Wenn es denn mit der aktuellen Version immer noch nicht geht und alle eingegebenen Daten nach nochmaliger Überprüfung zutreffend erscheinen, dann bringt es nichts, hier nach einem Update zu rufen. Hier ist "nur" ein Forum, in dem überwiegend User reagieren. Da hilft nur ein Ticket beim Buhl-Support, damit die sich ggf. die Zahlen anschauen können.
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Wenn es denn mit der aktuellen Version immer noch nicht geht und alle eingegebenen Daten nach nochmaliger Überprüfung zutreffend erscheinen, dann bringt es nichts, hier nach einem Update zu rufen. Hier ist "nur" ein Forum, in dem überwiegend User reagieren. D ahilft nur ein Ticket beim Buhl-Support, damit die sich ggf. die Zahlen anschauen können.
Das ist schon geschehen.... Antwort lässt bislang auf sich warten! -
Das ist schon geschehen.... Antwort lässt bislang auf sich warten!
Nur mal als kleine Anmerkung: nur weil etwas elektronisch übertragen wird und damit dem Empfänger sofort vorliegt, muß das noch lange nicht bedeuten, daß auch sofort jemand liest und sich damit beschäftigen kann. Also etwas Geduld muß man schon haben
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Hallo,
ich sitze wieder mal an der Steuer.....Letztes Jahr sollte ich bereits Lohnsteuer und Soli nachzahlen, was mich sehr gewundert hatte, da ich keine selbstständige Arbeit habe. ABer gut, dachte ich, vielleicht hab ich tatsächlich zu wenig bezahlt. Aber nun sollte ich dieses Jahr laut Sparbuch wieder nachzahlen. Ich habe meine Daten dann beim Finanzministerium durch den Schnellrechner gejagt. Der sagt was anderes....
Ich bin Beamter bei der Erklärung für 2011 habe ich folgende Daten eingegeben:
Ziffer 3 : 30772,46
Ziffer 4 : 4953,00
Ziffer 5 : 272,37Mehr hab ich nicht auf dem Zettel, das passt auch so.
Laut WISO soll ich nun über 400,- EUR nachzahlen, laut Finanzministerium stimmt aber alles. Ich nehme an, dass ich irgendwo eine falsche Eingabe gemacht habe, aber wo könnte ich denn bei drei Eingabefeldern was falsch machen?
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Höhe der Vorsorgeaufwendungen beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt? Vielleicht ein Fall des § 46 Absatz 2 Nr. 3 EStG.
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Das hat damit wohl wenig zu tun. Ich habe keine Vorsorgeaufwendungen eingetragen, weil ich keine habe.
Ich zahle auch keine Krankenkasse und keine Pflegeversicherung als Polizeibeamter des Landes BW.
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Womit ich voll ins Schwarze getroffen habe mit meiner Vermutung. Du solltest hier im Forum mal unter freier Heilfürsorge etc. nachlesen. Da habe ich kürzlich, so meine ich mich zu erinnern, sogar eine Mitteilung Eurer Polizeigewerkschaft verlinkt, in der diese versucht, Euch eben dieses Problem zu erläutern.
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Moin Miwe ...
meinst Du diesen Artikel ...
http://www.bundespolizeigewerk…steuerjahresausgleich.php
Du zahlst keine Pflegeversicherung ? Glaub ich nicht !
Gruß Kuddel
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Genau.
Und u.a. hier von mir ebenfalls ausführlich erklärt: Fehlermeldung: Private Kranken- und Pflegeversicherung, Zeile 28 der Lohnsteuerbescheinigung
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Ich habe das gleiche Problem:
- Zeile 24c (Beitarg zur PV) bleibt bei Beamten leer
- WISO Software verweigert Abgabe per Elster-Verfahren
- Kundenservice (Tickte) (Stand 06.03.2013) moniert, dass die Lohnsteuerbescheinigung des Landes NRW falsch sei und dass diese die Ursache sei; ein Update oder eine Korrektur der Software desbezüglich dazu sei nicht vorgesehen, sondern Software sei korrekt
- (Arbeitgeber LAND NRW) bestätigt, dass die Lohnsteuerbescheinigung so korrekt ist und es keine Zuschüsse zur PV vom Arbeitsgeber gibt/gab
Lösung des Problems steht also aus, alle Updates sind installiert (Stand 06.03.2013)
Hat jemand eine Lösung für dieses Problem oder kann ich damit davon ausgehen, dass diese Softwar für Beamte oder zumindest einen Teil der Beamten in diesem Jahr unbrauchbar ist?
Danke -
Wenn es sich so darstellt wie im Anhang, dann ist es die zutreffende Auswertung der Zeile 28 der Lohnsteuerbescheinigung. Das Gesetz wurde nun einmal durch die Bundesregierung insoweit geändert, als dass eine solche "Mindestvorsorgepauschale" i.H.v. 12% des steuerpflichtigen Arbeitslohns (§ 39b Absatz 2 Satz 5 Nr.3 EStG) beim Lohnsteuerabzug zu berücksichtigen ist. Hierdurch wurde die frühere Vorsorgepauschale ersetzt.
Dieser Betrag hat letztlich nichts, aber auch gar nichts, mit den im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung einzutragenden und nachzuweisenden tatsächlichen Vorsorgeaufwendungen zu tun. Es ist lediglich eine Berechnungsgrundlage im Rahmen des Lohnsteuerabzugs.
Es hat allerdings evtl. so ganz nebenbei zur Folge, dass fast alle diese Fälle den Pflichtveranlagungstatbestand des § 46 Absatz 2 Nr. 3 EStG erfüllen.
Das Programm macht jetzt nichts anderes, als nachzufragen, ob auch wirklich alle Beiträge in die Vorsorgeaufwendungen eingetragen worden sind. Der ELSTER-Versand der Erklärungsdaten wird durch diesen Prüfhinweis in keinster Weise verhindert. Ein Testversand meiner Testdatei läuft problemlos durch.
BMF: Vorsorgepauschale ab 2010 (§ 39b Abs. 2 Satz 5 Nr. 3 und Abs. 4 EStG)
LBV NRW - Hinweise zum Bürgerentlastungsgesetz -
Das Fehlen von Feld 24 C in der Lohnsteuerbescheinigung verhindert die Abgabe der Steuererklärung über ELSTER.
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Bist Du freiwillig in der gesetzlichen Versicherung versichert, also Selbstzahler? Dann müssen doch bei den Zuschüssen Deines Arbeitgebers auch solche zur Pflegeversicherung gezahlt worden sein? Der zahlt doch nicht nur zur KV und RV, sondern auch zur PV. Da hat das Programm m.E. durchaus Recht, wenn es meckert. Du solltest mal Deinen AG ansprechen und ggf. die Lohnsteuerbescheinigung berichtigen lassen.
Du solltest vielleicht auch mal einen (bereinigten) Screen Deiner Eingabemaske einstellen.
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Bist Du freiwillig in der gesetzlichen Versicherung versichert, also Selbstzahler?
Ich glaube nicht. In seinem ersten Beitrag schrieb er, daß er privat versichert ist.
Wobei ja freiwillig versichert in der Gesetzlichen nicht automatisch bedeutet, daß man Selbstzahler ist. -
Ich glaube nicht. In seinem ersten Beitrag schrieb er, daß er privat versichert ist.
So ist aber oft der allgemeine Sprachgebrauch, deshalb frage ich ja nach.
Wobei ja freiwillig versichert in der Gesetzlichen nicht automatisch bedeutet, daß man Selbstzahler ist.
Deshalb ja ebenfalls die diesbezügliche Nachfrage. Wobei auch dann ein ausschließlicher Zuschuss zur KV nicht wahrscheinlich ist und ein Eintragungsfehler in der Lohnsteuerbescheinigung zumindest möglich erscheint.
Er schreibt ja auch "bitte um Update" und hat nicht gemerkt, dass hier überwiegend nur andere User helfen.
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Ich bin freiweilig privat versichert und wie man aus den Beiträgen von anderen in diesem Thread sehen kann auch nicht der einzige mit diesem Problem. Die Zeile 24c in der Lohnsteuerbescheinigung ist nun mal leer bei den Betroffenen.
Das mit dem Update war nur so gemeint, falls auch Softwarezuständigen mitlesen.
Dass hier überwiegend Nutzer unterwegs sind ist mir mittlerweile auch klar.
Übrigens haben Nutzer auch schon Tickets wegen genau dieses Problems aufgemacht.
Wenn aber das Land NRW der Meinung sei, die Lohnsteuerbescheinigung mit leerer Zeile 24c korrekt sei aber der Softwarehersteller dies als Fehler ansieht besteht wohl wenig Hoffnung auf Besserung. -
Ich kann nicht sagen, welche Eintragung nach dem individuellen Besteuerungsgrundlagen des Einzelnen hier jetzt zutreffend sind. Ich kann aber sagen, dass es durch die Umstellung der Software beim LBV NRW im Laufe des Jahres 2012 Probleme gegeben hat und, zumindest in einem anderen mir bekannten Bereich, falsche Steuerbescheinigungen erstellt worden sind. Dies ergab sich durch telefonische Rücksprache mit dem LBV NRW, die in diesem Fall immer noch nicht wissen, wo der Fehler herrührt.
Mir ist zumindest nicht klar, warum Du nicht auch einen Zuschuss zur gesetzlichen Pflegeversicherung (Basisversicherung) seitens Deines Arbeitgebers erhalten solltest. Die Zeile 24c müsste m.E. eigentlich zwingend befüllt sein. Was sagt denn das LBV dazu?
Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen 2012 - BMF 22.08.2011
Zitat13.
b)
Steuerfreie Zuschüsse des Arbeitgebers zur gesetzlichen Krankenversicherung bei freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Arbeitnehmern, soweit der Arbeitgeber zur Zuschussleistung gesetzlich verpflichtet ist, sind unter Nummer 24 a) des Ausdrucks einzutragen. Entsprechende Zuschüsse zu privaten Krankenversicherungen sind unter Nummer 24 b) zu bescheinigen. Unter Nummer 24 c) sind steuerfreie Zuschüsse des Arbeitgebers zu gesetzlichen Pflegeversicherungen (soziale Pflegeversicherung und private Pflege-Pflichtversicherung) einzutragen.Bei Beziehern von Kurzarbeitergeld ist der gesamte vom Arbeitgeber gewährte Zuschuss zu bescheinigen. Zu bescheinigen sind auch Zuschüsse des Arbeitgebers an ausländische Versicherungsunternehmen und an ausländische Sozialversicherungsträger. Werden von ausländischen Sozialversicherungsträgern Globalbeiträge erhoben, ist eine Aufteilung der Zuschüsse vorzunehmen. In diesen Fällen ist unter Nummer 24 der Teilbetrag zu bescheinigen, der auf die Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung entfällt. Die für die Aufteilung maßgebenden staatenbezogenen Prozentsätze werden für den Veranlagungszeitraum 2012 durch ein gesondertes BMF-Schreiben bekannt gegeben.
Nicht einzutragen ist der Arbeitgeber anteil zur gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung bei pflichtversicherten Arbeitnehmern.
Wichtige Hinweise für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Stand 01/2013 - LBV NRW
Zitat9. Ich bin versicherungsfrei in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, welche Möglichkeiten habe ich?
– Ihnen stehen verschiedene Möglichkeiten zur Wahl:
1. Sie können freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse werden. Sie erhalten dann einen Zuschuss des Arbeitgebers zu den Beiträgen der freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung. Der Zuschuss wird in der Regel zusammen mit Ihrem Anteil am Versicherungsbeitrag vom LBV an Ihre Krankenkasse überwiesen.
2. Sie können eine private Kranken- und Pflegeversicherung abschließen. Wenn die Leistungen
dieser Versicherungen nach Art und Umfang den Leistungen der gesetzlichen Versicherungen entsprechen, können Sie Zuschüsse des Arbeitgebers zu den Beiträgen beanspruchen. Die Beitragszuschüsse werden mit Ihren Bezügen ausbezahlt und Sie müssen Ihre Versicherungsbeiträge selbst an Ihr Versicherungsunternehmen überweisen. Sie können den vollen Versicherungsbeitrag auch allein tragen.
10. Wie hoch ist der Zuschuss des Arbeitgebers zu den Beiträgen für meine freiwillige oder private Kranken- und Pflegeversicherung?
– Der Zuschuss zur freiwilligen Krankenversicherung beträgt 7,3 % des sozialversicherungspflichtigen Bruttos, maximal 287,44EUR. Der Zusatzbeitrag in Höhe von 0,9 % ist grundsätzlich vom Beschäftigten allein zu tragen.
– Der Zuschuss zur privaten Krankenversicherung beträgt die Hälfte des um den Zusatzbeitrag verminderten Beitrages, maximal 287,44EUR. Der Zusatzbeitrag in Höhe von 0,9 % ist grundsätzlich vom Beschäftigten allein zu tragen.
11. Muss ich dem LBV die Höhe meiner Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung mitteilen?
– Wenn Sie Zuschüsse des Arbeitgebers zu den Beiträgen bekommen, müssen Sie dem LBV
• zum Beginn der Beschäftigung bzw. mit dem Eintritt der Versicherungsfreiheit sowie
• zu Beginn jeden Jahres und
• wenn sich die Höhe der Beiträge ändert
eine Original-Bescheinigung der Kranken- bzw. Pflegekasse über die Beitragshöhe vorlegen. -
Ich bin Polizeibeamter. In diesem Jahr stand im Punkt 28 meiner Lohnsteuerbescheinigung das erste mal ein Betrag in Höhe von 1899,96 Euro.
Das das bedeutet das für die freie Heilfürsorge nachträglich Beiträge geltend gemacht werden habe ich inzwischen begriffen.
Ich komme aber mit dem Programm Wiso Steuer 2013 nicht zurecht.
Wenn ich versuche die Erklärung abzugeben erhalte ich eine Fehlermeldung mit dem Inhalt:private Pflege- und Krankenversicherung
Laut Lohnsteuerbescheinigung(en) wurden 1899,96 Euro nachgewiesene Beiträge zur privaten Karnken- / Pflegeversicherung erfasst. Es wurden jedoch keine Beiträge geltend gemacht.Die Beiträge zu meiner privaten Pflge- und Krankenversicherung habe ich aber im Punkt Private Pflge- und Krankenversicherung angegeben.
Ich habe spaßeshalber den Betrag im Punkt 28 der Lohnsteuerbescheinigung gelöscht. Am Erstattungsbetrag der Lohnsteuerberechnung ändert sich dann nichts.
Was mache ich verkehrt ?
Kann ich am Ende sogar die Fehlermeldung ignorieren ? -
Hast Du zu dem Thema einmal die Forensuche bemüht?
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Hallo,
das Programm zeigt einen Fehler an bzgl. der Beiträge zur PKV/Pflegeversicherung. Tatsächlich ist es so, dass auf der Lohnsteuerbescheinigung ( Nr.28 ) ein deutlich höherer Betrag ausgewiesen ist, als auf der Bescheinigung der Krankenkasse über die gezahlten Beiträge in 2012. Woran liegt das?
Zur Info: Bin Beamter in Hessen mit 50% Beihilfeanspruch, jedoch keine Leistungen in 2012 in Anspruch genommen.
mfG