WEG: Rücklagen nicht dem Festgeldkonto zugeführt - wie buchen/darstellen?

  • Folgender Sachverhalt:
    die Eigentümer bezahlen monatlich Hausgeld (-> Kto. 8800) und Rücklagen (-> Kto. 8820). Im Normalfall werden die Rücklagen ebenfalls monatlich dem Festgeldkonto zugeführt, Buchung über den entsprechenden Assistenten "Zuführung (Umbuchung vom Hauskonto)".
    In den letzten beiden Monaten vor Ende des Wirtschaftsjahres wurde diese Zuführung auf das Festgeldkonto aber nicht durchgeführt, da sonst keine Liquidität mehr vorhanden gewesen wäre. Wie ist dieser Sachverhalt buchhalterisch und programmtechnisch richtig darzustellen?
    Danke!

  • Hallo,


    buchhalterisch würde ich eine Rücklagenzuführung und eine anschließende Rücklagenentnahme buchen.


    Beides kann man über den Assi machen. (Zuführung vom Hauskonto und Entnahme auf Hauskonto)



    Falls die Rechnungen direkt von den Rücklagenkonten gebucht wurden, kann man das auch über (Direkte Entnahme vom Rücklagenkonto)


    Hoffe geholfen zu haben.


    Grüße
    bisk

  • Hallo,


    genau so hatte ich es auch gebucht und erhalte folglich in der Hausgeldabrechnung bei den Rücklagen die Position "besondere Entnahmen".


    Wäre es buchhalterisch oder rechtlich falsch, den nicht zugeführten Betrag erst gar nicht auf Vorauszahlung (8820) zu buchen, sondern auf Hausgeld (8800) ? Das hätte den Vorteil, dass in der Jahresabrechnung die erklärungsbedürftige Position "Entnahme" nicht mehr erscheint..

  • naja, es entspricht zumindest nicht den Grundregeln der kaufmännischen Buchführung, geschweige denn der möglichen Nachvollziehbarkeit.


    Wenn solche "Laplien" schon einen in Erklärungsnot bringen, würde ich mich als Eigentümer fragen, was läuft sonst noch nicht so wie es sein sollte. In Zahlungsschwierigkeiten der lfd. Kosten kommt man ja normalerweise dann, wenn man im Nebel rumgeplant hat, oder eine außerordentliche Ausgabe nicht über Rücklagen und Sonderumlagen abgewickelt hat, und diese aus dem lfd. Haushaltsgeld bezahlt, später über die Nebenkostenabrechnung wieder reinholt.


    Es erklärt sich von selbst, wenn man dies offen darstellt, dass man meist dann auch auf Verständniss stößt.



    Im übrigen lassen sich Buchungen, welche über den Rücklagenassi gebucht wurden, im Nachgang auch noch ändern, d.h. du könntest theoretisch auch hingehen, und die Positionen der "besonderen Entnahme" einfach durch die "Entnahme" ersetzen.....

  • Muss nochmal nachfassen: welche Art von Rücklagenentnahme ist die richtige?
    - "besondere Entnahme" -> Betrag wird nicht verteilt und belastet somit nicht das Abrechnungsergebnis der Eigentümer
    - "Entnahme" -> Betrag wird verteilt; im Ergebnis müssen die meisten Eigentümer nachzahlen.


    Danke!

  • Buchhalterisch ist die Buchung über das Girokonto und Instandhaltungskonto nicht in Ordnung, da diese Konten nicht berührt werden.
    Im Kontoauszug erscheinen die gebuchten Beträge nicht !!


    Meine Lösung :


    > Ausgabe
    > Betrag (Summe der Rücklagen VZ, die nicht eingezahlt wurden)
    > Konto 4600
    > Bankkonto = Zuführung


    Die Eigentümer erhalten die richtige Zuordnung, es gibt keine Nachzahlung, Das Konto Instandhaltungsrücklage hat den Saldo lt. Kontoauszug.

  • Die Zuführung SOLL und HABEN sind jetzt identisch, somit erfolgt auch die richtige Zuordnung zu den Eigentümern gem. den Rücklagenvorauszahlungen. Nur der Endbestand hat die Differenz zum Kontostand des Instandhaltungsfestgeldkonto (Bankkonto)... und das ist ja korrekt, da keine Zahlung vom Hausgeldkonto auf das Festgeldkonto erfolgt ist.
    Hat dein Girokonto genügend Guthaben, überweist du auf das Festgeldkonto und buchst :


    > Umbuchung
    > Festgeldkonto
    > Girokonto


    NS. Es gibt auch Hauverwaltungen die kein Festgeldkonto für die Instandhaltungsrücklage haben und das Geld verbleibt auf dem normalen Girokonto, dann bekommt man immer die Fehlermeldung : Rücklagenendbestand entspricht nicht dem Rücklagenkonto.

  • WICHTIG: Das Instandhaltungsbankkonto ist ein Konto, dass nur für die Instandhaltung "zuständig" ist. Um Geld für den lfd. Geschäftsverkehr daraus entnehmen zu können, um die Liquidität aufrecht zu erhalten, z.B. Brennstoffeinkauf, muss ein Beschluß in der Eigentümerversammlung bzw. Umlaufbeschluß gefasst werden. Die Rückführung auf das Festgeldkonto muss inerhalb einer angemessenen Zeit (z.B. 3 Monate) erfolgen!!!

  • Hallo Cowgirl,

    Zitat

    Buchhalterisch ist die Buchung über das Girokonto und
    Instandhaltungskonto nicht in Ordnung, da diese Konten nicht berührt
    werden.


    Im Kontoauszug erscheinen die gebuchten Beträge nicht !!

    Da hast Du natürlich vollkommen recht. Danke für den Hinweis - da hätte ich auch selbst draufkommen müssen. Und ich denke, ich werde Deinen Vorschlag aufgreifen und den fehlenden Betrag als "Ausgabe" buchen. Die Differenz Endbestand <-> Kontostand kann in der ETV gut erklärt werden.


    Nochmals danke für Deine Hilfe!