Stipendium und Unterstützung Bedürftiger

  • Hallo,


    unser Kind lebt in unserem Haushalt, ist älter als 25 Jahre, hat sein Studium im August 2012 abgeschlossen und promoviert nun an der Uni. Es erhält ein steuerfreies Stipendium aus öffentlichen Mitteln. Im Jahr 2011, das Kind war noch Student, habe ich noch Kosten bis zur Grenze von 8040 € wegen "Unterstützung Bedürftiger" geltend machen können.


    Kann ich das für das Jahr 2012 auch wenigstens anteilmäßig nutzen und muss es selbst eine EK-Erklärung abgeben?