Kleinunternehmer und Abschreibungen

  • Hallo,


    ich als Kleinunternehmer kann / darf ja eine formlose Einnahme-Überschussrechung am Jahresende machen. Im laufenden Kalenderjahr möchte ich mir für mein Unternehmen einen neuen PC kaufen. Wie läuft das mit der Abschreibung / Inventar. Kann ich die Abschreibungen auch formlos abgeben, oder muss ich da irgendein Formular nehmen.


    PS: Wie ich die Abschreibungen errechnen muss weis ich.

    • Offizieller Beitrag

    Das Anlagevermögen ist aufzuzeichnen, wobei die Vorschriften für die Erstellung einer Einnahmen- Überschuss-Rechnung beachtet werden müssen- es gibt hierbei keine Formerfordernisse... aber... eine ordentlich und übersichtliche Form wird schon erwartet - wir sind schließlich in Deutschland, wo kämen wir denn hin, wenn jeder macht was er will [Blockierte Grafik: http://www.greensmilies.com/smile/smiley_emoticons_ostern_wink.gif] [Blockierte Grafik: http://www.greensmilies.com/smile/smiley_emoticons_ostern_razz.gif]


    Die Pflicht zur Abgabe eines von der Finanzverwaltung kreierten Formulars hängt aber einzig an der Höhe des Umsatzes (ab 17.500) und nicht an der Frage, ob aufzeichnungspflichtiges Anlagevermögen vorhanden ist, also: alles gut.