Steuererklärung - Motorschaden am Auto und Wertverlust nach Verkauf

  • Hallo,


    ich möchte in meiner Steuererklärung den Wertverlust meines Autos durch einen Motorschaden auf dem Weg zur Arbeit geltend machen und benötige dazu ein paar Tipps und Erfahrungen.


    Mein Auto hat auf dem Weg zur Arbeit einen Motorschaden erlitten, ist aber nicht liegen geblieben/abgeschleppt worden. Es handelt sich um einen undichten Injektor (Dieselmotor), deren Austausch/Reparatur zwischen mindestens 1000 bis über 2000 Euro gekostet hätte. Daher habe ich das Auto mit einem deutlich niedrigeren Verkaufspreis als „defekt“ privat verkauft.


    Jetzt die konkreten Fragen:


    - Wie sollte ich ggü. dem Finanzamt nachweisen, dass tatsächlich ein Schaden am Auto entstanden ist, der den Verkauf des Autos aus wirtschaftlichen Gründen („Totalschaden“) nötig machte? (reicht eine Schadensbeurteilung durch die Werkstatt, benötige ich schriftliche Kostenvoranschläge?)


    - Es handelt sich um ein altes (10 Jahre, 180 TKM) Auto – wie sollte ich da den Wertverlust des niedrigeren Verkaufspreises zu „normalerweise“ erzielten Verkaufserlösen für ähnliche Fahrzeuge angeben? Ich habe dazu Bewertungen eingeholt, die eine Differenz von ca. 1000 Euro zum Verkaufspreis ergeben.


    - Tatsächlich habe ich geplant, das Auto noch mehrere Jahre zu fahren – zwei Monate vor dem Schaden habe ich eine Anhängerkupplung einbauen lassen, die ich jetzt separat verkaufe – kann ich dort ebenfalls einen Verlust ausweisen wg. des deutlich niedrigeren Preises?


    Vielen Dank im Voraus für Tipps und ähnliche Erfahrungen!
    Ich poste gerne meine Erfahrung nach der Steuererklärung hier im Forum.