Kirchensteuer

  • Hallo zusammen,


    kann mir jemand sagen, ob und wie ich die fürs Jahr 2001 noch nachzuzahlende Kirchensteuer in der EÜ als Ausgabe buchen kann?


    Danke und Gruß
    Helmut Hofbauer

  • Hallo Helmut
    Die Kirchensteuer ist doch keine Betriebsausgabe und braucht daher eigentlich nicht in die E/Ü Rechnung eingetragen zu werden. Die Zahlung der Kirchensteuer ist doch Privatsache und wird in der Einkommensteuer bei den Sonderausgaben eingetragen.