Häusliches Arbeitszimmer

  • Hallo,


    als Freiberufler habe ich ein Zimmer in der gemieteten Wohnung, wo ich arbeite und alle meine PCs (12 Stück) stehen. Diese Stätte bildet somit den Mittelpunkt meiner Tätigkeit.


    Wenn ich unter "Verwaltung" das Arbeitszimmer anlege und meine Kosten dort aufführe, wird auch angezeigt, dass die Kosten (da Mittelpunkt der Tätigkeit) voll abgezogen werden können. Tatsächlich ändert sich bei der Berechung der Erstattung/Nachzahlung jedoch überhaupt Nichts, unabhängig von den Beträgen, die ich dort eintrage. Weshalb?


    Ich habe an einer anderen Stelle im Programm eine weitere Möglichkeit zum eintragen der Kosten fürs Arbeitszimmer gefunden: und zwar unter "Betriebe, Praxen und andere Unternehmen > Freiberufliche und selbständige Arbeit > Laufende Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit > Einnahmenüberschussrechnung Freiberufliche Tätigkeit > Betriebsausgaben>Arbeitszimmer". Wenn ich dort meine Eintragungen mache, ändern sich auch die Erstattungs-bzw. Nachzahlungswerte.


    Ich verstehe nun nicht, was ich tun sollte, damit Alles korrekt berechnet wird.
    Ich nutze das Wiso Steuer Sparbuch 2013.


    Danke vorab für Eure Hilfe!

    • Offizieller Beitrag

    Wenn ich unter "Verwaltung" das Arbeitszimmer anlege und meine Kosten dort aufführe, wird auch angezeigt, dass die Kosten (da Mittelpunkt der Tätigkeit) voll abgezogen werden können.

    im Fahrtenbuch trage ich als Freiberufler ja immer meine Dienstreisen ein - das sind in diesem Jahr ziemlich viele geworden.

    ?(


    Tatsächlich ändert sich bei der Berechung der Erstattung/Nachzahlung jedoch überhaupt Nichts, unabhängig von den Beträgen, die ich dort eintrage. Weshalb?

    Vielleicht, weil die festgesetzte ESt bereits 0,--€ beträgt? ?(

    Ich verstehe nun nicht, was ich tun sollte, damit Alles korrekt berechnet wird.

    Wer soll das, ohne Kenntnis der eingetragenen Zahlen, beurteilen können?

  • Nein, momentan muss ich ohne Angaben zum Arbeitszimmer ca. 450€ Nachzahlen. Egal, was ich bei Verwaltung>Häusliches Arbeitszimmer eintrage, geht der Wert nicht runter.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn ich unter "Verwaltung" das Arbeitszimmer anlege und meine Kosten dort aufführe, wird auch angezeigt, dass die Kosten (da Mittelpunkt der Tätigkeit) voll abgezogen werden können.

    Wie schon gesagt, ohne Kenntnis der detaillierten Eintragungen kann das niemand von uns nachvollziehen.

  • Was soll die Anspielung auf die Dienstreisen? Meine 12 PCs zu Hause rendern Filme munter 24h am Tag, auch ohne mein Beisein. Soll ich für die einen zusätzlichen Lagerraum Mieten/Kaufen, damit es als Arbeitsraum gilt?

    • Offizieller Beitrag

    Es ist auf den Mittelpunkt Deiner gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung abzustellen. Und das ist m.E. Deine persönliche Arbeitsleistung (Menpower). Was Maschinen zuhause anstellen spielt da keine Rolle. Entweder es ist ein Arbeitszimmer oder es ist ein Lagerraum. Ich wollte Dich lediglich auf inswoeit mögliche Argumentationsprobleme aufmerksam machen. Ich kann mich bei Deinen Fragen aber gerne auch heraushalten.

  • Du hast sicher Recht so vorzugehen. Dennoch kommt es sehr vorwurfsvoll rüber. Vielleicht ja nicht beabsichtigt, aber ungewohnt.


    Sagen wir es mal so- ohne diesen Raum kann man meine Tätigkeit komplett einstellen. Es wäre so, als ob ein z.B. Cloud-Dienst seine Kosten für Räume für die hundeten und tausenden Systeme nicht absetzen könnte. Obwohl diese erst den Dienst ermöglichen. Da gehört enorm viel Wartung, Pflege und Konfiguration dazu. Und bei mir ist gleichzeitig auch der Arbeitsplatz dort eingerichtet. Auch wenn ich, aufs Kalenderjahr bezogen, nur jeden 2ten Tag dort vor Ort voll im Einsatz bin und sonst auswärts. Ich bin dauerhaft über VNC mit den Systemen verbunden und arbeite in diese Fällen quasi über Fernsteuerung.

    • Offizieller Beitrag

    Auch wenn ich, aufs Kalenderjahr bezogen, nur jeden 2ten Tag dort vor Ort voll im Einsatz bin und sonst auswärts.

    Das ist m.M. nach entscheidend und ggf. zu begründen. Es mag auch andere Auffassungen geben, aber auf etwaige Probleme sollte man sich argumentatorisch einstellen. Es kommt wirklich ganz genau auf das Berufsbild und die Gesamtdarstellung an.


    Mittelpunkt der gesamten Betätigung

  • Ich habe jetzt die Szenarien geprüft und es sieht folgendermaßen aus:


    Sofern ich unter "Verwaltung > Häusliches Arbeitszimmer (gemischt genutzt) > Verteilung der Aufwendungen" meine 100% ins Feld "davon berufliche Zwecke" setze, wirkt sich das auf meine Nachzahlung aus. Ich bin jedoch kein Angestellter, kann hier somit ja Nichts eintragen. Sofern ich aber den Eintrag unter "davon freiberufliche/selbstständige Tätigkeiten" mache, wo er auch hingehört, passiert Nichts.


    Helfen diese Angaben zur Problemklärung?

    • Offizieller Beitrag

    Ohne Screens kann Dir, wie schon mehrfach angedeutet, niemand konkret helfen.


    Ich vermute ein Problem hinsichtlich der Abstimmung der Nutzungsanteile im Rahmen der EÜR und den Angaben zum Arbeitszimmer im Verwaltungsbereich des Steuer-Sparbuchs.

    • Offizieller Beitrag

    Hubert66
    Bild 2 ist doch ok. Wir sind m.E. immer noch bei dem von mir angesprochenen Bedienerfehler.


    Und wo sind Deine Angaben zum Arbeitszimmer im Rahmen der EÜR?

  • Nein, Bild 2 ist eben nicht ok. Die Kosten für das Arbeitszimmer werden bei der Steuerberechnung nämlich nicht berücksichtigt, sofern man diese zu 100% der freiberuflichen Tätigkeit zuweist.
    Und das hat mit der EÜR gar nichts zu tun. Die Kosten dort auch noch einzutragen wäre doppelt gemoppelt.


    Im Übrigen habe ich die Datei aus dem Vorjahr übernommen und in der 2012er-Version wurde alles korrekt berechnet. Nur die 2013er hat dieses Problem.

    • Offizieller Beitrag

    Die Kosten für das Arbeitszimmer werden bei der Steuerberechnung nämlich nicht berücksichtigt, sofern man diese zu 100% der freiberuflichen Tätigkeit zuweist.

    Da die Kosten im Rahmen der EÜR zu berücksichtigen sind, musst Du auch entsprechende Angaben in der EÜR machen.

    Und das hat mit der EÜR gar nichts zu tun. Die Kosten dort auch noch einzutragen wäre doppelt gemoppelt.

    Na Du musst es ja wissen. Deshalb taucht der Betrag bei mir in der EÜR auch auf (und entsprechend in der Steuerberechnung) und bei Dir eben nicht. Dein Problem. Dann mach Dein Ding eben alleine. Nur wofür stelle ich auch noch einen Screen ein? :censored:


    Viel Spaß noch. Ich bin raus bei Dir und Deinen künftigen Fragen. :thumbdown: