Fehlender Betrag zur KV (Zeilen 24c und 28 der Lohnsteuerbescheinigung) - Fehler behoben, aber zur Erläuterung der Ziffer 28 der Lohnsteuerbescheinigung wichtig

  • Bei der Plausiprüfung unserer Steuererklärung erhalte ich folgende Fehlermeldung:



    Ich bin privat krankenversichert und erhalte dafür von meinem Arbeitgeber einen Zuschuss, den ich in Zeile 24b der Lohnsteuerbescheinigung eingetragen habe.
    Im Feld 24a habe ich nichts eingetragen, in Feld 24c den Arbeitgeberbeitrag zur Pflegeversicherung.
    Ich habe schon aus Verzweifelung einen cent in 24a eingetragen, aber dann kommt ein zusätzlicher Fehler.
    Ich habe ferner natürlich die PKV unter Allgemeine Ausgaben/Versicherung und Private Altersvorsorge\Private Kranken und Pflegeversicherungen erfasst.
    Ich bin mit meinem Latein am Ende.
    Hat jemand eine Idee?


    Danke!

    Einmal editiert, zuletzt von miwe4 () aus folgendem Grund: Überschrift ergänzt für Suche hinsichtlich Ziffer 24c und 28 der Lohnsteuerbescheinigung

    • Offizieller Beitrag

    Ich bin privat krankenversichert und erhalte dafür von meinem Arbeitgeber einen Zuschuss, den ich in Zeile 24b der Lohnsteuerbescheinigung eingetragen habe.
    Im Feld 24a habe ich nichts eingetragen, in Feld 24c den Arbeitgeberbeitrag zur Pflegeversicherung.
    Ich habe schon aus Verzweifelung einen cent in 24a eingetragen, aber dann kommt ein zusätzlicher Fehler.

    Was steht denn insoweit auf der Lohnsteuerbescheinigung?

    Ich habe ferner natürlich die PKV unter Allgemeine Ausgaben/Versicherung und Private Altersvorsorge\Private Kranken und Pflegeversicherungen erfasst.

    Wo bei Selbstzahlern ja auch ggf. die AG-Erstattungen anzugeben sind (je nach Zahlungsweise bzw. Abwicklung mit dem Arbeitgeber).

    Hat jemand eine Idee?

    Die Forensuchfunktion nutzen oder auch mal im Programm noch genauer auf die Erläuterungen achten.

    • Offizieller Beitrag

    Ich muss in der Sache mal kurz intervenieren:


    Die gezeigte Meldung der ELSTER-Plausibilitätsprüfung kann durch den Anwender nicht korrigiert werden, denn hier erfolgt eine Lösung mit dem nächsten Update (nein, einen Veröffentlichungstermin kann ich nicht vorhersagen). In der Standard-Einstellung ist die automatische Udpateprüfung der Software aktiviert. Diese Einstellung finden Sie über den Menüpunkt "Datei > Einstellungen > Online".

    Unter dem Menüpunkt "Datei > Einstellungen > Online" finden Sie darüber hinaus "Mein Steuer-Sparbuch Heute". Sind dort die Optionen "Mein Steuer-Sparbuch Heute beim Systemstart automatisch ausführen." und "Update-Informationen beim Start prüfen" aktiv, so werden Sie über Updates informiert auch wenn das WISO Steuer-Sparbuch nicht gestartet ist.

  • Ich klinke mich hier mal mit ein:


    Exakt gleicher Hintergrund wie beim TE, nur die Fehlermeldung ist eine leicht andere:


    "Laut Lohnsteuerbescheinigung(en) wurden steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur freiwilligen Pflegeversicherung gezahlt, es wurden jedoch keine Beiträge erfasst."


    Natürlich habe ich die Beiträge erfasst, siehe TE.


    Die neueste Version habe ich eingespielt (20.03.8202).


    Habe ich mit dieser Meldung nun auch nur die Wahl zwischen dem konventionellen Einreichen der Steuererklärung und dem Warten auf ein weiteres Update?


    Danke!


    Gruß Tom

  • Hmmm ... ohne Screen nur Vermutung ...


    Handelt es sich um einen Eintrag der Lohnsteuerbescheinigung in Zeile 28 ?
    Wird dieser Betrag --- unter Sonderausgaben KV --- angemeckert ?


    Achte mal auf den Erstattungsticker, wenn Du den Betrag in der Lohnsteuerbescheinigung weg läßt !


    Wie gesagt, nur reine Spekulation ...


    Gruß Kuddel

  • Danke zunächst für den Tipp. Zeile 28 ist zwar gefüllt, der Erstattungsbetrag ändert sich aber auch nicht, wenn ich den Eintrag entferne.
    Der Fehler entsteht nicht während der Eingabe der Werte, sondern beim Elster-Check, vor dem Senden.
    Zwei Screenshots füge ich mal bei...


    Gruß Tom

  • Der Betrag in Zeile 28 ist der von der Lohnsteuerbescheinigung übernommen ?
    --- oder hast Du den selbst ausgerechnet und dort eingetragen --- sag nicht ... gibts nicht !


    Wenn Du den Betrag weglässt, erscheint dann noch die Fehlermeldung ?


    Kuddel

    WISO Steuer - Sparbücher, Windows 10, Office 2017
    " Zahle willig, zahle froh ... zahlen must Du sowieso ! "


    :lol:

  • Vielleicht ist es ja tatsächlich ein Fehler im Programm ?
    Vielleicht meldet sich Buhl ja noch einmal !?


    Lade doch mal die Fehlermeldung hoch !



    Kuddel

    WISO Steuer - Sparbücher, Windows 10, Office 2017
    " Zahle willig, zahle froh ... zahlen must Du sowieso ! "


    :lol:

  • Naja, ich zahle ja keine gesetzliche KV/PV. Insofern sehe ich bei mir, wie auch im von Dir abgebildeten Screen einen Betrag von 0€.
    Dieser Betrag steht mittlerweilen auch unter Zeile 28 der Lohnsteuerbescheinigung >> 0=0 :).
    Die gezahlten KV/PV-Beiträge finden sich unter der Groupbox "Private kranken- und Pflegeversicherungen" (Screen2).


    Gruß Tom

  • Hier nochmal die genaue Fehlermeldung:


    >>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>


    Angaben zu gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung


    "Laut Lohnsteuerbescheinigung(en) wurden steuerfreie
    Arbeitgeberzuschüsse zur freiwilligen Pflegeversicherung gezahlt, es
    wurden jedoch keine Beiträge erfasst."



    Gruß Tom

    • Offizieller Beitrag

    Wir haben vergeblich versucht die erhaltene Meldung zu reproduzieren. Aus diesem Grund bitte ich Tom ein Ticket unter https://kundencenter.buhl.de zu erstellen, die Meldung zu dokumentieren und uns die betroffene Datei der Einkommensteuererklärung zukommen zu lassen.

    • Offizieller Beitrag

    Die Zeile 28 der Lohnsteuerbescheinigung ist in den fraglichen Fällen zwar verpflichtend auszufüllen, letztlich aber trotzdem nur informatorisch gedacht.


    Lohnsteuerbescheinigung/Mindestvorsorgepauschale


    Lohnsteuerbescheinigung


    Sinn ist m.E., dem FA mitzuteilen, in welcher Höhe private Versicherungsbeiträge bzw. die Mindestvorsorgepauschale beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt worden sind. Hintergrund könnte die zu prüfende Pflichtveranlagung nach § 46 Absatz 2 Nr. 3 EStG sein.


    Die in Zeile 28 eingetragenen Beträge werden mitnichten bei der Steuerberechnung berücksichtigt. Hierfür gelten die ganz normalen Regelungen. Die privaten Kranken-/Pflegeversicherungsbeiträge Beträge sind, wie bisher auch, detailliert in die Masken zu den Vorsorgeaufwendungen einzutragen und sollten ggf. den durch die Krankenkassen (!) im Datenaustausch mitgeteilten Beträgen entsprechen. Und genau deshalb werden die durch den AG in Zeile 28 bescheinigten, im Lohnsteuerabzug berücksichtigten Beträge, auch zurecht nicht in die Eingabemasken übernommen. Es sind für den Abzug als Vorsorgeaufwand nur und ausschließlich die durch die Krankenkasse übermittelten und bescheinigten Beträge maßgeblich.

  • Leider bei mir trotz aktuellem Update noch nicht.


    Ich bin auch privat versichert und habe die selbe Fehlermeldung:
    "Laut Lohnsteuerbescheinigung(en) wurden steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur freiwilligen Pflegeversicherung gezahlt, es wurden jedoch keine Beiträge erfasst".
    Vielleicht liegt das Problem ja darin, dass das Feld 24c) in dem bei mir vom AG die Zuschüsse bescheinigt wurden, die Überschrift "Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur gesetzlichen Pflegeversicherung" trägt, ich aber nicht gesetzlich, sondern privat versichert bin. Auch in der Fehlermeldung ist ja von einer freiwilligen, nicht aber einer privaten Pflegeversicherung die Rede.
    Eingetragen habe ich alles analog der Lohnsteuerbescheinigung und der Bescheinigung meiner Krankenkasse.


    Vielleicht weiß einer Rat. Ich habe keine Idee mehr.