Dienstleistung nach USA - Rechnungsstellung und Steuer?

  • Ich habe Einkünfte aus einem Affiliate-Programm, das von einem Amerikanischen Onlineshop betrieben wird. So weit ich das einschätzen kann, handelt es sich dabei um Dienstleistungen, die an ein Unternehmen im Drittland erbracht wurden und damit in Deutschland nicht der USt unterliegen. Wie erstelle ich die entsprechende Rechnung korrekt, so dass das von Mein Büro korrekt gebucht und richtig in der Steuererklärung aufgeführt wird? Eine zusammenfassende Meldung ist für diese Einkünfte nicht erforderlich, korrekt?

  • Moin,
    es müsste sich dann um einen klassischen Export in ein Drittland handeln. Voraussetzung ist ein prüfungssicherer Nachweis, dass tatsächlich ein Export stattgefunden hat.
    Dann bei Kunden unter Konditionen "erhält eine Nettorechnung" und unter erweitert abweichendes Erlöskonto: steuerfreie Umsätze §1a UstG offen auswählen.
    Eine zusammenfassende Meldung muss nur bei innergemeinschaftlichen Lieferungen erstellt werden.

  • Wunderbar, danke für die Hilfe. Wie muss denn so ein "prüfungssicherer Nachweis" aussehen? Reicht es aus, dass ich E-Mails von der Firma habe, in der das bestätigt wird? Was ich "geliefert" habe sind ja nur Klicks meiner Besucher auf einen Link...

  • Reicht es aus, dass ich E-Mails von der Firma habe, in der das bestätigt wird?


    Das kann ich Dir leider nicht beantworten, wenn Du sicher gehen willst, frage bei einem Steuerberater oder Deinem zuständigen FA nach. Meine Beschreibung gilt für den klassischen Warenexport, bei dem Zollpapiere ect. vorhanden sind. Wie das bei Affiliate Gutschriften aussieht, weiß ich nicht. Der Ort "einer sonstigen Leistung" ist nicht ganz einfach zu bestimmen. Dieser spezielle Fall sollte wirklich beim Fachmann(frau) abgeklärt werden.

  • Wunderbar, danke für die Hilfe. Wie muss denn so ein "prüfungssicherer Nachweis" aussehen? Reicht es aus, dass ich E-Mails von der Firma habe, in der das bestätigt wird? Was ich "geliefert" habe sind ja nur Klicks meiner Besucher auf einen Link...

    Mir wurde vom FA gesagt, dass beim Verkauf von sonstigen Leistungen in Drittländer jeder E-Mail-Verkehr relevant ist. Des weiteren muss die Rechnung entsprechend korrekt ausgestellt sein. Sie muss neben den korrekten Namen und Adressen der Kunden u.a. auch den Hinweis "Sonstige nicht steuerbare Leistung nach §xx.x" (welcher auch immer bei Dir zutrifft) enthalten. Wenn der Hinweis fehlt, musst Du laut Aussage meines FA die Steuer abführen.


    Frag doch einfach mal in Deinem FA bei dem entsprechenden Sachbearbeiter für USt-Fragen nach. Mir wurde dort sehr freundlich und kompetent geholfen. Und wenn Du nicht weißt, ob die Einnahmen richtig auf der USt-VA eingetragen sind, kannst Du dort auch fragen. Ich habe auch beim FA gefragt, in welchen Feldern die Beträge eingetragen sein müssen. Anhand dessen konnte ich mir dann in Mein Büro im Kontenrahmen die passenden Konten raussuchen.

    Ich nutze Wiso mein Büro mit SKR03, EÜR, IST-Versteuerung und ohne Kleinunternehmerregelung.