Renovierung ETW in Eigenleistung vor Vermietung

  • Hallo,


    ich möchte meine Eigentumswohnung vermieten - bisher Eigennutzung. Nun ist aber erst eine Renovierung fällig. Diese möchte ich in Eigenleistung machen. Kann ich Maschinen/Werkzeuge (wie Bohrmaschine & Co) bei den Erhaltungsaufwendungen absetzen?


    Grüße Füchsle

    • Offizieller Beitrag

    Warum nicht. Es gelten die allgemeinen Grundsätze. Ggf. AfA, Abgrenzung private Mitbenutzung (da ja nach der Renovierung nicht überflüssig und weggeschmissen), Verkauf = Einnahme V+V, etc. .

  • hier zählt der Grundsatz der glaubhaften Darstellung gegenüber dem Finanzamt und ist im Einzelfall vom Finanzamt zu prüfen.


    Wenn du dir z.B. einen Tapeziertisch kaufst, um deine zukünftige Eigentumswohnung damit zu renovieren, sowie Pinsel, Tapeziermesser evtl. Akkuschrauber usw. kaufst, dieses glaubhaft darstellst, dass diese Anschaffungen dazu getätigt wurden, um die ETW zu renovieren, dann wirst du das im Normalfall steuerlich geltend machen können.


    Ist es jetzt aber ein Tapeziertisch, der jetzt mal angenommen (mehrere Tausend Euro kostet), dann wirst du es schwer haben, das Glaubhaft darzustellen, dass du diesen Tisch ausschließlich nur für die Renovierung dieser ETW gekauft hast.