Wie bereits vom AG bezahlte Verpflegungsmehraufwendungen über 3 Monate angeben

  • Hallo,


    ich frage mich, ob ich bereits durch den Arbeitgeber bezahlte Verpflegungsmehraufwendungen unter "Reisekosten für Auswärtstätigkeiten" angeben darf.


    Ich bin im IT-Beratungsbereich tätig und habe im Jahr 2012 fast das komplette Jahr bei einem Kunden gearbeitet. Zwischenzeitlich gab es einzelne Tage, bei einem anderen Kunden, wo aber auch bereits vom Arbeitgeber die Pauschale erstattet wurde (für die einzelnen Tage dann auch steuerfrei).


    Darf ich nun meine ganzen knapp 200 Tage in Wiso eintragen? Das macht in meinem Fall eine Rückerstattung von fast 400€ aus.
    Leider gibt mir die Programmhilfe keinen Hinweis darauf, WANN ich dieses Feld ausfüllen darf/muss.


    Vielen Dank vorab

    • Offizieller Beitrag

    Was Du wie eintragen solltest bzw. musst, richtet sich u.a. auch nach den Eintragungen auf der Lohnsteuerbescheinigung. Während deren Eingabe gibt Dir das Steuer-Sparbuch auch schon entsprechende Infos und Warnhinweise.


    Ansonsten solltest Du mal intensiv die Forensuche bemühen, da wir dieses Thema mehrfach ausführlichst behandelt haben.

  • Was Du wie eintragen solltest bzw. musst, richtet sich u.a. auch nach den Eintragungen auf der Lohnsteuerbescheinigung. Während deren Eingabe gibt Dir das Steuer-Sparbuch auch schon entsprechende Infos und Warnhinweise.


    Ansonsten solltest Du mal intensiv die Forensuche bemühen, da wir dieses Thema mehrfach ausführlichst behandelt haben.

    Also Hinweise bekomme ich keine, OB ich dort meine erhaltenen steuerpflichtigen Verpflegungspauschalen anzugeben habe oder nicht.
    In der Erfassung der Lohnsteuerbescheinigung unter Punkt 20 steht folgende Hinweisbox: "Pauschalen für Verpflegung sollten als Ausgaben erfasst werden.", samt Erklärung. Aber kein Wort davon, wie mit steuerpflichtigen Verpflegungspauschalen zu verfahren ist.
    In der Hilfe steht alles Mögliche zu Ausland, Bildunsstätten, wenn der AG mir mehr oder weniger als die Pauschale zahlt, aber kein Klartext.
    Was heißt denn dieser Satz "Von Ihren Reisekosten müssen Sie die Summe der erhaltenen Erstattungen abziehen, ohne nach den einzelnen Reisekostenarten zu differenzieren. " Da ich alle Reisekosten erstattet bekommen habe, darf ich also gar keine Tage für die Pauschale angeben? Das steht dann wiederum im Widerspruch zur Meldung bei Punkt 20 der Lohnsteuerbescheinigung.
    Die Prüfung im Programm meckert weder, wenn ich 0Tage eingebe, noch wenn ich dort 200Tage reinschreibe.


    Gesucht habe ich übrigens intensiv per Programmhilfe, Google und Forensuche. Wenn es sooooo viele ausführliche Themen dazu gibt, wäre es ja sicher nur eine Sache von Sekunden mir einen Link zu geben, oder? Zu meinem Anliegen habe ich nur diesen Thread hier gefunden:
    Werbungskosten Verpflegungsmehraufwendungen nach 3-monats-Regel absetzbar?
    Ist aber auch schon wieder 3,5 Jahre alt. Und würde bedeuten, dass ich genau nur die Verpflegungsmehraufwände angeben muss, die ich Steuerfrei bekommen habe. Warum macht das Steuersparbuch dann keinen Check, ob die Summen stimmen?


    Ich bin in anderen Foren auch sehr aktiv und weiß wie nervig es ist 100 mal die gleiche Frage zu sehen. Aber ich verlinke dann ein Thema und bitte darum sich einzulesen. Zudem handelt es sich hier um eine Ja/Nein Frage.

    • Offizieller Beitrag

    In der Erfassung der Lohnsteuerbescheinigung unter Punkt 20 steht folgende Hinweisbox: "Pauschalen für Verpflegung sollten als Ausgaben erfasst werden.", samt Erklärung. Aber kein Wort davon, wie mit steuerpflichtigen Verpflegungspauschalen zu verfahren ist.

    Und warum? Weil andernfalls nachträglich die Beträge laut Zeile 20 als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu behandeln sind und behandelt werden. Das sollte dort auch irgendwo zu lesen sein und ist auch problemlos in der Steuerberechnung nachzuvollziehen.

    Warum macht das Steuersparbuch dann keinen Check, ob die Summen stimmen?

    Weil eine Steuersoftware nicht in der Lage ist, eingegebene Daten auf Richtigkeit zu prüfen, es geht immer nur nach Schlüssigkeit. Deshalb ist jede Software auch nur so gut, wie es die Steuerkenntnisse der Person an der Tastatur sind. Das Programm kann nur Hilfen leisten und eben auf Schlüssigkeit prüfen. Deshalb passiert es hier auch des Öfteren, dass wir Nutzern zum Besuch eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe raten. Das ist in solchen Fällen eben keine Diskreditierung der Person, sondern ein gut gemeinter Rat unsererseits.


    Wenn ich Zeile 20 Lohnsteuerbescheinigung in die Forensuchfunktion bekomme ich mehr und jüngere Treffer. ;)