Sat-Anlage

  • Hallo,


    Kann man eigentlich bei Sat-Fernsehen bei den Mietern pro Monat was verlangen? Habe ein 5-Familien Haus mit einer Sat-Antenne und in jeder Wohnung befinden sich 2 Fernsehanschlüsse. Wenn ja wie viel € pro Monat? Bin Dankbar für jede Antwort. :rolleyes:

  • Hallo Fischer,


    auch wenn ich jetzt einfach mal ganz ehrlich bin, muss ich eher sagen, dass eine Sat-Anlage (ausser der Anschaffung) und dem Strom keine Kosten verursacht. Du selbst zahlst für die Sat-Anlage ja keine Grundgebühr, so wie z.B. beim Kabelfernsehen. Und wirkliche "Wartungen" müssten SAT-Anlagen keine erhalten, da diese in aller Regel wartungsfrei sind.


    nichts desto trotz steht jedoch in der Betriebskostenverordnung § 2 (15) folgender Passus:




    zudem ist zu klären, was auch im Mietvertrag drin steht.....erhebst du die Miete incl. dann kannste nichts zusätzlich verlangen. Listest du das auf, wie z.B.auch einen Stellplatz, dann kannste nen Betrag festlegen.


    Der Vermieter ist nicht verpflichtet, die Angaben in der
    Abrechnung zu belegen, du musst jedoch dem Mieter das Recht zugestehen und gestatten, das er die Überprüfung der Angaben in den Unterlagen einsichten kann, so dass die Belege für eine evtl. Sat-Gebühr vorhanden sein sollten.




    Im übrigen ist die Gebühr der Sat-Anlage mit eines der häufigsten Streitpunkte zwischen Mietern und Vermietern. Anders sieht es jedoch beim Kabelfernsehen aus. Da hast du die Möglichkeit die monatliche Grundgebühr umzulegen.


    Viele Grüße
    bisk