Ab wann Pflegeimmobilie abschreiben - Kaufdatum?

  • Hallo zusammen,


    zusammen mit meiner Frau haben wir eine Pflegeimmobilie (Zimmer in einem Pflegeheim) als "Altersvorsorge" gekauft. An dieser Stelle beginnt aber auch schon das Problem: wir haben den Kaufvertrag im Juli 2012 unterschrieben. Allerdings müssen wir erst zu Fertigstellung der Immobilie zahlen: die ist im Oktober 2013.


    Ich weiß nun nicht, wie ich die Abschreibung gestalten muss, weil ich in 2012 schon so Sachen wie Grunderwerbsteuer und den Notar für die Grundbucheinträge bezahlt habe. Diese möchte ich natürlich gerne als Anschaffungsnebenkosten absetzen.


    Daher meine Fragen:
    Kann ich mit der Abschreibung schon in 2012 beginnen, obwohl der eigentliche Betrag für die Immobilie noch nicht fällig ist? Ich möchte gerne die Anschaffungsnebenkosten berücksichtigt wissen?
    Welche Nutzungsdauer darf ich ansetzen? 50 Jahr erscheint mir für eine intensiv genutzte Pflegeimmobilie zu hoch.


    Über Antworten würde ich mich sehr freuen,


    Basti :)

    • Offizieller Beitrag

    Voraussetzung für eine AfA ist, dass das Objekt fertiggestellt ist. Und der Übergang Besitz, Nutzungen und Lasten ist daneben natü+rlich ebenfalls Voraussetzung.


    Die AfA richtet sich strikt nach den Regelungen des § 7 EStG und nicht nach Deinem persönlichen Empfinden.

  • Hallo miwe4,


    vielen, vielen Dank für Deine Antwort: das macht es klarer für mich. Das heißt, dass ich die Abschreibung erst ab Oktober diesen Jahres anfangen kann. Weißt Du, ob mir dann die Anschaffungsnebenkosten (Notar und Grunderwerbsteuer) verfallen? Die sind bei der Steuererklärung für 2013 ja schon ein Jahr zu alt?


    Mir ist als ehemaliger Landesangestellter mal so etwas passiert, daher bin ich an der Stelle vorsichtig.


    Viele Grüße,


    Basti

    • Offizieller Beitrag

    Erwerbsnebenkosten des Anschaffungsvorgangs sind natürlich im Verhältnis der Anschaffungskosten des Gebäudeanteiles zum Gesamtkaufpreis bei der AfA-BMG zu berücksichtigen.


    Ist denn an eine Vermietung gedacht, denn nur dann ist das alles ja überhaupt erst zu überdenken?


    Dann würde ich es vielleicht doch einmal mit einem Steuerberater probieren. Oder sind Dir neben den Anschaffungskosten und Anschaffungsnebenkosten bisher keine anderen aufwendungen entstanden?