Umsatzsteuer für Leistungen im EU-Ausland

  • Hallo,


    ich habe eine Frage zur USt im EU-Ausland (Oesterreich). Kommt bei mir 1 x in 100 Jahren vor.....


    Ich habe eine Leistung als Nachauftragnehmer in Wien für ein deutsches Unternehmen erbracht (Planungsleistungen). Dieses rechnet ebenfalls gegenüber einem deutschen Unternehmen ab.
    Unter die Rechnung, die ohne Mwst. ausgewiesen wurde, sollte ich auf Empfehlung meines AG (der öfter dort tätig ist) schreiben:
    " nicht steuerbar nach § 13 Ustg."


    In MB habe ich für die Leistung eine Rechnung erstellt und unter erweitert bei Rechnungserstellung eingestellt: Erlöse aus im anderen EG-Land steuerbaren Leistungen, im Inland nicht steuerbare Umsätze offen


    In der USt-Erklärung erscheint die Rechnung unter Angaben zu Besteuerung von Kleinunternehmen ($ 19 Ustg), Feld 239. Dort gehört sich ja wohl nicht hin!


    meine Fragen:

    • Was muss ich bei der Rechnungsstellung eintragen?
    • In welches Feld der USt-Erklärung gehört dieser Umsatz?


    Danke!


    hackewe

    • Offizieller Beitrag

    Umsatzsteuervoranmeldung Seite 1 Zeile 42 Feld 45.
    Konto 8025 bei Rechnungstellung, 8339 nach Zahlungseingang.


    Sie müssen in der Rechnung den Artikel auf 0% Umsatzsteuer setzen und danach unter der Registerkarte erweitert einstellen: Abweichendes Erlöskonto MwSt-frei: "Erlöse aus im anderen EU-Land steuerbaren Leistungen, im Inland nicht steuerbare Umsätze offen."


    Dann passt es.

    • Offizieller Beitrag

    Abweichendes Erlöskonto MwSt-frei: "Erlöse aus im anderen EU-Land steuerbaren Leistungen, im Inland nicht steuerbare Umsätze offen."


    Unter die Rechnung, die ohne Mwst. ausgewiesen wurde, sollte ich auf Empfehlung meines AG (der öfter dort tätig ist) schreiben:
    " nicht steuerbar nach § 13 Ustg.

    Ich habe da irgendwie ein Problem mit der genannten Vorschrift und dem Sachverhalt. Daher dann auch mit der Schlussfolgerung des häschens. Was für Planungsarbeiten?

  • Hallo,
    ich meine USt-Erklärung (nicht VA)....



    In MB habe ich für die Leistung eine Rechnung erstellt und unter erweitert bei Rechnungserstellung eingestellt: Erlöse aus im anderen EG-Land steuerbaren Leistungen, im Inland nicht steuerbare Umsätze offen


    so hab ich es ja nun gemacht...und es erscheint bei Kleinunternehmer...



    Es handelt sich um Planungsleistungen für ein Bauvorhaben....


    mfg


    hackewe

    • Offizieller Beitrag

    Dann wären wir tatsächlich bei häschens Lösung.


    Aber das mit dem § 13 UStG verstehe ich in diesem Zusammenhang immer noch nicht. ?(

  • Danke, Ihr seid Klasse!


    Ich saß die ganze Zeit auf dem falschen Gaul:


    dachte, wenn ich das in der Rechnung richtig einstelle, wird es bei Buchung auf die Ausgangsrechnung direkt richtig zugeordnet....Trugschluss!


    Danke!


    hackewe

    • Offizieller Beitrag

    so hab ich es ja nun gemacht...und es erscheint bei Kleinunternehmer...

    Das passiert bei folgender Mißachtung:
    Dort wo die 1 sitzt, muss das abweichende Erlöskonto ausgewählt sein.
    Bei 0 Positionen bleibt sonst alles beim Kleinunternehmer:


    Danke, Ihr seid Klasse!
    Ich saß die ganze Zeit auf dem falschen Gaul:
    dachte, wenn ich das in der Rechnung richtig einstelle, wird es bei Buchung auf die Ausgangsrechnung direkt richtig zugeordnet....Trugschluss!

    Mooment maal!! Dein erster Gedanke ist richtig. Korrigiere deine Rechnung unter Sonstiges bezüglich Erlöse wie beschrieben die richtige Position und die Rechnung wird auf vollständig bezahlt gesetzt. Anscheinend läuft da subtil ein Mißverständnis.


  • Es handelt sich um Planungsleistungen für ein Bauvorhaben....

    Wenn die Baustelle im Ausland liegt, schreiben wir (international tätiges Ingenieurbüro) folgenden Satz unter die Netto-Rechnung: "Die abgerechneten Leistungen sind in Deutschland nicht steuerbar, da sich der Ort der Leistung gem. §3a Abs 3 Nr 1c im Ausland befindet."
    Achtung! Die Leistung ist in DEUTSCHLAND nicht steuerbar... da heißt aber noch längst nicht, dass sie auch im Ausland (=dort, wo das Bauvorhaben stattfindet) nicht der Umsatzsteuer unterliegt! Hier ist genau zu prüfen und ggf. muss man sich im Ausland umsatzsteuerlich anmelden. Also im Zweifelsfall besser den Steuerberater fragen.

  • Also danke nochmal:


    • in der Rechnung unter sonstige hatte ich immer schon die richtige Beschreibung ausgewählt
    • bei Geldeingang dann-wie üblich-Zahlung vom Kunden und Rechnung entsprechend ausgewählt


    so erscheint die Rechnung in der UST-Erklärung als Erlöse Kleinunternehmer


    • erst wenn ich hier die Leistung auf Konto 8339 zuordne, wird die UST-Erklärung richtig



    Offensichtlich war mein Text auf der Rechnung (§ 13) falsch.

    Wenn die Baustelle im Ausland liegt, schreiben wir (international tätiges Ingenieurbüro) folgenden Satz unter die Netto-Rechnung: "Die abgerechneten Leistungen sind in Deutschland nicht steuerbar, da sich der Ort der Leistung gem. §3a Abs 3 Nr 1c im Ausland befindet."

    Werde ich das nächste mal beachten!


    Steuerberater ist nicht...daher warte ich mal ab.


    hackewe

    • Offizieller Beitrag
    • bei Geldeingang dann-wie üblich-Zahlung vom Kunden und Rechnung entsprechend ausgewählt


    so erscheint die Rechnung in der UST-Erklärung als Erlöse Kleinunternehmer


    erst wenn ich hier die Leistung auf Konto 8339 zuordne, wird die UST-Erklärung richtig

    Da liegt ein Fehler vor. Bei richtiger Zuordnung gibts gar nicht die Zwischenstufe mit Kleinunternehmer

  • jo, wie ich oben schon schrieb!


    (Warum ich dann in der Rechnung überhaupt die Einstellung so detailliert wählen {kann} und nicht einfach die Mwst auf Null setze, erschließt ich mir jedoch noch nicht!)

  • Werde ich das nächste mal beachten!


    Steuerberater ist nicht...daher warte ich mal ab.


    hackewe

    Ich möchte Dir den Tipp geben, zu Deinem eigenen Vorteil folgendes zu prüfen:
    1) Ist Dein AG in dem Land, in den die Bauleistung erbracht wird, umsatzsteuerrechtlich registriert? Denn in der Regel ist nur ein Übergang der Steuerschuld möglich, wenn der AG entsprechend registriert ist. Denn der AG muss die Leistung mit dem Steuersatz des Leistungsortes bewerten und melden. Dass kann er natürlich nur dann machen, wenn die dortigen Finanzbehörden ihn auch kennen. Ist er dort nicht registriert, bist Du am Zuge, Dich dort zu registrieren und die Rechnung mit der USt des Leistungsortes zu berechnen.
    2) Wenn Dein AG vor Ort registriert ist, ist dann reverse charge / Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger nach Recht des Leistungsortes (!)
    bei Grundstücksbezogenen Leistungen überhaupt möglich? Das ist nämlich - im Gegensatz zu §3a(2)-Leistungen - nicht mal innerhalb der EU einheitlich geregelt, von Drittstaaten ganz abgesehen.

    • Offizieller Beitrag

    Weil es geschätzt 893 verschiedene Sachverhalte gibt, deretwegen Sie eine umsatzsteuerfreie Rechnung erstellen (dürfen) und der Gesetzgeber daher eine Begründung für die Steuerfreiheit auf dem Rechnungsdokument fordert.


    Wenn Sie es so machen, wie ich beschrieben habe, funktioniert es.