Gutscheine in EÜR richtig verbuchen

  • Liebe Leidensgenossen,


    bin Gastronom und möchte in der EÜR Gutscheine bei Verkauf und Einlösung richtig verbuchen. Wir bieten Wert-Gutscheine für Speisen und Getränke als auch für spezielle Leistungen (konkrete Menüs oder Arrangements) an. Bisher habe ich "der Einfacheit halber" alle Gutscheine immer gleich als Erlös verbucht. Das ist einerseits nicht richtig, andererseits mit unserem Kassensystem auch schwierig. Ich habe mir schon diverse Beiträge zu diesem Thema hier im Forum als auch woanders angeschaut, komme aber nicht weiter, da es in meinem Kontenrahmen die Konten für "Anzahlung" und "Sonstige Wertpapiere" nicht gibt. Kann mir jemand helfen? Wenn´s geht so konkret wie möglich, da ich schon unendlich viel Zeit auf dieses Thema verwendet habe. Überlege schon, ob ich überhaupt noch Gutscheine anbiete ?!?


    Vielen Dank für eure Hilfe im Voraus ?(

    • Offizieller Beitrag

    Gib doch einfach mal Gutschein oder Gutscheine in die Forensuchfunktion. Das hat das häschen hier bereits detailliert beschrieben. Das Prozedere unterscheidet sich bei EÜR in den unterschiedlichen Programmen nicht. Ansonsten wird Dir z.B. das Konto 1371 im Kontenplan ja sicherlich schon mal aufgefallen sein.

  • Die Antwort von häschen hatte ich bereits vor meiner Frage gelesen und die half mir - wie gesagt - nicht. Das Verrechnungskonto 1371 (nicht ergebniswirksam) habe ich gefunden. Dort buche ich nun die Gutscheine, die nicht eine bestimmte Leistung beinhalten. Richtig? Was ist aber mit den Gutscheinen, die ein spezifiziertes Menü oder Arrangement beinhalten? Wie buche ich Anzahlungen?
    Für eine kurze, prägnante Antwort wäre ich dankbar.

    • Offizieller Beitrag

    In der EÜR sind Erlöse für den Verkauf von Gutscheinen, die einen Leistungsaustausch darstellen (also die, die eine konkrete Gegenleistung bezeichnen) als "normaler" Erlös zu behandeln und zu buchen.
    Der nachfolgende Austausch Gutschein gegen Leistung stellen keinen Erlös dar, allein der Differenzbetrag gehört gebucht.


    Erlöse für den Verkauf von Gutscheinen, die mangels Leistungsaustausches nicht steuerbar und -pflichtig sind, gehören beim Verkauf auf das Konto 1371 gebucht. Der Austausch gegen eine Leistung löst die Steuerpflicht aus- zu dem Zeitpunkt muss auf das Erlöskonto umgebucht werden.



    Anzahlungen sind normale Erlöse.