Hallo zusammen,
nach der Überprüfung durch den elektronischen Steuerbescheid ergab sich ein Unterschied in der Steuerberechnung. Das Programm hat die Tippgeberprovision, Eingabe unter Weitere Einkünfte und Bezüge / Leistungen / sonstige Leistungen, nicht so besteuert wie das Finanzamt. Das Finanzamt hat eine volle Besteuerung vorgenommen. Was ist nun richtig: Die Berechnung des Programmes (mit der richtigen Eingabe) oder die Berechnung des Finanzamtes?
Bei dieser Tippgeberprovision handelt es sich um ein "Provision" für die Vermittlung einer Immobilie. Es ist auch kein Gewerbe angemeldet oder dergleichen. Danke für jede Information.
Gruß
Magnum