Photovoltaik mit Eigen- bzw. Direktverbrauch

  • Hallo zusammen und
    Hallo Kuddel als Experte für Steuer und PV,


    ich habe hier schon einiges mitgelesen - bin aber für mich noch keinen Schritt weiter gekommen.
    Ich habe seit August '12 eine PV-Anlage auf dem Dach für Einspeisung und Eigenverbrauch.
    Nun kann ich es leider nicht nachvollziehen, wie ich im Steuer-Sparbuch Buchungen (korrekt) erstellen kann, so dass diese dann auch bei der EÜR und den monatlichen Voranmeldungen richtig sind.


    Einnahmen und Ausgaben habe ich mal angehängt und auch das, was als Anmeldung bzw bei der EÜR rauskommt.


    Danke für die Hilfe!!!

  • Moin ...


    Welches Programm nutzt Du denn ?


    Deine Screens sind mir unbekannt ?
    Sind das selbst erstellte Exceldateien ?


    Deine angehängten Screens sind allesamt für 2013 !
    Hast Du denn überhaupt für 2012 einen Jahresabschluss gemacht !


    Bedienung Photovoltaikanlage AFA EÜR / Einnahmenüberschussrechnung 2011


    Gruß Kuddel

    WISO Steuer - Sparbücher, Windows 10, Office 2017
    " Zahle willig, zahle froh ... zahlen must Du sowieso ! "


    :lol:

    4 Mal editiert, zuletzt von Kuddel1 ()


  • Welches Programm nutzt Du denn ?


    Deine Screens sind mir unbekannt ?
    Sind das selbst erstellte Exceldateien ?


    Das ist ein Programm (ja, Excel), das jemand im Netz für steuerlich nicht so Begabte anbietet. Wird auch im Photovoltaikforum genutzt. (Hoffe, dass ich das hier erwähnen darf?!)
    Ansehen kann man sich das unter PV-Steuer.de



    Deine angehängten Screens sind allesamt für 2013 !
    Hast Du denn überhaupt für 2012 einen Jahresabschluss gemacht !


    Ja, 2012 habe ich gemacht - das war kein Problem.
    Der Zähler kam erst im November - somit vorher kein Betrieb - und die erste Einspeisevergütung habe ich erst im Januar erhalten - rückwirkend für Nov. und Dez. '12.
    Somit fiel das da - zum Glück - noch raus.


    Anbei nun eine Abrechnung an E.ON - die das ja auch zahlen. (lt. EEG ja auch müssen)


    Vorteil der Aktion:
    Man schlägt sich nicht mit Abschlägen rum und muß am Jahresende dann korrigieren
    Man zahlt keine Gebühren für die Abrechnung die sonst ja E.On macht
    Beim FA werden immer die tatsächlichen Zahlen angegeben


    Nun weiß ich aber nicht, wo ich denn im WISO solche Buchungen vornehme und wie...
    Ich muß ja auch den Eigenverbrauch als Entnahme buchen und den mit einem Bewertungsfaktor versehen.
    Da habe ich 12,5ct/kWh angesetzt > das sind die Herstellungskosten für meinen Strom (Kosten der Anlage pro Jahr durch erzeugte kWh pro Jahr).
    Wenn ich also 100 kWh selbst verbrauche, so müßte ich eine Entnahme von 100x12,5ct und dann die darauf entfallende Steuer Buchen - aber eben als Entnahme aus dem Betrieb für private Zwecke.

  • Moin ...


    So eine E.ON - Abrechnung sehe ich zum ersten Mal.
    Ich muss eingestehen, dass ich diesen Abrechnungsmodus nicht ganz - oder noch nicht ganz - nachvollziehen kann.


    Auch fehlt mir das Hintergrundwissen, warum bei Dir alles über einen Betrag - 18,73 Ct/kWh - abgerechnet wird.
    Die Vergütung / Abrechnung für den gelieferten Strom und dem selbstverbrauchten Strom unterscheidet sich im Normafall - jedenfalls bei mir - deutlich.


    Wenn ich die Abrechnung richtig lese, hast Du für November eineGutschrift in Höhe von 8,70 € zu erwarten.
    Das ergibt einen Nettobetrag von 7,31 € und eine 19 % MSt von 1,39 €.


    Diese beiden Zahlen must Du in Deine EÜR, Deine Umsatzsteuervoranmeldung und zum Jahresschluß auch in die Umsatzsteuererklärung eingeben.
    Die Zahlen für die monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen varieren natürlich bei diesem Abrechnungsmodus !


    Somit must Du den Eigenverbrauch nicht extra ausrechnen, bzw. buchen.


    Ich betone ausdrücklich, dass diese Auskunft von mir nicht gesichert ist.


    An Deiner Stelle würde ich erst einmal mit E.On sprechen und mir alle, aber auch wirklich alle Zahlen erklären lassen.


    Mittlerweile müsstest Du ja auch eine Dezemberabrechnung bekommen haben !


    Erst mal soweit ...


    Melde Dich ...


    Gruß Kuddel

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    :lol:

  • Hallo Kuddel,


    die Abrechnung habe ICH erstellt.
    Da ich der leistende Unternehmer bin (den Strom liefere), hab ich auch das RECHT, selbst abzurechnen und E.On MUSS das akzeptieren.
    Ich schreibe also jeden Monat auf Basis der exakten Zählerstände eine Rechnung an E.On.
    Darin wird für die Steuer so getan, als ob ich den gesamten Ertrag der Anlage einspeise (hier also 153 kWh mal 18,73 ct Einspeisevergütung) > Das MUSS ich als Gewinn versteuern.
    Dann bekomme ich von E.On (virtuell) eine Rücklieferung meines Direktverbrauchs (hier also 114 kWh mal 18,73 ct) > das ist die Gutschrift für E.On (könnten die mir auch eine "Gegen-Rechnung" schreiben). Das können die dann steuerlich geltend machen, weil ja auch hier die 19% fällig sind und ausgewiesen werden (müssen).
    Der Restbetrag ist also das, was E.ON mir schuldet > also 8,70 Euro (brutto)


    Zu allem Übel muss ich aber jetzt noch meinen Direktverbrauch als gewinnmindernde Privatentnahme versteuern. Dazu muss aber festgelegt werden, "wieviel mir der eingekaufte Strom wert ist". Dazu gibt es viele verschiedene Ansätze. Ich nehme hier - wie schon geschrieben - 12,5ct. Das sind in etwa die Herstellungskosten. (Das FA will das natürlich möglichst hoch ansetzen und der Betreiber natürlich niedrig).
    Die 12,5ct/kWh sind dann ebenfalls zu versteuern.


    Guck doch mal in das Photovoltaikforum und dort die Beiträge von "kpr". Der ist steuerlich seeeehr bewandert, kennt sich aber leider mit der Bedienung des WISO nicht so aus...

  • Moin ...


    Wie gesagt, diese Form der Abrechnung ist für mich nicht nachvollziehbar.


    Wer hat Dir denn solche Abrechnungs- /Vorgehensweise vorgeschlagen, oder ist das im Raum Helmstedt standart ?


    Du wirst spätestens am Jahresende erhebliche Probleme mit dem Finanzamt bekommen, da der Preis für den selbstverbrauchten Strom - sicherlich vertragsabhängig - ungefähr bei 0,0805 € liegt !


    Nach Deiner Rechnung erwirtschaftest Du einen erbärmlichen Gewinn jährlich von 120.-- €.


    Ich empfehle Dir hier eine deutliche Aufarbeitung Deines Problems, eventuell mit Hilfe eines Steuerberaters !


    Gruß Kuddel

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  • Mein Vorschlag:


    Lass Dir von E.ON einen monatlichen Abschlag zahlen !


    Die haben Erfahrung und wissen ungefähr, wieviel Deine Anlage liefert.


    Dann hast Du monatlich zwei Zahlen zu verarbeiten:


    Einkünfte von E.ON
    Ausgaben ( Umsatzsteuer ) ans Finanzamt


    FERTIG ...


    Kuddel

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    :lol:

  • Ich besitze eine Photovoltaikanlage mit Einspeisung und Eigenverbrauch.
    Monatlich stelle ich dem Verteilnetzbetreiber (VNB) eine Rechnung auf Basis der exakten Zählerstande.


    Das ergibt dann folgendes Beispiel:


    Die Anlage produziert gesamt 153 kWh. Die Vergütung für die Einspeisung liegt bei 18,73 ct/kWh.
    Ich habe 114 kWh selbst verbraucht und entsprechend 39 kWh eingespeist.


    1. Teil - Ich schreibe eine Rechnung an den VNB:
    153kWh x 0,1873 ct. / kWh = 28,66 Euro zzgl. 19% USt. (5,45 Euro) = 34,11 Euro


    2. Teil - der VNB bekommt eine Gutschrift von mir im Sinne des §14 II S.2 UStG (leistender Unternehmer ist also in diesem Sinne der VNB)
    114kWh x 0,1873 ct. / kWh = 21,35 Euro zzgl. 19% USt. (4,06 Euro) = 25,41 Euro


    3. Teil - Abrechnung
    34,11 Euro - 25,41 Euro = 8,70 Euro (die mir der VNB schuldet)


    Das Ganze wird so gemacht, da die steuerliche Betrachtung eine (virtuelle) Komplettlieferung durch mich an den VNB annimmt und dann ebenfalls eine virtuelle Rücklieferung des eigen verbrauchten Stroms durch den VNB an mich.


    Den ersten Teil würde ich wie folgt buchen:
    netto 28,66 als Haben auf Sachkonto 8400 Geldkonto 1200 (Bank)


    Den zweiten Teil kann ich jetzt nicht zuordnen:
    Der VNB stellt mir quasi eine Rechnung über 21,35 Euro zzgl. 4,06 Euro USt.
    Aufgrund der privaten Verwendung des Stroms (Endverbraucher) darf ich diese nicht als Vorsteuer berücksichtigen.


    Zitat

    Der gesamte erzeugte Strom wird zur Einspeisevergütung an den VNB verkauft (das löst USt-Schuld ggü. dem FA bei Dir aus; die zahlt Dir der VNB; und der lässt sie sich vom FA als Vorsteuer erstatten);
    im zweiten Step liefert der VNB Dir den DV zur Einspeisevergütung wieder zurück (das löst USt-Schuld ggü dem FA beim VNB aus; Du zahlst die an den VNB; aber kannst sie nicht als Vorsteuer abziehen).



    Wie kann ich so einen Vorgang denn im WISO darstellen???

    • Offizieller Beitrag

    Kuddel1 hat dir doch schon diverse Buchungsanleitungen in Deinen anderen Threads gegeben. Und ich habe Dich schon einmal darauf hingewiesen, dass man nicht für jede kleinste Konkretisierung einen neuen Thread aufmachen kann. Da fehlt einem dich jeglicher Sachzusammenhang, weshalb ich das jetzt auch, zumindest teilweise, zusammenlege.


    Abgesehen davon ist eine konkrete Steuerberatung hier im Forum nicht gestattet. Und zu dieser artet das langsam aus. Wie was in diesem Zusammenhang zu handhaben ist, gibt es im Forum mittlerweile wirklich genügend Infos. Du stellst beileibe keinen Sonderfall dar.


    Mach Dich doch bitte einfach mal dran und lege Dir eine Testdatei an und probiere auch selber mal Dinge aus. Ansonsten muss ich bei dem Beratungsumfang hier irgendwann einen Riegel vorschieben.

  • Moin ...


    das glaub ich nun aber wirklich nicht ....


    Wofür schreibe ich Dir stundenlang ?


    Gruß Kuddel

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    :lol:


  • Hallo zusammen,


    ich denke nicht, dass es sich hierbei um eine Beratung handelt.
    Das Buchungsverfahren ansich ist ja vollkomen unabhängig von den genannten Zahlen und wäre bei jeder dieser Konstellationen gleich - Anlage mit Direktverbrauch und Überschußeinspeisung.
    Auch die gezeigte Rechnung entspricht den gesetzlich geforderten Normen - 1. Rechnung, 2. Gutschrift (i.S. §14 II S2 UStG) und zum Schluss die Zusammenfassung.
    Warum das so gemacht wird, habe ich auch schon geschrieben - der VNB bekommt die USt aus Teil 2 und muss diese abführen (genau als würde er mir eine Rechnung schreiben) - ich kann sie aber nicht als Vorsteuer geltend machen.


    Nachlesen kann man das Ganze dann auch hier


    Nun wollte ich von den Experten hier lediglich Hilfe dabei, über welche Konten ich das Ganze im WISO darstelle, so dass es sauber ist.
    Und das hat - wie gesagt - nichts mit einer Beratung zu tun.


    Eine "Test-Datei" habe ich mir bereits angelegt. Da das aber KEIN Standardfall wie bei normalen Buchungen ist, ist das für mich nicht so nachvollziehbar. Und es ist sehr langwierig, die Konten (Sach- und Geld) jeweils miteinander zu kombinieren und das Ergebnis zu vergleichen.
    Es bestand ja durchaus die berechtigte Hoffnung, dass es hier Leute gibt, die sagen "okay Einnahme vom VNB - Sachkonto und Geldkonto sowieso" und "Gutschrift für VNB dann Sach- und Geldkonto sowieso" (aber eben mit der nicht absetzbaren Vorsteuer) ?(

    • Offizieller Beitrag

    Also ehrlich, Kuddel1 hat sich hier in in anderen Threads zu dem Thema die Finger wund geschrieben. Da findest Du alles was Du wissen musst. Und Du bist kein Sonderfall, das ist Standard.


    Und mehr kannst Du von jemandem in seiner Freizeit nun wirklich nicht verlangen. Kuddel1 hat Dir alles an die hand gegeben, um das jetzt selber erfassen zu können. Und wenn Du es nach diesen detaillierten und bebilderten Anleitungen in allen Threads nicht selber hinbekommst, dann muss man Dich wohl oder übel an einen Steuerberater verweisen. Man sollte dann vielleicht auch mal seine Grenzen erkennen. Und dem Forum sind auch persönliche, zeitliche und rechtliche Grenzen gesetzt. Und das zu beurteilen, erlauben wir uns immer noch selber abzuwägen.

  • Also ehrlich, Kuddel1 hat sich hier in in anderen Threads zu dem Thema die Finger wund geschrieben. Da findest Du alles was Du wissen musst. Und Du bist kein Sonderfall, das ist Standard.


    Kuddel1 hat selbst geschrieben, dass ihm diese Abrechnungsmethode unbekannt ist - er nutzt das "Abschlagssystem" und ALLE seine Beiträge sind so ausgelegt.
    Ich weiß wohl, dass das JEDER in seiner Freizeit tut und nicht dafür bezahlt wird und auch zu NICHTS verpflichtet ist! Auch ich verlasse morgens um 6 das Haus und bin abends gegen 9 erst wieder zu Hause - da ist es nachvollziehbar, dass man dann auch noch andere Sachen zu tun hat. Außerdem ist nicht er und du dazu verpflichtet zu antworten - das ist NIEMAND. Deshalb versuche ich meine Fragen, Gedankengänge und Informationen in einem öffentlichen Forum zusammenzutragen und vielleicht mit der Hilfe (vieler) Anderer eine Lösung zu finden - so war für mich das Verständnis eines Forums. Genau deshalb habe ich oben auch die Zitate zur Berechnung eingefügt - damit sich JEDER ein Bild machen kann, wie das funktioniert.
    Und mit Verlaub - du schreibst selbst "das ist Standard" - also keine zugeschnittene Beratung eines Einzelnen.
    Ich habe jetzt schon viele Stunden gesessen und gelesen - aber genau diesen "Standard" kann (oder will) eben keiner erklären. Wenn ich die Formulare per Hand ausfülle, dann weiß ich auch, was wohin kommt. Nur die Darstellung im WISO gelingt mir nicht.
    Und wenn ihr (Kuddel und du) es denn wisst und es so einfach bzw. Standard ist, dann verstehe ich nicht, warum man es nicht einfach erklären kann - die Buchungskonten sind ja auch standardisiert.
    Ich weiß - und habe es ja auch schon geschrieben - dass ich kein Finanzbuchhalter bin und mich mit Buchungskonten NICHT auskenne! Hatte aber eben die Hoffnung, dass man hier - neben den Aussagen "nutze die Suche" auch Hilfe bekommt (die allgemeingültig ist).
    Zum Schluss kann man (ich) sich auch dazu bereit erklären, für genau diese Abrechnungsmethode ein "How-To" - im Sinne von "welcher Wert muss wo und wie erfasst werden" zu erstellen... - weil ich nicht der Einzige mit diesem Problem bin - nur die anderen Betroffenen eben irgendwann kapitulieren. Das "How-To" würde dann natürlich NUR die Erfassung der Werte berücksichtigen - die Berechnung der steuerlichen Sachen maße ich mir sicher nicht an!

  • Und wenn ihr (Kuddel und du) es denn wisst und es so einfach bzw. Standard ist, dann verstehe ich nicht, warum man es nicht einfach erklären kann


    Moin ...


    Nein ... ich verstehe dieses Abrechnungsverfahren nicht !
    Ich bin auch davon überzeugt, dass es seitens E.ON ein Abschlagsverfahren gibt !


    Berichtige mich bitte, wenn es nicht so sein sollte.
    Aber wenn JA, dann verstehe ich nicht, warum Du diesen äußerst komplizierten anderen Weg wählst !


    So long ...


    Die markierten Angaben im Bild sind mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit FALSCH !


    Kuddel


  • Ich bin auch davon überzeugt, dass es seitens E.ON ein Abschlagsverfahren gibt !


    Berichtige mich bitte, wenn es nicht so sein sollte.
    Aber wenn JA, dann verstehe ich nicht, warum Du diesen äußerst komplizierten anderen Weg wählst !


    Ja, es gibt ein Abschlagsverfahren seitens E.On.
    Die Abrechnungen, die E.On erstellt, entsprechen aber nicht dem Geforderten.
    Es wird NUR der eingespeiste Strom abgerechnet und das wars.


    Gesetzlich ist es aber anders zu tun und unsere Finanzbeamten sehen das auch sehr eng.
    WIE das zu berechnen ist - steht ja in dem Link oben, der zu der pdf führt.
    Und auch hier steht, dass es eben NICHT so einfach (zu erfassen) ist:

    Zitat

    Schwierig ist die Angelegenheit deshalb, weil Umsatzsteuer und Einnahmen so differenziert berechnet werden.
    Anmerkung: Ich weiß nicht, wie Sie das in der Wiso-Software schaffen - die ist ja darauf ausgelegt, dass der Nettobetrag der Umsatzsteuerberechnung und der Nettobetrag der Einnahmen immer zusammenpassen. Und bei der PV-EV-Regelung, die im EEG festgelegt ist, geht das nicht so einfach.


    ...und das hat jemand geschrieben, der in den Steuersachen auch fit ist - nur eben das WISO nicht so kennt :(


    Also nochmal, ich habe die Erklärung (und auch schon hier geschrieben) wie es berechnet wird und was rauskommt - nun fehlt mir das "WIE buchen in WISO" dass letztendlich die Ergebnisse passen.
    Ich kann und würde auch mal die Berechnungen wie es sein soll hier zur Verfügung stellen (auch mit irgendwelchen Phantasiezahlen, wegen der "Beratung") und das zugehörige Ergebnis - vielleicht ist es ja jemandem möglich, sich davon ein Bild zu machen.
    Das komische ist, dass das Endergebnis bis auf einige Cent stimmt - das dazwischen (Einnahmen aus Umsätzen und dann die Umsatzsteuer usw.) sich erheblich unterscheiden. :S

  • Ja, es gibt ein Abschlagsverfahren seitens E.On.
    Die Abrechnungen, die E.On erstellt, entsprechen aber nicht dem Geforderten.
    Es wird NUR der eingespeiste Strom abgerechnet und das wars.


    Ich möchte Dir nicht zu nahe treten, aber Du glaubst doch wohl selbst nicht, das ein Millionenunternehmen wie E.ON falsche ... unrichtige ... unvollständige Abrechnungen erstellt.
    Hast Du auch mal daran gedacht, daß es zudem jährlich separat ( ! ) eine Stromabrechnung gibt, in der Dein verbrauchter Strom abgerechnet wird.


    Du hast Dich hier in etwas reingesteigert, dass Dir kein Anderer ausreden kann !


    Kuddel

    WISO Steuer - Sparbücher, Windows 10, Office 2017
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    :lol:


  • aber Du glaubst doch wohl selbst nicht, das ein Millionenunternehmen wie E.ON falsche ... unrichtige ... unvollständige Abrechnungen erstellt.


    Warum GLAUBT man einem denn nicht, was man sagt bzw. schreibt???


    Anbei die Abrechnung von E.On (die anderen sehen, bis auf die Zahlen, genauso aus.
    Ich bitte im Vorfeld um Entschuldigung, dass hier nun wirklich meine persönlichen Zahlen drin stehen - aber das soll nur zur Verdeutlichung der E.On-Abrechnung dienen.
    Nix mit Gesamtlieferung, Eigenverbrauch.

  • Gut ... oder auch nicht !


    Ich bin ja gewillt, Dir zu glauben, aber es fällt einfach schwer !


    Wenn dem so ist, daß Du lediglich 8,69 € von E.ON bekommst,
    dann must Du diese Beträge in Zeile 11 und 45 in der EÜR eintragen !


    Diese 1,39 € must Du zudem per Umsatzsteuervoranmeldung ans Finanzamt schicken !


    Deine anderen Berechnungen übersteigen mein Vorstellungsvermögen !


    Gruß Kuddel

  • Nicht, dass wir aneinander vorbei reden...
    Bei mir wird auf Basis der exakten Zählerstände abgerechnet - im Winter also wenig und im Sommer dann dafür mehr. Deshalb ja jetzt auch nur die paar Euros. (Schlussendlich hebt sich das dann aber mit der Endabrechnung wieder auf)


    Und GENAU diese Angaben sind FALSCH!


    Ich (JEDER) MUSS die gesamte Stromproduktion versteuern (zu 19%) - KOMPLETTE Lieferung an den VNB wird angenommen
    Dem entgegen steht der Rückkauf des Eigenverbrauchs vom VNB - für mich keine Vorsteuer abziehbar. (ich kaufe also für die Finanzbeamten meinen selbst produzierten Strom vom VNB zurück, darf aber (da Privatnutzung) die Vorsteuer NICHT geltend machen.
    Außerdem muss der Direktverbrauch auch als private Entnahme in der EÜR auftauchen.


    Das sieht dann (RICHTIG) so aus: (ich bleibe der Einfachheit (oha) halber bei den genannten Zahlen - auf Wunsch kann ich da auch fiktive Werte ansetzen! Nur das wir hier alle vom selben reden...
    (das Excel-Tool ist nicht mein Werk!!! - wird sicher jeder nachvollziehen können. ABER: Die Werte darin stimmen!!!)


    EDIT:
    Mir wäre es auch lieber, wenn ich NUR die Einspeisung versteuern müsste - aber in -D- muss es ja IMMER kompliziert gemacht werden.
    Die Verfahrensweise steht ja auch in der pdf-Datei - und die kommt OFFIZIELL aus Bad-Würt. und ist allgemeingültig.