Einkommensteuer, außergewöhnliche Belastungen, Unterhaltsaufwendungen


  • Ich verstehe den unterstrichenen Satz nicht könnte mir jemand erklären was damit gemeint ist. Danke


    Zusätzlich über den Höchstbetrag hinaus wird ab 2010 der Betrag als Unterhaltsleistungen berücksichtigt, der für die Absicherung der Basiskrankenversicherung und Pflegepflichtversicherung der unterhaltsberechtigten Person aufgewendet wird ( § 33a Abs. 1 EStG ). Dies gilt allerdings nicht, wenn die Beiträge beim leistenden Steuerzahler bereits als Sonderausgaben berücksichtigt worden sind.