Hallo,
ich habe folgendes Problem.
Für die Jahre 2010 und 2011 habe ich eine Nachzahlung für die Kinderbetreuung im Kindergarten leisten müssen.
Die Nachzahlung wurde im Nov. 2012 durch die Stadt festgestellt. Die Zahlung erfolgte entsprechend auch im Jahr 2012.
Nun meine Frage: Wo muss ich diese Kosten in der Steuer eintragen?? Unter dem Punkt, wo normal die Betreungskosten eingetragen werden, kann ich nur für das Jahr 2012 die Kosten eintragen. Es geht aber ja hier um die Nachzahlung von den Jahren 2010 + 2011. Oder kann ich diese Kosten trotzdem in dieser Rubrik entsprechend eintragen mit einem entsprechenden Vermerk, dass es sich hier um ein Nachzahlung der Jahre 10+11 handelt.
Über eine entsprechende Information/Hilfe würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk 04