Umsatzsteuerfreie innergemeinschaftliche Erwerb

  • Hallo miteinander,


    ich kaufe Waren ein einen niederländischen Lieferanten ein. Wir tauschen unsere UST-ID aus. Erschickt mir die Waren und die zugehörige Rechnung weist keine USt aus (beide USt-IDs sind auf der Rechnung vermerkt).


    Auf welches Konto buche ich die Rechnung?



    Danke & Gruß

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    • Offizieller Beitrag

    innergem. Erwerb 19% Umsatzsteuer, kein Vorsteuerabzug (weil die Rechnung nicht ordnungsgemäß ist). Konto 3435

  • Moin,
    wenn die Rechung Deines Lieferanten diesen Anforderungengenügt, gehst Du, falls Du das Modul Banking + hast, auf Finanzen => Eingangsrechnungen und wählst nach Eingabe aler Rechnungsdaten die Kategorie "Innergemeinschaftlicher Erwerb 19% Vorsteuer und Umsatssteuer" aus.

  • Mausko,


    besten Dank.



    häschen: Warum "nicht ordnungsgemäß"?



    Gruß

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    • Offizieller Beitrag

    Ich denke einmal, häschen ging bei Ihrem Hinweis davon aus, dass auf der Rechnung kein Hinweis auf die Steuerbefreiung vermerkt sei. Und diese Rechnungsvoraussetzung ist, zumindest nach der Sachverhaltsschilderung, ja evtl. nicht gegeben. In dem Fall wäre die Rechnung also tatsächlich als nicht ordnungsgemäß i.S.d. Vorschrift des UStG zu bezeichnen.


    Es kommt hier bei der Antwort wie immer auf die Genauigkeit der Fragestellung an.

  • Die Rechnung kommt aus den Niederlanden! Mir ist nicht klar, ob die Vorschriften dort identisch sind. Beide USt-IDs (neben den sonstigen erforderlichen Angaben) sind vorhanden.


    Wenn mein Niederländisch mich nicht im Stich läßt, kann ich darüber hinaus einen expliziten Hinweis auf die Steuerbefreiung nicht erkennen.



    Gruß

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    • Offizieller Beitrag

    Da diese innergemeinschaftlichen Erwerbsvorgänge ja innergemeinschaftlich einheitlich geregelt sind, sollten insoweit auch die Voraussetzungen für die Rechnungsstellung übereinstimmen.

  • Nach den Vorschriften muss ein entsprechender Hinweis enthalten sein. Dies gilt in allen Mitgliedsstaaten:
    In der RICHTLINIE 2006/112/EG DES RATESS Abschnitt 4 Rechnungsangaben heißt es:

    Zitat

    11. bei Steuerbefreiung oder wenn die Steuer vom Erwerber oder Dienstleistungsempfänger geschuldet wird: Verweis auf die einschlägige Bestimmung dieser Richtlinie oder die entsprechende nationale Bestimmung oder Hinweis darauf, dass für die Lieferung von Gegenständen beziehungsweise die Dienstleistung eine Steuerbefreiung gilt beziehungsweise diese der Verlagerung der Steuerschuldnerschaft unterliegt;

    • Offizieller Beitrag

    Oha....


    Nun, ich finde die Debatte fein- und überlege, ob ich noch zugeben soll, dass ich überlesen habe, dass beide IDs in der Rechnung enthalten sind- denn davon war ich gerade ausgegangen.


    Tatsächlich aber ist die Debatte um die nachfolgende Interpretation jedoch korrekt und der Hinweis muss (egal in welcher Sprache) vorhanden sein, schlicht, weil die Rechnung für den Vorsteuerabzug alle erforderlichen Hinweise nach §14a UStG enthalten muss.