Hallo WISOianer,
ich habe folgende Frage, wo ich im Moment überhaupt nicht weiter komme.
1) Ich habe im Rahmen von meinem Studium ein freiwiliges Praktikum gemacht. Ein Teil davon war vom 01.01.2012 bis 28.02.2012. Das Praktikum war wie gesagt freiwilig, bei mir wurden Renten- und Krankenver.abzüge gemacht, jedoch KEINE Lohnsteuerabzüge.
2) Am 01.04.2012 habe ich ein Angestelltenverhältnis bekommen.
Ich habe jetzt die Daten der El.Lohnsteuerkarte für Fall 2 in das Programm eingegeben und habe vom Programm eine Rückzahlung von Summe X genannt bekommen. Jetzt kommt das komische, ich will auch das Praktikum angeben, da mir dort Fahrtkosten entstanden sind. Wenn ich das bei den Einnahmen als "MiniJob" angebe (ich habe das Program nicht vor den Augen, hoffe es heißt so richtig) dann meckert das Programm, weil ich Renten., etc. Angaben gemacht habe. Gebe ich es als "Angesteltenverhältnis" an, dann steht bei mir unter "Lohnsteuer" natürlich eine "Null" und die Rückzahlung reduziert sich erheblich.
Ich habe beim FA angerufen, dort hieß es, ich brauchen das Praktikum in der Ei.St.Erkl. nicht anzugeben, weil es für die wie ein MiniJob ist. Wenn ich es aber nicht angeben, dann habe ich den Vorteil durch die Fahrtkosten verloren.
Wie soll ich das richtig handhaben? Ich hoffe, dass die Erklärung präzise genug ist.
Vielen Dank schon mal im Voraus und
viele Grüße
Dimitrij