2011 Kleinunternehmer / 2012 Regelbesteuerung -> Jahresabschluss - dazu einige Fragen

  • Hallo zusammen,


    das erste Jahr als Regelbesteuerter ist nun zu Ende und ich kann wirtschaftlich schon eine positive Richtung erkennen. Probleme gibt es bzw. gab es allerdings nur in der Büchführung, da mein Buchhaltungsprogramm mich ein paar Mal echt gefordert hatte.


    Mein Gewinn wird unter 50000€ liegen und der Umsatz von meinem Unternehmen wird auch nicht die 500000€ knacken.


    Demnach bin ich meines Wissens zur normalen Buchführung verpflichtet und nicht zur doppelten?


    Sprich die Gewinnermittlung / Jahresabschluss wird durch eine ganz normale GuV-Rechnung erledigt?



    Gesamtumsatz


    ./. Wareneinkauf


    ./. Aufwendungen wie z. B. Ebay- und Paypalgebühren


    = Gewinn



    Über den Gewinn wird dann die Einkommenssteuer und die evtl. anfallenden Gewerbesteuer sofern über 24500€ berechnet ?!


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    Derzeit habe ich allerdings zwei Baustellen, die mir echt zu schaffen machen. Und zwar liegt es nicht zuletzt an der Buchführungssoftware WISO Mein Büro. Ich möchte diese Software nicht verfluchen der schlechtmachen. Sie ist absolut einfach zu verstehen und hübsch aufgebaut. Technisch ist da aber noch Luft nachoben zumal der Suppot mir leider auch selten weiterhelfen konnte.


    Einige Anlaufschwierigkeiten mit dem Programm brachten mich bereits unter Zeitdruck und danach (einige werden es evtl. schon mitbekommen haben) hab ich aus Selbstverschulden die Sicherungsdatei nicht richtig gesichert und jetzt fehlen mir knapp 3000 Rechnungen. Klar geht das auf meine Kappe aber durch die vorangegangen Probleme und auch das neue Problem habe ich es nie geschafft alles auf die Reihe zu bekommen [Blockierte Grafik: http://www.traum-projekt.com/forum/images/smilies/frown.gif]


    All das gemecker bringt alles nichts und jetzt heißt es Augen zu und durch :)


    Diese ganzen Rechnungen nachzutragen würde wirklich eine Menge Zeit verschlingen. Da kommt mir doch die Idee, dass die Software ja meinen Umsatz in den bereits gespeicherten Rechnungen anzeigt. Ich würde dann diesen Umsatz nehmen und dann die fehlenden Umsätze aus den Rechnungen in einer Exeltabelle notieren und am Ende zusammenrechnen.



    Bildlich mein ich das so


    aktueller Gesamtumsatz aus der Software


    + die fehlenden Umsätze aus den Rechnungen


    = Gesamtumsatz



    Alle weiteren Belege (sind auch nicht gerade wenige aber es würde am Ende weniger Zeit verschlingen) habe ich selbstverständlich vorhanden. Mit diesen könnte ich dann relativ einfach meine Ausgaben errechnen



    Würde das am Ende für den Jahresabschluss ausreichen?


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    Wie sieht es mit der Ware aus die ich in dem Jahr 2012 gekauft habe und in dem Jahr 2012 nicht verkauft habe ?!
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    Noch ein Riesenproblem ist folgendes:


    Meine Umsatzsteuervoranmeldung muss ich alle 3 Monate abgeben. Problem hierbei ist, dass ich es aufgrund der anhaltenden Probleme es nie geschafft habe eine korrekte abzugeben. Also hat das FA mir immer Bescheide geschickt und diese habe ich auch immer fristgerecht gezahlt. Wenn ich jetzt aber den Jahresabschluss abgebe, dann muss ich sicherlich Umsatzsteuer nachzahlen, da ich doch mehr als das zahlen müsste was die immer von mir verlangt haben. Kann ich beruhigt auf die Rechnung bzw. Forderung warten sofern ich den Jahresabschluss abgegeben habe? Oder muss ich mit drastischen Zuschlägen rechnen?


    Wann muss eigentlich der Jahresabschluss abgegeben werden? Ist das identisch mit der Einkommenssteuererklärung?!
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    Es sind viel Informationen und ich entschuldige mich für den langen Text. Sollte ich etwas vergessen haben oder Ihr benötigt noch mehr Informationen so schreibt mir einfach.


    ICH BIN ÜBER JEDE HILFE SEHR DANKBAR !


    LG

    • Offizieller Beitrag

    ICH BIN ÜBER JEDE HILFE SEHR DANKBAR !

    Sag mal was kostet denn ein Steuerberater in Deiner Ecke? In Deinem Fall finde ich das angebracht - muss ja nicht für ewig sein. Aber Du schlingest hier ständig auf einer so dünnen Eisfläche rum. Und so unnötig!!!!

    • Offizieller Beitrag

    Sag mal was kostet denn ein Steuerberater in Deiner Ecke? In Deinem Fall finde ich das angebracht - muss ja nicht für ewig sein. Aber Du schlingest hier ständig auf einer so dünnen Eisfläche rum. Und so unnötig!!!!

    Kann ich nur unterstreichen. Zumal mit einem Bein quasi schon im Steuerstrafverfahren drin. Vielleicht klingelt es ja morgen schon unangemeldet an der Haustüre.

  • ICH BIN ÜBER JEDE HILFE SEHR DANKBAR !


    ,,,und die sollte von einem Steuerberater oder noch besser von einem Fachanwalt für Steuerrecht kommen.
    Du solltest dich auch unbedingt gegen den Vorwurf der fahrlässigen Aktenvernichtung (3000 Rechnungen fehlen ?( ?( ) absichern.
    MfG Günter

    • Offizieller Beitrag

    Das ist auch mir zu heiß, hier möchte ich nicht helfen, nicht böse sein!


    Sie haben bisher und zahlen sicher noch immer Umsummen von Säumniszuschlägen und Verspätungszuschlägen- ich verstehe nicht, warum Sie das Geld so aus dem Fenster werfen?!?


    Wenn Sie nunmehr dauerhaft geschätzt werden, wird es dringend Zeit, Ihre Buchführung von einem Fachmann auf den aktuellen Stand zu bringen- wenn das dann geklappt hat, können Sie neu darüber nachdenken, Ihre Buchführung selbst zu erledigen, es scheint aber eher so, als sollten Sie davon die Finger lassen.


    Abgabtermin für die Umsatzsteuerjahreserklärung, die EÜR, GewSterklärung und Ihre persönliche Einkommensteuererklärung ist der 31.5. des auf den Veranlagungszeitraum folgenden Jahres (31.5.2013 für 2012!), Voranmeldungen und Vorauszahlungen sind bis zum 10. des auf das Ende des Voranmeldezeitraums folgenden Monats einzureichen/zu entrichten (10.1., 10.4., 10.7.10.10.) eine Dauerfristverlängerung wurde, sofern je erteilt, sicher längst widerrufen.

  • All das gemecker bringt alles nichts und jetzt heißt es Augen zu und durch :)


    Moin,


    wenn Du so weiter machst, wird es ein böses Erwachen geben, Augen zu und durch funktioniert in Steuerangelegenheiten nie wirklich..
    Beherzige den Rat und wende Dich sofort an einen Steuerberater, dann mach einen vernünftigen Buchhaltungskurs ....

  • vielen Dank für die Antworten.


    ICh möchte aber mal klarstellen, dass es hier nicht um das Verständnis geht wie alles von statten geht sondern eher darum, dass die technischen Probleme mich arg zurückgeworfen haben und ich somit in Verzug geraten bin.


    Ich wollte jetzt nur wissen ob es möglich ist, den Umsatz von dem Programm zu nehmen und dann die fehlenden Rechnungen (die ich als PDF da habe) zu addieren um so auf den Gesamtumsatz im Jahre 2012 zu kommen.


    Alle gesammelten Eingangsrechnungen oder Rechnungen von Büromaterieln etc. kann ich dann problemlos sortieren und dementsprechend den Jahresabschluss machen.


    Es geht mir also nur darum ob der Weg in Ordnung wäre. Ich denke schon, da ich ja letztlich nichts anderes mache als das Programm. Den Verzug bekomm ich dadurch natürlich nicht aus der Welt geschafft aber es geht mir auch nur um den Weg.


    Ein Steuerberater ist echt teuer. Habe mal nachgefragt und ich komme auf eine Jahresrechnung in Höhe von etwas über 2000€. Das ist dann etwas weniger als 10% von meinem jährlichen Gewinn. Das finde ich dann doch schon etwas viel..

  • Du brauchst ja vielleicht nur eine(n) Buchhalter/in...
    Aber Deine Eingangsfragen lassen nun wirklich nicht darauf schließen, dass Du die Buchhaltung durchdrungen hast. Die Hilfestellungen, die Du hier erwartest, gehen schon in eine Beratung, die das Forum nicht leisten kann und darf....

    • Offizieller Beitrag

    Die Hilfestellungen, die Du hier erwartest, gehen schon in eine Beratung, die das Forum nicht leisten kann und darf....

    Ich wollte nicht schon wieder der erste sein, der es so sagt. Aber genau so ist es.

  • Ich wollte jetzt nur wissen ob es möglich ist, den Umsatz von dem Programm zu nehmen und dann die fehlenden Rechnungen (die ich als PDF da habe) zu addieren um so auf den Gesamtumsatz im Jahre 2012 zu kommen.


    Du musst schon eine ordentliche EÜR abliefern.
    Wenn du die fehlenden 3000 Rechnungen als PDF vorliegen hast, so kannst du diese doch nachträglich ins Programm eingeben.
    Ein Steuerberater kann daraus auch Sammelbelege machen und die dann verbuchen, aber mach das bitte nicht selber. Von neutraler Seite gemacht, wird das eher anerkannt, zumal dein Ruf beim FA nicht der beste sein dürfte.
    MfG Günter