Kosten für Grundbuchauszüge

  • Hallo zusammen,


    wer kann mir helfen?


    Folgender Sachverhalt:
    Zur Einladung zur WEG-Versammlung sind die Eigentümer einzuladen. Aktuell bestehen jedoch berechtigte Zweifel über den Eigentümer einer Wohnung. Diese Zweifel möchte ich durch Grundbuchauszüge bestätigen/widerlegen. Dafür fallen jedoch Kosten an.
    Nun meine Frage: Wie sind die Kosten für die Grundbuchauszüge zu verbuchen? Werden die Kosten durch die WEG getragen? Was ist, wenn sich das angezweifelte Eigentum nicht bestätigt?


    Vielen Dank im Voraus für hiflreiche Kommentare.


    Gruß


    Mirko

  • Bevor du diese Kosten verbuchst:


    Versuche erst mal an die Grundbuchauszüge heranzukommen. ;) Du wirst sehr schnell merken, dass du als Fremder (egal ob Hausverwalter oder nicht) diese Auszüge NICHT bekommen wirst.


    Beantragen kann die Grundbuchauszüge prinzipiell NUR der Eigentümer selber, und abholen auf dem Amt kannst du mit einer entsprechenden Vollmacht.


    Die Kosten der Grundbuchauszüge trägt der Eigentümer selber. Warum auch sollten diese Kosten umgelegt werden können?


    Die einzige Möglichkeit wäre, den Eigentümer anzuschreiben, und um einen aktuellen Grundbuchauszug zu bitten, um die Eigentumsverhältnisse zu klären.


    Sollte sich das Eigentum nicht bestätigen, steht der aktuelle Eigentümer ja im Grundbuch.


    Viele Grüße
    bisk