Verstopfung Abflussleitung in der Wohnung

  • Hallo,
    gehört die Kanalverstopfung in einer Wohnung eines Mehrfamilienhauses mit in die Nebenkostenabrechnung für alle Mieter, muss der Mieter diese Kosten selbst tragen oder sind das Kosten, die der Vermieter zu zahlen hat? Im Mietvertrag ist darüber nichts geregelt.
    Kann mir einer weiterhelfen?
    Danke!

  • Hallo,
    die Beseitigung der Rohrverstopfung ist IMMER Vermiertersache. Es handelt sich hierbei um nicht umlagefähige Kosten. Der Vermieter hat allerdings das Recht, von dem Verursacher, der die Verstopfung verschuldet hat, sich die Kosten (per Schadensersatz) erstatten zu lassen.


    Ist der Verursacher nicht herausfindbar, so bleibt der Vermieter auf den Kosten sitzen.



    Heißt im Klartext: Solltest du z.B. deine Tempotaschentücher durch das Abflußrohr deines Waschbeckens entsorgen, und das Abflußrohr (zum Hauptstrang/Fallrohr) wird dadurch dann musst du deinen Vermieter darüber informieren. Der wiederum muss dafür Sorge tragen, dass die Verstopfung beseitig wird. Da du aber gemäß § 535 BGB als Mieter dazu verpflichtet bist, die Mietsache in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten dies mit deinen Tempos im Waschbecken nicht tust, kann der Vermieter sich die Kosten von dir erstatten lassen (Stichwort Schadensersatz).


    Wäre jetzt aber das Fallrohr z.B. verstopft, so dass z.B. aus der Dusche / Toilette / Badwanne im Erdgeschoss (weil tiefster Punkt im Haus des Abwasserrohrs) irgendeine Dreckbrühe rauskommt, und stellt sich dann heraus, dass es der Hauptstrang ist, dann trägt dies der Vermieter und kann dies nicht auf den Mieter umlegen.


    Bei Eigentümergemeinschaften werden diese nichtumlagefähigen Kosten jedoch nach Miteigentumsanteilen umgelegt.


    Hoffe es einigermaßen verständlich erklärt zu haben.

    2 Mal editiert, zuletzt von biskini ()