Rückerstattung der Hausgeld- und Rücklagenvorauszahlungen

  • Hallo,


    ich bin "blutiger" Angänger da ich Zeit meines Lebens nur Mieter war und mich bisher weder mit Nebenkostenabrechnungen noch Hausverwaltung beschäftigen musste. Daher bitte ich, es mir nachzusehen wenn ich bei den Basics anfange.



    Wir sind eine WEG mit 2 Parteien und zahlen mtl. pro Partei 75.- Euro Rücklagen und 225.- Bewirtschaftungskosten auf die jeweiligen Bankkonten ein.
    Die Summe der Einzahlungen werden nun als offene Posten angezeigt, in der Hausgeldabrechnung steht dass diese Beträge auf die Privatkonten der WEG Eigentümer überwiesen werden soll.


    Den Beitrag wie man die Rückerstattung vornehmen soll, aber ich schon gefunden - aber das Geld soll nicht rückerstattet werden sondern die Beträge sollen auf dem jeweiligen Konto bleiben!


    Wie muss ich dass denn nun verbuchen? Wenn ich die offenen Posten verbuche dann werden die Beträge doch ausgebucht obwohl das Geld nach wie vor auf dem Konto ist, oder denke ich hier falsch?


    Ich hoffe mir kann hier jemand helfen.


    Gruß, Brigitte