhaft gering!!!

    In der Summe aller Einkünfte schlägt dann aber offensichtlich die Progression zu.


    Was würde denn passieren, wenn ich nur eine einreiche?

    Die Frage vergessen wir mal gleich wieder. :whistling: Du unterschreibst schließlich am Ende, daß Du wahrheitsgemäße Angaben gemacht hast.

  • in Ordnung :)


    Vielen Dank für die schnelle Hilfe!


    Nochmal eine andere Frage: Auf einer der Beiden Lohnsteuerbescheinigungen ist keine eTIN angegeben (auf der mit dem Witzeinkommen) stattdessen eine eTIN Identifikationsnummer. Wie geb ich das denn nu wieder im Wiso ein?



    BTW. heisst das nicht, dass der damalige Arbeitgeber die Daten überhaupt nicht ans FA übermittelt hat?
    lg

    • Offizieller Beitrag

    Die Identifikationsnummer trägst Du in Zeile 4 des Hauptvordrucks ein und die eTIN in Zeile 4 der Anlage N

    Bzw. die (Steuer)Identifikationsnummer (IdNr.) im Steuer-Sparbuch in der Maske 1. Daten erfassen -> Persönliches -> Persönliche Daten und die eTIN in der Maske 1. Daten erfassen -> Löhne, Gehälter, Pensionen... -> Lohnsteuerbescheinigungen.


    Nochmal eine andere Frage: Auf einer der Beiden Lohnsteuerbescheinigungen ist keine eTIN angegeben (auf der mit dem Witzeinkommen) stattdessen eine eTIN Identifikationsnummer.

    Wirklich eine "eTIN Identifikationsnummer" oder sind da nur zwei Einträge untereinander? Die eTIN ist ein 14stelliger Buchstaben/Zahlen-Code und die Identifikationsnummer eine reine Zahl (11 stellig).


    BTW. heisst das nicht, dass der damalige Arbeitgeber die Daten überhaupt nicht ans FA übermittelt hat?

    Zu solchen Fragen kann man auch einfach mal das Programm befragen (sofern man ein solches hat ;) ). Das Steuer-Sparbuch ist da z.B. sehr auskunftsfreudig:


  • Wirklich eine "eTIN Identifikationsnummer" oder sind da nur zwei Einträge untereinander? Die eTIN ist ein 14stelliger Buchstaben/Zahlen-Code und die Identifikationsnummer eine reine Zahl (11 stellig).

    hast recht. ja eine identifikiationsnummer. Das Feld eTIN ist leer.
    Auf der anderen Bescheinigung ist alles korrekt.

  • Zu solchen Fragen kann man auch einfach mal das Programm befragen (sofern man ein solches hat ;) ). Das Steuer-Sparbuch ist da z.B. sehr auskunftsfreudig:



    Hier muss ich einhaken, da das Programm an dieser Stelle etwas behauptet (keine eTIN ==> keine elektronische Übermittlung ans FA), was nicht zu den Aussagen meines Arbeitgebers passt:


    Auch auf meiner Lohnsteuerbescheinigung 2012 fehlt die eTIN (2011 war sie noch drauf), dennoch steht fett auf der Bescheinigung: "Nachstehende Daten wurden maschinell an die Finanzverwaltung übertragen"!
    Laut Auskunft der Personalabteilung wurden die Daten auch elektronisch ans FA übertragen. Warum im Gegensatz zu den Vorjahren keine eTIN mehr auf der Bescheinigung für 2012 steht, konnte man mir noch nicht beantworten. Hier warte ich noch auf Rückmeldung.


    Jetzt stellt sich die Frage, was ich im Steuersparbuch eintragen soll? Die korrekte eTIN hat das Programm ja aus den Vorjahresdaten übernommen, deswegen tendiere ich dazu, die eTIN stehen zu lassen und den Umstand, dass diese auf der Bescheinigung fehtl, einfach zu ignorieren. Oder ist das nicht empfehlenswert?


    gruß anderl

    • Offizieller Beitrag

    Auch auf meiner Lohnsteuerbescheinigung 2012 fehlt die eTIN (2011 war sie noch drauf), dennoch steht fett auf der Bescheinigung: "Nachstehende Daten wurden maschinell an die Finanzverwaltung übertragen"!
    Laut Auskunft der Personalabteilung wurden die Daten auch elektronisch ans FA übertragen.

    Und das geht meines Wissens nach nicht ohne eTIN ab.


    Jetzt stellt sich die Frage, was ich im Steuersparbuch eintragen soll? Die korrekte eTIN hat das Programm ja aus den Vorjahresdaten übernommen, deswegen tendiere ich dazu, die eTIN stehen zu lassen und den Umstand, dass diese auf der Bescheinigung fehtl, einfach zu ignorieren.

    So würde ich es machen. Die eTIN ist zudem personengebunden und nicht vom AG abhängig.

  • Und das geht meines Wissens nach nicht ohne eTIN ab.


    Das stelle ich auch gar nicht in Abrede. Wurde soeben von meiner Personalabteilung zurückgerufen und belehrt, dass die eTIN (seit 2011) durch die Identifikationsnummer abgelöst worden ist und somit nicht mehr zur Anwendung kommt. Auf Wikipedia findet sich ein Artikel, der das bestätigt. Deswegen überrascht es mich jetzt, dass das Steuersparbuch und Du das noch nicht wisst!?!?


    So würde ich es machen. Die eTIN ist zudem personengebunden und nicht vom AG abhängig.


    Durch die Aussagen meiner PA bin ich jetzt diesbezüglich wieder verunsichert! Was bewirkt denn dieser Schalter im Steuersparbuch genau, außer dass er das eTIN-Eingabefeld ein-, bzw. ausblendet?


    gruß anderl

  • Danke. Damit ist klar, dass eine eTIN zwar noch zulässig ist, aber nicht mehr zwingend notwendig. Das eigentliche führende Identifikationsmerkmal ist die Identifikationsnummer.
    Das Steuersparbuch behauptet aber in seinen Hilfetexten etwas anderes und erzeugt somit mindestens Verwirrung. Womöglich verleitet es damit auch zur Fehlbedienung, denn mir ist immer noch nicht klar, ob und welche Auswirkung es hat, wenn ich die eTIN im Sparbuch akiviere, bzw. deaktiviere.


    Von meinem AG wurde für die elektronische Übermittlung meiner Daten nicht die eTIN, sondern die Identifikationsnummer verwendet, was laut dem verlinkten BMF-Erlass so auch richtig ist.
    Das Steuersparbuch meint aber zu wissen, dass ohne eTIN keine elektronische Übermittlung stattgefunden haben kann.
    Soll ich dem Sparbuch jetzt vorgaukeln, es hätte eine Übertragung mit eTIN stattgefunden, oder soll ich korrekterweise angeben, dass keine eTIN verwendet worden ist, was aber evtl. zu falschen Annahmen seitens Sparbuch führt, ob eine elektronische Übermittlung stattgefunden hat oder nicht.


    Um zu beurteilen, welche Variante richtig ist, müsste ich wissen, welche programminternen Konsequenzen dieser Schalter (eTIN ja/nein) hat.


    gruß anderl

    • Offizieller Beitrag

    Was soll diese Diskussion um Nichts? Es steht in dem von mir zitierten BMF-Erlass doch ausdrücklich geschrieben:

    Zitat

    Dem Arbeitnehmer ist ein nach amtlich vorgeschriebenem Muster gefertigter Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung mit Angabe der Identifikationsnummer (IdNr.) auszuhändigen oder elektronisch bereitzustellen (§ 41b Absatz 1 Satz 3 EStG). Sofern für den Arbeitnehmer keine IdNr. vergeben wurde oder der Arbeitnehmer diese dem Arbeitgeber nicht mitgeteilt hat, ist weiter die elektronische Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung mit der eTIN (= elektronische Transfer-Identifikations-Nummer) zulässig.

    Also eine der beiden möglichen Alternativen.


    Im Übrigen gibst Du Deine Identifikationsnummer ja im Bereich "Persönliches" ein und sie wird auf der Einkommensteuererklärung entsprechend ausgewiesen.

  • Ich diskutiere doch gar nicht! Ich hab den von Dir dankenswerterweise verlinkten BMF-Erlass gelesen und sogar vestanden. Das ist doch gar nicht mehr strittig.


    Ich weise allerdings wiederholt darauf hin, dass die Hilfetexte vom Steuer-Sparbuch hier nicht mehr aktuell sind, was zu Misverständnissen führen kann.


    Aber meine immer noch unbeantwortete Frage ignorierst du leider konsequent:


    A) Soll ich im Sparbuch jetzt (wahrheitsgemäß) angeben, dass keine eTIN auf der Bescheinigung zu finden ist? Ich weiß halt nicht, welche Konsequenzen es hat, wenn das Programm irrtümlich davon ausgeht, dass vom AG keine Daten ans FA übertragen worden seien.


    B) Im anderen Fall, wenn ich einfach meine eTIN ins Steuer-Sparbuch eintrage, weiß ich auch nicht, ob das irgendwelche nachteiligen Effekte nach sich zieht, wenn das Programm davon ausgeht, dass zur Übertragung meiner Daten die eTIN verwendet worden sei, während sie tatsächlich mittels Identifikationsnummer vom AG zum FA gesendet worden sind.


    Was soll ich tun - A oder B?


    Wenn Du die Antwort nicht weisst, dann sag es, aber unterstelle mir bitte nicht die Absicht, ich möchte überflüssige Diskussionen vom Zaun brechen.


    gruß anderl

    • Offizieller Beitrag

    Das ist so was von Pott wie Deckel. Seine Meinung hat dir doch bereits Billy1963 gegeben. Nimmst Du die andere mögliche Alternative wird Dir das FA ebensowenig den Kopf abreißen, da es die m.E. richtige Lösung wäre, weil ja an anderer Stelle die maßgebliche Identifikationsnummer steht. Abgesehen davon ist das FA durchaus in der Lage die verschiedenen Legitimationen auf Deinem Steuerkonto zusammzuführen. Und wenn Du dann immer noch Bedenken hast, dann fügst Du der Steuererklärung eben Kopien der Lohnsteuerbescheinigungen bei.


    Das ist es jetzt aber auch von meiner Seite zu dem Thema. Ich persönlich erachte die Hinweise im Steuer-Sparbuch als für Steuerlaien ausreichend.


    Wenn Du einen Verbesserungsvorschlag hinsichtlich der Erläuterungen im Steuer-Sparbuch hast, dann wende Dich bitte an den Buhl-Support und eröffne ein entsprechendes Ticket.

  • Gut, danke für Deine Bemühungen.


    Abschließend komme ich aber nicht umhin, Dir mitzuteilen, dass ich mit Deiner Art zu kommunizieren, nicht klar komme. Kann gut sein, dass das an mir liegt, aber vielleicht denkst du mal drüber nach.


    gruß anderl

    • Offizieller Beitrag

    Ich weise allerdings wiederholt darauf hin, dass die Hilfetexte vom Steuer-Sparbuch hier nicht mehr aktuell sind, was zu Misverständnissen führen kann.

    Da haben Sie vollkommen Recht
    Inzwischen sollte die elektronische Übermittlung mithilfe der steuerlichen Identifikationsnummer die Regel und die Übermittlung mit eTIN die Ausnahme sein, sein ElStAM läuft schon erst Recht.
    Der Hinweis ist tatsächlich falsch.
    Da das aber wenige Leute wissen, macht das nicht so viel aus. Man kann einfach sagen: steht auf der Lohnsteuerbescheinigung eine SteuerID, wird diese eingetragen.

    A) Soll ich im Sparbuch jetzt (wahrheitsgemäß) angeben, dass keine eTIN auf der Bescheinigung zu finden ist? Ich weiß halt nicht, welche Konsequenzen es hat, wenn das Programm irrtümlich davon ausgeht, dass vom AG keine Daten ans FA übertragen worden seien.

    Keine.
    Das Finanzamt geht grundsätzlich davon aus, dass die elektronsiche Übermittlung richtig ist- das ist nicht einer anzunehmenden Selbstgerechtigkeit geschuldet, sondern bspw.: es kann durch den Arbeitgeber eine Korrektur übersendet worden sein, die die erste Übermittlung durch den Arbeitgeber überschreibt- der Arbeitnehmer hat dann zwei Lohnsteuerbescheinigungen und könnte bei der Steuererklärung die falsche verwenden.


    B) Im anderen Fall, wenn ich einfach meine eTIN ins Steuer-Sparbuch eintrage, weiß ich auch nicht, ob das irgendwelche nachteiligen Effekte nach sich zieht, wenn das Programm davon ausgeht, dass zur Übertragung meiner Daten die eTIN verwendet worden sei, während sie tatsächlich mittels Identifikationsnummer vom AG zum FA gesendet worden sind.


    Gleiche Antwort hier: alles gut, wenn Sie was falsches eintragen, wird das FA hier sowieso korrigieren.
    Die Datenübermittlung zwischen AG und FA sind mittlerweile gut erprobt und laufen verlässlich- hier darf man Vertrauen investieren.