Hallo zusammen,
wer kann mir helfen?
Folgender Sachverhalt:
Zur Einladung zur WEG-Versammlung sind die Eigentümer einzuladen. Aktuell bestehen jedoch berechtigte Zweifel über den Eigentümer einer Wohnung. Diese Zweifel möchte ich durch Grundbuchauszüge bestätigen/widerlegen. Dafür fallen jedoch Kosten an.
Nun meine Frage: Wie sind die Kosten für die Grundbuchauszüge zu verbuchen? Werden die Kosten durch die WEG getragen? Was ist, wenn sich das angezweifelte Eigentum nicht bestätigt?
Vielen Dank im Voraus für hiflreiche Kommentare.
Gruß
Mirko