Sind erhaltene Beiträge zur privaten KV und PV bei Arbeitslosigkeit anzugeben?

  • Hallo zusammen,



    ich mache meine Steuererklärung 2012 mit WISO Steuer:MAC 2013.
    Es stellt sich mir die Frage, ob ich als Arbeitsloser meine von der BA erhaltenen Beiträge zur privaten KV und PV auf der Seite "Ersatzleistungen und Angaben bei Nichtbeschäftigung" angeben muss und ob diese dem Progressionsvorbehalt unterliegen?
    Vielleicht kann mir jemand dazu weiterhelfen.
    Vielen Dank im Voraus und Gruß
    CarolusMagnus

    • Offizieller Beitrag

    Du musst den bescheinigten maßgeblichen Bruttobetrag als dem Progressionsvorbehalt unterliegend erklären. Der sollte sich eigentlich zweifelsfrei aus der erteilten Bescheinigung ergeben.