Zeitarbeit: Auswärtstätigkeit oder doppelte Haushaltsführung ?

  • Hallo,


    angenommen, ein Zeitarbeiter ! ist überwiegend in einem Kundenbetrieb ! seines Entleihers ! tätig. Der Verleiher oder Entleiher hat hier keine Niederlassung.
    Der Arbeitgeber (Verleiher) hat im gesamten Jahr die Auslöse wie bei doppelter Haushaltsführung versteuert.
    Meines Wissens hat ein Leiharbeiter aber keine regelmäßige Arbeitsstätte. Im Arbeitsvertrag ist diese in der Regel auch nicht festgelegt. Der Einsatz ist jeweils auf einen befristeten Zeitabschnitt festgelegt und wird immer wieder verlängert.
    Muss er in der Steuererklärung seine Arbeit als doppelte Haushaltführung behandeln oder als Auswärtstätigkeit ?
    Gern würde ich mal Meinungen dazu erfahren.
    Vielen Dank voraus.