Kleinunternehmen §19-1 verzichtet, nun alten Status

  • Hallo!
    Ich fülle seit mehr als 5 Jahren die UST aus. Die Umsätze bleiben aber seit Jahren unter 32500,-DM.
    Für letztes Jahr habe ich MWST in meinen Rechnungen ausgewiesen, muß also auch die UST-Erklärung abgeben. Dies Jahr in den ersten Rechnungen auch.


    Wie kann ich am schnellsten wieder in die Regelung des §19-1. Zum einen ist die UST-Erklärung aufwendig und ich habe fast keine Investitionen (EDV). Reicht ein förmliches Schreiben an das Finanzamt, das für 2002 man wieder unter §16-1 fallen möchte und in der UST -Abrechnung für 2002 dann nur der Eintrag für unberechtigt ausgwiesene MWST (Jan-März 2002) ?


    Gruß
    Hans-Werner

  • Hallo Hans Werner


    Der §19 Absatz 2 UStG besagt doch folgendes:
    (2) Der Unternehmer kann dem Finanzamt bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung (§ 18 Abs. 3 und 4) erklären, dass er auf die Anwendung des Absatzes 1 verzichtet. Nach Eintritt der Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung bindet die Erklärung den Unternehmer mindestens für fünf Kalenderjahre.
    !!!!!!!!!!!!Sie kann nur mit Wirkung vom Beginn eines Kalenderjahres an widerrufen werden.!!!!!!!!!
    Der Widerruf ist spätestens bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung des Kalenderjahres, für das er gelten soll, zu erklären.


    Da du ja noch für das Kalenderjahr 2002 keine Umsatzsteuervoranmeldung eingereicht haben wirst, solltest du dich darauf berufen. Es wird zwar schwierig werden aber du kannst es ja mal versuchen.


    §16(1) UStG ist für die Sollbesteuerung.


    Viel Glück

  • Hallo zusammen.


    Ich habe das gleiche / ähnliche Problem. Ich besitze ein Kosmetik-Studio seit 1990 und war 2000 zum ersten Mal unter dieser Grenze und wäre eigentlich schon 2001 ein Kleinunternehmen gewesen. DAs hat mir aber niemand gesagt, nicht das Finanzamt und auch nicht das Wiso Sparbuch. Deshalb habe ich auch nicht bewußt "optiert" und habe dafür über 2500 DM USt für 2001 in den Sand (Fiskus) gesetzt. Nun bin ich endlich darauf gekommen und möchte nun als Kleinunternehmen gelten. Ich musste die VSt I/2002 bereits abgeben (und habe eine satte Strafe für zu spät abgeben (18 Euro) gezahlt), die Ust 2001 aber noch nicht. Habe ich eine Chance oder zieht sich das Finanzamt jetzt auch noch weitere 5 Jahre diese Summe ein.


    Ich bin für jede Antwort dankbar, doch bitte möglichst in einfachen klaren Worten, ich habe nämlich so meine Probleme mit dem Steuerdeutsch und somit auch mit vielen Passagen in der Wiso - Hilfe.


    Beste Grüße,
    Frank