EÜR falsch

  • Moin,
    wie schon mehrfach erwähnt:


    MB berechnet auch nach neuestem Update bei bestimmter Konstellation die EÜR Rechnung falsch, indem dort auch nicht bezahlte Eingangsrechnungen als Betriebsausgabe und damit gewinnmindernd abgezogen werden. Dies ist bei einer EÜR falsch, da dort Verbindlichkeiten und Forderungen in der Regel nicht ergebniswirksam sein dürfen.


    Falsch berechnet wird die EÜR wenn Ihr Eingangsrechnungen (Modul Banking +) benutzt und bei der Behandlung von Eingangsrechnungen unter "Einstellungen der Standard Fibu Konten" keine Haken bei "Istversteuerung" bei Eingangsrechnungen gesetzt habt.


    Dies kann und darf so nicht bleiben! Der Fehler ist seit Monaten bekannt. :sleeping: Eine Behebung ist deutlich wichtiger als das Design, ein Upate des Webshopmoduls oder weitere Spielereien.


    Wenn eine Auswahlmöglichkeit des Vorsteuerabzuges bei Eingangsrechnungen besteht, muss trotzdem richtig gebucht werden. Der Fehler kann schwerwiegende Konsequenzen im Dialog mit dem Finanzamt haben. :cursing: Ich würde mich freuen,hier bald mal ein Statement von einem Mitarbeiter von Buhl zu bekommen.

  • Hallo Forum,


    ich kann mich Mausko nur anschliessen ! Ich habe zu dem Thema ein Ticket bei Bühl aufgemacht und folgende Antwort bekommen:


    "vielen Dank für Ihre Anfrage. Sehr gerne werden Ihre Fragen zu WISO Mein Büro beantwortet.
    Eine Möglichkeit unter der Option "Soll-Versteuerung" die Vorsteuer mit Rechnungstellungsdatum geltend machen zu können und den Erfolgsausweis erst mit dem Zahlungsdatum zu erhalten, ist aktuell in WISO Mein Büro nicht möglich.
    Der genannte Sachverhalt ist beim Entwickler des Programms bereits in Prüfung. Die definitive Terminierung eines entsprechenden Updates ist aus technischen Gründen leider nicht möglich."


    Das ist nicht tolerierbar. Die von Wiso erstellte EÜR für das Finanzamt entspricht nicht den GoB und damit auch nicht die Software

  • Eine Möglichkeit unter der Option "Soll-Versteuerung" die Vorsteuer mit Rechnungstellungsdatum geltend machen zu können und den Erfolgsausweis erst mit dem Zahlungsdatum zu erhalten, ist aktuell in WISO Mein Büro nicht möglich.


    Wenn ein sauberer Jahresabschluß mit dieser Einstellung nicht möglich ist, sollte MB diese Option solange nicht anbieten. Das mindeste, was der Nutzer erwarten ist, dass in der Software ein entsprechender Hinweis kommt, denn Buhl suggeriert mit der Werbung,

    Zitat

    Dabei verzichtet WISO Mein Büro auf Buchhalter-Chinesisch – damit erledigen auch Nicht-Kaufleute ihre Buchhaltung im Handumdrehen.

    dass man eine prüfungssichere EÜR machen kann, wenn man die Bedienhinweise beachtet. Dies ist aber so leider nicht der Fall.

  • Moin, moin,


    dank dieser Diskussion habe ich gearde gesehen, dass bei mir in den "Standard-FIBU-Konten/Eingangsrechnungen" die IST-Versteuerung nicht aktiviert ist (obwohl ist IST-Versteuerer bin). Demzufolge werden also meine offenen ER bereits gewinnmindernd gebucht?


    Wenn ich das Häkchen aber setzte, dann kann ich die Vorsteuer nicht mehr bei Rechnungseingang ziehen?



    Gruß

    Meine Welt: EÜR, IST-Versteuerer, MB, Variante 3, SKR03 // Windows 11 Pro
    HINWEIS: Die von mir hier verfassten Beiträge äußern lediglich die persönliche Meinung des Verfassers und sind in keiner Weise qualifizierte, individuelle Beratung.

  • Autsch... das ist schon ein übles Ding. Wieso gibt's hier dazu eigentlich noch kein Statement von offizieller Seite?
    ?(



    Wenn ich das aber richtig verstehe, dann müßte man nur beim Erstellen der EÜR das Häkchen bei der IST-Verteuerung von Eingangsrechnungen setzen und über den Rest des Jahres kann man dann das Häkchen wieder rausnehmen und somit die Vorsteuer direkt nach Rechnungserhalt ziehen, oder?

  • Wenn ich das aber richtig verstehe, dann müßte man nur beim Erstellen der EÜR das Häkchen bei der IST-Verteuerung von Eingangsrechnungen setzen und über den Rest des Jahres kann man dann das Häkchen wieder rausnehmen und somit die Vorsteuer direkt nach Rechnungserhalt ziehen, oder?


    Möchtest Du das mal ausprobieren, ob das Vorher und Hinterher wirklich identisch ist...

  • Müsste ich morgen mal prüfen.
    Wenn du aber jetzt andeuten willst, dass mein Gedankenspiel falsch ist, dann würde ja meine EÜR für 2012 immer falsch berechnet werden, denn 2012 war das Häkchen bei IST-Versteuerung von Eingangsrechnungen bei mir ja nicht gesetzt. Mach mir jetzt bloß keine Angst.

  • Moin,
    nur mal zur Info:
    mein Ticket vom 23.1. 2013 zu dieser Problematik ist bis heute unbeantwortet (bis auf die automatische Antwort, dass meine Anfrage eingegangen ist) Auf meine Antwort bzw. Erinnerung gestern Vormittag kam dann diese auch nicht mehr..
    Wäre doch echt mal nett, wenn es dazu etwas Offizielles gäbe oder?

  • Hallo Mausko, Heiko, marcator und La Peruca,


    MB berechnet auch nach neuestem Update bei bestimmter Konstellation die EÜR Rechnung falsch, indem dort auch nicht bezahlte Eingangsrechnungen als Betriebsausgabe und damit gewinnmindernd abgezogen werden. Dies ist bei einer EÜR falsch, da dort Verbindlichkeiten und Forderungen in der Regel nicht ergebniswirksam sein dürfen.


    Falsch berechnet wird die EÜR wenn Ihr Eingangsrechnungen (Modul Banking +) benutzt und bei der Behandlung von Eingangsrechnungen unter "Einstellungen der Standard Fibu Konten" keine Haken bei "Istversteuerung" bei Eingangsrechnungen gesetzt habt.


    Dies kann und darf so nicht bleiben! Der Fehler ist seit Monaten bekannt. Eine Behebung ist deutlich wichtiger als das Design, ein Upate des Webshopmoduls oder weitere Spielereien.


    in der Tat erfolgt auch mit der aktuellen Version 13.00.01.100 der Software keine korrekte Verbuchung von offenen Eingangsrechnungen bei aktivierter Soll-Versteuerung - oder besser geschrieben bei deaktivierter Ist-Versteuerung. Die Prüfung des Sachverhalts hat sich durch zu berücksichtigende Ausnahmeregelungen verzögert. Wir bedauern sehr, dass dadurch der Eindruck der generellen Vernachlässigung von Sachverhalten mit steuerlicher Relevanz entstanden ist. Auch wenn es zunächst abwegig erscheint, ist eine Korrektur der Verbuchung nur durch eine umfangreiche Anpassung im Buchungssystem der Software möglich. Unsere Entwicklungsabteilung berücksichtigt den Sachverhalt im Hinblick auf die kommenden Updates der Software. Sobald es uns möglich ist genauere Angaben zum Zeitpunkt der Behebung zu nennen, erfolgt hier eine Rückmeldung.


    Wenn ich das aber richtig verstehe, dann müßte man nur beim Erstellen der EÜR das Häkchen bei der IST-Verteuerung von Eingangsrechnungen setzen und über den Rest des Jahres kann man dann das Häkchen wieder rausnehmen und somit die Vorsteuer direkt nach Rechnungserhalt ziehen, oder?


    Zwar ist der Workaround nutzbar um zu verhindern, dass die offenen Eingangsrechnungen als Betriebsausgaben in der Einnahme-Überschuss Rechnung auftauchen, jedoch sorgt er auch dafür, dass die Vorsteuer nicht direkt fällig ist, wie es für alle Soll-Versteuerer eigentlich sein muss. Daher ist es uns nicht möglich diese Vorgehensweise offiziell zu empfehlen.


    An dieser Stelle möchten wir uns für die bereits aufgebrachte Geduld herzlich bedanken.

  • Hallo Herr Lopota,


    danke für die Rückmeldung.
    Diese tröstet nun zwar nicht wirklich, da ich befürchte, dass etliche "Nicht-Kaufleute" (ihre Zielgruppe) relativ unbedarft ihrem MB vertrauen und eine EÜR erstellen bzw. schon erstellt haben. Richtig ist zwar, dass jeder Nutzer selbst für seinen Steuererklärung verantwortlich ist, aber in Grundsatzfragen und Berechnungen sollte man sich schon auf die Software verlassen können. Das "böse" Erwachen kommt dann bei einer Steuerprüfung....
    Es wäre daher sehr hilfreich, wenn Sie diesen Hinweis unter Ankündigen und wichtige Themen auflisten, so dass es jedem auffällt.

    Daher ist es uns nicht möglich diese Vorgehensweise offiziell zu empfehlen.


    Was empfiehlt denn BUHL offiziell, um eine ordnungsgemäße EÜR zu erstellen?
    Hier würde ich es begrüßen, wenn Sie eine kleine Anleitung schreiben (ich habe dies ja auch schon versucht) wie ein User zu einer vernünftigen EÜR kommt, auch dies gehörte dann fest in Ankündigungen und wichtige Themen....

    • Offizieller Beitrag

    Was empfiehlt denn BUHL offiziell, um eine ordnungsgemäße EÜR zu erstellen?


    Zwar nicht die gefragte Offiziale, aber ich persönlich meine:


    Man sollte empfehlen zu warten, bis der Fehler behoben ist, die Abgabefrist läuft erst in 4 Monaten aus.


    Das ist der sicherste Weg- die Alternativen können nur Korrekturen im Formular mithilfe von Kuli und Taschenrechner sein- das kann man niemandem wirklich empfehlen!




    *Sagt die, die noch immer ellenbogentief in Jahresabschlüssen aus 2011 steckt.

  • Man sollte empfehlen zu warten, bis der Fehler behoben ist, die Abgabefrist läuft erst in 4 Monaten aus.


    Ja, dies stimmt, aber da der Fehler ja schon ziemlich lange bekannt ist, sind vermutlich schon fehlerhafte EÜR abgegeben worden. Und wer liest schon das Forum so oft, dass dieses Thema auffällt. Daher ja auch mein Vorschlag das zu oben feststehenden Themen hinzuzufügen.



    *sagt der, der ebenfalls noch in 2011 steckt...

  • Hallo Mausko,


    Was empfiehlt denn BUHL offiziell, um eine ordnungsgemäße EÜR zu erstellen?
    Hier würde ich es begrüßen, wenn Sie eine kleine Anleitung schreiben (ich habe dies ja auch schon versucht) wie ein User zu einer vernünftigen EÜR kommt, auch dies gehörte dann fest in Ankündigungen und wichtige Themen....


    erst einmal bedanke ich mich für das bedingte Verständnis. Ich gebe zu, die gestrige Antwort ist mir nicht ganz leicht von der Hand gegangen, da alle uns bekannten Vorgehensweisen zur temporären Richtigstellung der Einnahmen-Überschuss Rechnung Fehlerpotential bieten, die Werte im Formular weitergehend oder anderweitig zu verfälschen. Das trifft auf die Umstellung der grundlegenden Option der Einstellung für die Eingangsrechnungen, wie auch auf die manuelle Ausbuchung der Ausgaben ohne Steuer zu. Das Ergebnis im Formular kann anschließend richtig, aber ebenso falsch sein. Insbesondere, wenn Nutzer sich über die richtige Verbuchung nicht ganz im Klaren sind und der Software im Allgemeinen vertrauen. Daher sehe ich davon ab, eine Anleitung zur korrekten Erfassung zu erstellen. Die erneute Threaderstellung sowie die im Zusammenhang stehenden Anfragen an den Support haben innerhalb unseres Hauses für eine höhere Priorisierung des Sachverhalts gesorgt, weshalb ich zuversichtlich bin, dass eine Anpassung in kurzfristiger Form erfolgt. Natürlich beruht die Aussage auf einer persönlichen Einschätzung und ist nicht gewährleistend zu verstehen. Sofern es erforderlich ist bis zur Bereitstellung des Updates eine korrekte EÜR zu erstellen, ist es sinnvoll die Eingangsrechnungen zu löschen und die Verbuchung der gezahlten Vorsteuerbeträge sowie eine gegebenenfalls anschließende Zahlung manuell vorzunehmen.


    Damit der Sachverhalt die erforderliche Aufmerksamkeit hier im Forum erhält, verknüpfe ich eine temporäre Ankündigung mit diesem Thread.

  • Sofern es erforderlich ist bis zur Bereitstellung des Updates eine korrekte EÜR zu erstellen, ist es sinnvoll die Eingangsrechnungen zu löschen und die Verbuchung der gezahlten Vorsteuerbeträge sowie eine gegebenenfalls anschließende Zahlung manuell vorzunehmen


    ?(


    Hallo Herr Lopota,
    von diesem Satz, dessen Inhalt sich mir nicht wirklich als hilfreich erschließt, abgesehen, begrüße ich Ihre Antwort und hoffe auf ein schnelle Fehlerbereiniung. Aber ich glaube, es herrscht Einigkeit, dass richtige programmgemäße Bedienung vorausgesetzt, eine ordnungsgemäße EÜR rauskommen muss.

  • Das ist der sicherste Weg- die Alternativen können nur Korrekturen im Formular mithilfe von Kuli und Taschenrechner sein- das kann man niemandem wirklich empfehlen!

    Die Alternative Vorgehensweise über die Software ist der Verzicht auf die Erfassung von Eingangsrechnungen im betroffenen Zeitraum und die anschließende manuelle Verbuchung des Vorsteuerabzugs. Nur so ist es möglich, eine richtige Ausweisung in der EÜR zu erreichen, wenn diese durch bestimmte Umstände vor Veröffentlichung des Updates zu erstellen ist. Vielleicht habe ich den Sinn ein bisschen verschachtelt.

  • Es ist für mich erst einmal gut, dass offenbar bei Buhl mit hoher Priorität an diesem Update gearbeitet wird.
    Da ich zum 31.12. keine unbezahlten Eingangsrechnungen hatte, kann ich also vorläufig alles so lassen, wie es ist und hoffe, dass bis zur nächsten EÜR der Fehler ausgemerzt ist.

  • Moin,
    wir schreiben nun den 29.08.2013 und der Fehler besteht immer noch! Bei Vorsteuerabzug bei Eingangsverbuchung von Rechnungen wird nach wie vor eine falsche EÜR erstellt. Es gab zwar mehrere Updates seit dieser Zeit, der Fehler wurde aber nicht behoben.
    Vermutlich wurden wieder zahlreich falsche Abschlüsse für 2012 erstellt....

  • Hallo miteinander,


    auch ich meine, dass ein Fehler solchen Außmaßes und solcher Konsequenz mir absoluter Priorität bearbeitet werden müsste.


    Außerdem sei der Hinweis gestattet, dass wir uns seinerzeit das entsprechende Modul extra zur verbesserten Bearbeitung der Eingangsrechnungen angeschafft haben. Nun kann man es nicht nur nicht gescheit nutzen, im Sinne der angebotenen Produktbeschreibung, es setzt mich zusätzlich der Gefahr einer dramatisch falschen Steuererklärung aus.


    Für das Nichtnutzenkönnen der zugesagten Eigenschaft bin ich für Kulanzerstattungen durchaus offen!



    Trotzdem schönes Wochenende allen

    Meine Welt: EÜR, IST-Versteuerer, MB, Variante 3, SKR03 // Windows 11 Pro
    HINWEIS: Die von mir hier verfassten Beiträge äußern lediglich die persönliche Meinung des Verfassers und sind in keiner Weise qualifizierte, individuelle Beratung.