Hallo zusammen,
kann mir jemand sagen, ob und wie ich die fürs Jahr 2001 noch nachzuzahlende Kirchensteuer in der EÜ als Ausgabe buchen kann?
Danke und Gruß
Helmut Hofbauer
Hallo zusammen,
kann mir jemand sagen, ob und wie ich die fürs Jahr 2001 noch nachzuzahlende Kirchensteuer in der EÜ als Ausgabe buchen kann?
Danke und Gruß
Helmut Hofbauer
Hallo Helmut
Die Kirchensteuer ist doch keine Betriebsausgabe und braucht daher eigentlich nicht in die E/Ü Rechnung eingetragen zu werden. Die Zahlung der Kirchensteuer ist doch Privatsache und wird in der Einkommensteuer bei den Sonderausgaben eingetragen.