Praktikumsgehalt mit Rentenabzügen aber ohne Lohnsteuerabzüge richtig angeben

  • Hallo WISOianer,
    ich habe folgende Frage, wo ich im Moment überhaupt nicht weiter komme.


    1) Ich habe im Rahmen von meinem Studium ein freiwiliges Praktikum gemacht. Ein Teil davon war vom 01.01.2012 bis 28.02.2012. Das Praktikum war wie gesagt freiwilig, bei mir wurden Renten- und Krankenver.abzüge gemacht, jedoch KEINE Lohnsteuerabzüge.


    2) Am 01.04.2012 habe ich ein Angestelltenverhältnis bekommen.


    Ich habe jetzt die Daten der El.Lohnsteuerkarte für Fall 2 in das Programm eingegeben und habe vom Programm eine Rückzahlung von Summe X genannt bekommen. Jetzt kommt das komische, ich will auch das Praktikum angeben, da mir dort Fahrtkosten entstanden sind. Wenn ich das bei den Einnahmen als "MiniJob" angebe (ich habe das Program nicht vor den Augen, hoffe es heißt so richtig) dann meckert das Programm, weil ich Renten., etc. Angaben gemacht habe. Gebe ich es als "Angesteltenverhältnis" an, dann steht bei mir unter "Lohnsteuer" natürlich eine "Null" und die Rückzahlung reduziert sich erheblich.


    Ich habe beim FA angerufen, dort hieß es, ich brauchen das Praktikum in der Ei.St.Erkl. nicht anzugeben, weil es für die wie ein MiniJob ist. Wenn ich es aber nicht angeben, dann habe ich den Vorteil durch die Fahrtkosten verloren.


    Wie soll ich das richtig handhaben? Ich hoffe, dass die Erklärung präzise genug ist.


    Vielen Dank schon mal im Voraus und
    viele Grüße


    Dimitrij

    • Offizieller Beitrag

    1) Ich habe im Rahmen von meinem Studium ein freiwiliges Praktikum gemacht. Ein Teil davon war vom 01.01.2012 bis 28.02.2012. Das Praktikum war wie gesagt freiwilig, bei mir wurden Renten- und Krankenver.abzüge gemacht, jedoch KEINE Lohnsteuerabzüge.

    Da stellt sich ja nun die Frage, ob die Tätigkeit auf Lohnsteuerkarte erfolgte, also eine Lohnsteuerbescheinigung ausgestellt worden ist bzw. noch ausgestellt wird, oder ob es sich um einen echten Minijob handelt.

    etzt kommt das komische, ich will auch das Praktikum angeben, da mir dort Fahrtkosten entstanden sind. Wenn ich das bei den Einnahmen als "MiniJob" angebe (ich habe das Program nicht vor den Augen, hoffe es heißt so richtig) dann meckert das Programm, weil ich Renten., etc. Angaben gemacht habe.

    Was ja auch richtig ist, da Werbungskosten nur geltend gemachten werden können, wenn in diesem Zusammenhang einkommensteuerpflichtige Einnahmen vorliegen.

    Gebe ich es als "Angesteltenverhältnis" an, dann steht bei mir unter "Lohnsteuer" natürlich eine "Null" und die Rückzahlung reduziert sich erheblich.

    Was ja wieder die Antwort zu Deiner ersten Frage klären sollte.

    Ich habe beim FA angerufen, dort hieß es, ich brauchen das Praktikum in der Ei.St.Erkl. nicht anzugeben, weil es für die wie ein MiniJob ist. Wenn ich es aber nicht angeben, dann habe ich den Vorteil durch die Fahrtkosten verloren.

    s.o.

  • Hallo Miwe4,
    vielen Dank für deine schnelle Antwort und für die Antwort in anderem Beitrag.

    Zitat von »baddimi«


    1) Ich habe im Rahmen von meinem Studium ein freiwiliges Praktikum gemacht. Ein Teil davon war vom 01.01.2012 bis 28.02.2012. Das Praktikum war wie gesagt freiwilig, bei mir wurden Renten- und Krankenver.abzüge gemacht, jedoch KEINE Lohnsteuerabzüge.


    Da stellt sich ja nun die Frage, ob die Tätigkeit auf Lohnsteuerkarte erfolgte, also eine Lohnsteuerbescheinigung ausgestellt worden ist bzw. noch ausgestellt wird, oder ob es sich um einen echten Minijob handelt.

    Ja, die Tätigkeit erfolgte auf die Lohnsteuerkarte. Ich habe auch die El.Lohnsteuerbesch. vom AG bekommen.
    Dort sind Pkt.3 - Bruttoarbeitslohn, 22+23a-ges. Rentenvers., 25-Krank.Vers., 26-soz.PflegeVers. und 27-Arbeitslos.Vers. eingetragen. Alle anderen Punkte sind mit "0,00" ausgewiesen, eben auch Lohnsteuer.


    Zitat von »baddimi«


    etzt kommt das komische, ich will auch das Praktikum angeben, da mir dort Fahrtkosten entstanden sind. Wenn ich das bei den Einnahmen als "MiniJob" angebe (ich habe das Program nicht vor den Augen, hoffe es heißt so richtig) dann meckert das Programm, weil ich Renten., etc. Angaben gemacht habe.


    Was ja auch richtig ist, da Werbungskosten nur geltend gemachten werden können, wenn in diesem Zusammenhang einkommensteuerpflichtige Einnahmen vorliegen.

    Nachdem was ich oben geschildert habe, sind es jetzt einkommenssteuerpflichtige Einnahmen oder nicht, da ich keine Einkommenssteuer gezahlt habe? Falls nein, steht mir dann auch keine Fahrtkostenpauschale zu?



    Vielen Dank und
    viele Grüße


    Dimitrij

    • Offizieller Beitrag

    Ja, die Tätigkeit erfolgte auf die Lohnsteuerkarte. Ich habe auch die El.Lohnsteuerbesch. vom AG bekommen.
    Dort sind Pkt.3 - Bruttoarbeitslohn, 22+23a-ges. Rentenvers., 25-Krank.Vers., 26-soz.PflegeVers. und 27-Arbeitslos.Vers. eingetragen. Alle anderen Punkte sind mit "0,00" ausgewiesen, eben auch Lohnsteuer.

    Dann ist es auch kein Minijob, sondern ein ein Arbeitnehmerverhältnis wie jedes andere auch. Die Lohnsteuerbescheinigung ist 1:1 zu übernehmen. Dabei werden ggf. die Zeilen zu Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer mit 0,00 € bestätigt.

    Nachdem was ich oben geschildert habe, sind es jetzt einkommenssteuerpflichtige Einnahmen oder nicht, da ich keine Einkommenssteuer gezahlt habe?

    Ja, ganz normal einkommensteuerpflichtig.

  • Dann ist es auch kein Minijob, sondern ein ein Arbeitnehmerverhältnis wie jedes andere auch. Die Lohnsteuerbescheinigung ist 1:1 zu übernehmen. Dabei werden ggf. die Zeilen zu Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer mit 0,00 € bestätigt.

    Das heißt dann im Grunde, dass ich Steuern dafür nachzahlen muss, da wie vorhin geschrieben das Programm mir die Rückzahlung reduziert nachdem ich die Zahlen übertragen habe?
    Ich wundere mich, dass der Sachbearbeiter im FA mir gesagt hat, ich soll die Angaben weglassen, bedeutet ja quasi für die Staat Steuer, die nicht einbezogen werden.


    Viele Grüße
    Dimitrij

    • Offizieller Beitrag

    Das heißt dann im Grunde, dass ich Steuern dafür nachzahlen muss, da wie vorhin geschrieben das Programm mir die Rückzahlung reduziert nachdem ich die Zahlen übertragen habe?

    Mag sein, liegt an der sogenannten und viel gelesenen Progression.

    Ich wundere mich, dass der Sachbearbeiter im FA mir gesagt hat, ich soll die Angaben weglassen, bedeutet ja quasi für die Staat Steuer, die nicht einbezogen werden.

    Wenn Du dem etwas von Minijob erzählst, dann kann er dir ja nur eine falsche Auskunft geben. Und da die Lohnsteuerbescheinigungen dem FA elektronisch übermittelt werden, hättest Du das böse Erwachen beim Erhalt des Steuerbescheides gehabt.

  • Zitat von »baddimi«




    Ich wundere mich, dass der Sachbearbeiter im FA mir gesagt hat, ich soll die Angaben weglassen, bedeutet ja quasi für die Staat Steuer, die nicht einbezogen werden.
    Wenn Du dem etwas von Minijob erzählst, dann kann er dir ja nur eine falsche Auskunft geben. Und da die Lohnsteuerbescheinigungen dem FA elektronisch übermittelt werden, hättest Du das böse Erwachen beim Erhalt des Steuerbescheides gehabt.

    Nein, nein, ich habe ihm schon deutlich gesagt, dass ich dafür eine El.LohnsteuerBesch. bekommen habe in der die und die Angaben stehen und dass dafür keine Lohnsteuer abgezogen wurden. Ich rufe da nochmal an und kläre dass nochmal.


    Vielen Dank für die Hilfe,


    Grüße
    Dimitrij

    • Offizieller Beitrag

    Da brauchst Du nicht anzurufen. Dann hat man Dich schlicht und einfach falsch verstanden.


    Wenn Du eine Lohnsteuerbescheinigung (Steuerklasse ...) hast, dann ist diese auch so 1:1 bei der Einkommensteuererklärung einzutragen. Da gibt es überhaupt keinen Zweifel.

  • Hier eine Infobroschüre der deutschen Rentenversicherung:
    http://www.deutsche-rentenvers…/tipps_fuer_studenten.pdf


    In dieser Infobroschüre gibt es auch einen Abschnitt über ein freiwilliges Zwischenpraktikum:" Ein freiwilliges Praktikum im Studium, bei dem Sie nicht mehr als 400 Euro im Monat verdienen, gilt als Minijob und ist versicherungsfrei."


    Des Weiteren: "Wer dauerhaft über 400 Euro im Monat verdient, bleibt kranken-, pflege- und arbeitslosenversicherungsfrei, wenn das Studium Vorrang hat. Verdienen Sie mehr als 400 Euro, dürfen Sie höchstens 20 Stunden pro Woche arbeiten. In der Rentenversicherung sind Sie mit Ihrem Verdienst von mehr als 400 Euro versicherungspflichtig. Sie und Ihr Arbeitgeber müssen jeweils 9,8 Prozent des Bruttoverdienstes als Beitrag zahlen."


    Ob und welche weitergehenden Fakten in dieser Broschüre auf Dich zutreffen musst Du selbst beurteilen, vielleicht hilft Dir das aber erst mal weiter, auch wenn es nicht direkt die Problematik der Lohnsteuer betrifft.


    Gib ausserdem mal bei Google die Begriffe Lohnsteuer+Werkstudent ein. Da kommen einige interessante Beiträge.


    Viele Grüße
    Heike

    WISO Mein Geld Professional 365 (Version 29.3.0.97)

    Betriebssystem Windows 10 (64 Bit)

    • Offizieller Beitrag

    Was soll uns der Link Neues zu dem Thema sagen? Das verwirrt ihn mit Sicherheit jetzt noch mehr. Man kann auch zuviel Infos geben.


    Der TE hat auf Rückfrage mehrmals ausdrücklich bestätigt, dass er für diesen Zeitraum eine Lohnsteuerbescheinigung ausgestellt bekommen habe. Also reguläres Arbeitsverhältnis mit Lohnsteuerkarte nach Lohnsteuerklasse abgerechnet. Der AG ist ja nicht gezwungen, das als Minijob zu behandeln.

  • Achtung: wenn man monatlich im Schnitt mehr als 385,-€ verdient, fällt man aus der Familienversicherung raus udn muss sich selber krankenversichern.
    wenn man unter 20Std./Woche bleibt udn das Studium Vorrang hat, dann kann man sich zum pauschalen Studententarif versichern, ansonsten wird derKrankenkassenbeitrag nach Einkommen berechnet