Hallo zusammen,
bin grad dabei die Daten fertig zu stellen, als mit bei der letzten Durchsicht ein kleiner Fehler aufgefallen ist.
Kann es sein, dass das Programm da irgendwie Probleme mit zeitlichen Zuordnungen hat, wenn während einer lfd. Abrechnungsperiode ein Eigentümerwechsel ansteht?
1 Haus 3 Parteien. (EG, 1.OG, 2.OG) Im 1. OG ist ein Eigentümerwechsel zum 01.06.2012
Im Programm habe ich einen neuen Eigentümer angelegt, beim alten das Enddatum 31.05.2012 eingetragen. Soweit so gut.
Das Problem entsteht bei der Abrechnung. Es wurde eine Stichtagsumprogrammierung der HKV - Zähler beschlossen, welche im August durchgeführt wurde. Statt die 6 HKV-Zähler der Wohnun im 1.OG anteilig (monatsanteilig) auf beide Eigentümer umzulegen, werden diese Kosten dem Eigentümer zugeschrieben, der jedoch zum 31.05. verkauft hat.
Weiter wurden Instandhaltungen (welche aus den Rücklagen bezahlt wurden) anteilig auf beide Eigentümer umgelegt (?????) obwohl das nicht sein dürfte, jedoch die Bescheinigung nahc § 35 a wird lediglich über den gesamten A-Lohn, dem Käufer bescheinigt. Wenn jedoch das System dass - aus welchem Grund auch immer - zeitanteilig auf beide Eigentümer umlegt, dann sollte zumindest die Bescheinigung richtig ausgestellt werden.
Es gibt noch mehr solche Beispiele, z.B. beim Schwedenofen (Schornsteinfeger), da wurden die Kosten direkt der Wohnung zugeschrieben, das Resultat ist das gleiche bei den HKV-Zählern. Kriegt alles der in Rechnung gestellt, der das Eigentum verkauft hat, lustigerweise ist hier jedoch die Bescheinigung über den Arbeitslohn wieder zeitanteilig aufgeteilt. Beim Schwedenofen habe ich es jetzt selber ausgerechnet und lt. Abrechnung eingetragen. Aber bei den HKV-Zählern sind ja auch noch andere Wohneinheiten betroffen....
Hat jemand nen Plan woran das liegen könnte?
Danke für Rückmeldungen
Grüße
bisk