Vorsicht: Offene ER wird in die interne EÜR gebucht bei Vorsteuerabzug zum Eingangsdatum!

  • Liebe Nutzer von WISO Mein Büro,


    zum aktuellen Zeitpunkt werden innerhalb der Einnahme-Überschuss Rechnung offene Eingangsrechnungen als Ausgabe verbucht, sobald der Haken unter "Stammdaten > Finanzbuchhaltung > Standard-Fibu-Konten... > Konten für Eingangsrechnungen" deaktiviert ist. Dies bedeutet, dass Software die Eingangsrechnung behandelt, als wären sie bereits bezahlt. Weitere Details diesbezüglich sind in folgendem Thread ersichtlich:


    Verbesserungsvorschläge[Schwerer BUG] EÜR falsch


    Der Sachverhalt betrifft nur Nutzer von WISO Mein Büro mit verwendeter Funktion "Eingangsrechnungen" im Modul Banking+.

  • Hallo!°
    Das Finanzamt möchte ja, dass die Umsatzsteuer der Eingangsrechnungen am Rechnungstag als Vortsteuer berechnet wird. In der Praxis erweist sich das als unpraktisch, da man die Rechnungen über die Kontoauszüge bucht.
    Wie machen die meisten von euch das?


  • Hallo!°
    Das Finanzamt möchte ja, dass die Umsatzsteuer der Eingangsrechnungen am Rechnungstag als Vortsteuer berechnet wird. In der Praxis erweist sich das als unpraktisch, da man die Rechnungen über die Kontoauszüge bucht.
    Wie machen die meisten von euch das?


    Ich weiß nicht, wie Du darauf kommst, dass das Finanzamt das so möchte. Das kannst Du selbst entscheiden. Richtig ist, dass dies nur dann sinnvoller Weise geht, wenn Du die Eingangsrechnungen bei Erhalt buchst. Dies geht in MB nur, wenn Du das Modul Banking+ hast, durch das erst die Eingabe von Eingangsrechnungen möglich ist.
    Wenn Du über Kontoauszüge buchst, solltest du das Häkchen Istversteuerung (Vorsteuerabzug erst bei Zahlung) setzen, denn alles andere würde ja keinen Sinn machen.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo!°
    Das Finanzamt möchte ja, dass die Umsatzsteuer der Eingangsrechnungen am Rechnungstag als Vortsteuer berechnet wird. In der Praxis erweist sich das als unpraktisch, da man die Rechnungen über die Kontoauszüge bucht.
    Wie machen die meisten von euch das?


    Das Finanzamt möchte hier garnichts.


    Das Umsatzsteuergesetz erlaubt den Abzug der Vorsteuer frühestens mit dem Veranlagungszeitraum, in dem die Rechnung dem Leistungsempfänger vorliegt.


    Ein späterer Vorsteuerabzug ist insoweit unschädlich, wie es gesetzliche Vorgaben betrifft-es mindert nur die eigene Liquidität.


    Ach ja, wie ich es mache: genau wie Sie, ich verbuche meine Eingangsrechnung bei Zahlung über das Bankkonto und spare mir so eine Buchung- als Dienstleister habe ich aber keine sonderlich hohen Kosten.

  • Da es seit 2013 hierzu keine offizielle Abmeldung von Buhl gegeben hat und dieser Thread immer noch oben angepinnt ist, wäre es doch mal interessant zu lesen, seit welchem Update der Fehler ausgemerzt ist, oder eventuell gar noch immer besteht.
    ?(

  • Moin Heiko,
    kontrolliere einfach die EÜR,ob die ER gewinnmindernd einfließen, nur weil du die Vorsteuer bei Rechnungseingang gezogen hast.
    Prüf dies beim amtlichen Formular und bei der internen EÜR und berichte hier. Ich kann es gerade nicht, da ich im verdienten Urlaub bin....

  • Muss ich glatt mal machen Mausko. Mir ging es hier eigentlich auch um ein offizielles Statement von Buhl, denn wenn der Bug nach zwei Jahren noch existieren würde, wäre das ein Armutszeugnis. Meinen Jahresabschluss macht ja sowieso der Steuerberater und dem ist das Ergebnis von MB wurscht. ;)


    Schönen Urlaub noch. :)

  • Moin,
    bei mir scheint auf den ersten Blick die EÜR im amtlichen Formular zu stimmen, die interne nicht.
    Lässt sich relativ einfach kontrollieren, in dem man sich die letzte bezahlte ER und die zuletzt eingegangene ER notiert und in der EÜR unter Wareneingang in den Details die letzte berücksichtigte ER damit vergleicht.

    • Offizieller Beitrag

    Liebe Nutzer von WISO Mein Büro,


    zum aktuellen Zeitpunkt werden wie schon damals innerhalb der EÜR offene Eingangsrechnungen als Ausgabe verbucht, sobald der Haken unter "Stammdaten > Finanzbuchhaltung > Standard-Fibu-Konten... > Konten für Eingangsrechnungen" deaktiviert ist. Dies bedeutet, dass die Software die Eingangsrechnung behandelt, als wären sie bereits bezahlt.
    HAT NUR BEDEUTUNG FÜR DIE IST-VERSTEUERUNG


    • > STAMMDATEN > FINANZBUCHHALTUNG > STANDARD FIBU KONTEN > KONTEN FÜR EINGANGSRECHNUNGEN
      DEAKTIVIERUNG d.h. OHNE HAKEN = frühzeitige Vorsteuer schon mit Erhalt der ER:


      -- UNBEZAHLTE ER:
      - mit frühzeitiger Ziehung der Vorsteuer erscheint auch die unbezahlte ER zum Eingangsdatum in der nicht amtlichen EÜR, als wäre sie bezahlt (falsch, darf nicht erscheinen).


      - In der amtlichen EÜR erscheint die ER nicht (korrekt).


      -- BEZAHLTE ER:
      -Zum Bezahldatum wird sie als Ausgabe gebucht
      (korrekt, muss zum Bezahldatum gebucht werden).
      In der amtlichen USTVA wird die Vorsteuer zum Eingangsdatum gezogen (korrekt).!!!
      In der amtlichen EÜR erscheint die bezahlte ER zum Bezahldatum (korrekt).

    • > STAMMDATEN > FINANZBUCHHALTUNG > STANDARD FIBU KONTEN > KONTEN FÜR EINGANGSRECHNUNGEN MIT HAKEN
      BEI AKTIVIERUNG d.h. MIT HAKEN = Vorsteuer wird erst mit Zahlungsdatum gebucht:
      Zum Bezahldatum wird Vorsteuer und Ausgabe gebucht (hier läuft alles korrekt).
    • TIPP: wer mit dem ER Modul arbeitet, Haken setzen oder das Eingangsdatum IMMER gleich mit dem Buchungsdatum = Zahldatum setzen. D.h. damit wird auf eine frühzeitige Ziehung der Vorsteuer zwar verzichtet, um aber so einen Buchungsfehler der Software zu umgehen.
    • BUHL WISO Mein Büro schleppt den Fehler mindestens schon seit Bekanntwerden 2012 mit sich.


    Irrtümlich wurde hier berichtet, der Fehler wäre schon behoben, weil User Beiträge mißverständlich formuliert und interpretiert wurden. Aus aktuellem Anlass wurde alles aufwendig überprüft.