Kinderbetreuungskosten Kindergarten Nachzahlung

  • Hallo,


    ich habe folgendes Problem.


    Für die Jahre 2010 und 2011 habe ich eine Nachzahlung für die Kinderbetreuung im Kindergarten leisten müssen.


    Die Nachzahlung wurde im Nov. 2012 durch die Stadt festgestellt. Die Zahlung erfolgte entsprechend auch im Jahr 2012.


    Nun meine Frage: Wo muss ich diese Kosten in der Steuer eintragen?? Unter dem Punkt, wo normal die Betreungskosten eingetragen werden, kann ich nur für das Jahr 2012 die Kosten eintragen. Es geht aber ja hier um die Nachzahlung von den Jahren 2010 + 2011. Oder kann ich diese Kosten trotzdem in dieser Rubrik entsprechend eintragen mit einem entsprechenden Vermerk, dass es sich hier um ein Nachzahlung der Jahre 10+11 handelt.


    Über eine entsprechende Information/Hilfe würde ich mich sehr freuen.


    Mit freundlichen Grüßen


    Dirk 04 :)

  • Hallo zusammen!


    Ich sitze gerade über der Steuererklärung für das Jahr 2013. Dabei stolpere ich gerade über die Kinderkrippengebühr meiner Tochter. Die ist ansich klar, nur kam jetzt noch ein Nachzahlungsbescheid.
    Meine Frage ist nun, wo trage ich diesen ein? Oder rechne ich die Nachzahlung einfach auf die Monate um?
    Der Nachzahlungsbescheid richtet sich zudem noch an ein paar Monate aus dem Jahr 2012.


    Ich hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen! Danke schon einmal vorab!

  • Meine zuständige Stadtverwaltung hat im Dezember eine Nachberechnung der Elterngeldbeiträge durchgeführt für die Jahre 2013 und 2014. Dabei ist eine erhebliche Nachzahlung bzw. Summe entstanden, welche ich gerne in der Steuererklärung ansetzen würde.


    Diese Summe übersteigt allerdings den maximal ansetzbaren Betrag von 4000 Euro für die beiden Jahre (Nachzahlung für 2013 und Beiträge für 2014). Eigentlich müssten die Beiträge für 2013, da sie falsch berechnet waren, in der Steuererklärung für 2013 nachträglich berücksichtigt werden. Dies ist aber laut Anruf bei meinem zuständigen Finanzamt nicht möglich.


    Kann ich die Elterngeldbeiträge für 2013 als Sonderausgaben im Jahr 2014 o.ä. ansetzen oder kann die Steuererklärung für 2013 nachträglich angepasst werden, so dass ich durch die Nachberechnung der Elterngeldbeiträge nicht schlechter gestellt werde als andere Eltern, welche die Beiträge in voller Höhe ansetzen konnten, weil sie korrekterweise über 2 Jahre sauber verteilt wurden?

    • Offizieller Beitrag

    § 11 EStG (Zufluss-/Abflussprinzip) ist zwingend anzuwenden. Gleichgelagerte Sachverhalte wurden meiner Erinnerung nach hier im Forum bereits mehrfach besprochen. Nach Forumssuche habe ich die ähnlich lautenden Threads dann mal zusammengeschoben.