Zweite Berufsausbildung in 2 Teile splitten

  • Hallo Gemeinde,


    ich tue mich grad etwas schwer, meine zweite Berufsausbildung ins Steuer-Sparbuch einzutragen.
    Erstmal zu meiner Situation, ich bin normal berufstätig und mache nebenher eine zweite Berufsausbildung, somit kann ich diese unter die Werbungskosten setzen.


    Ich habe jetzt die Einträge unter die Rubrik "Fortbildungskosten" gesetzt. Ist es richtig, dass ich jetzt "Fortbildungskosten ohne inhaltlichen Bezug zum bestehenden Arbeitsverhältnis" anklicken muss oder doch eher Fortbildung als Vorweggenommene Werbungskosten?


    Und nun zu meiner in der Überschrift angemerkten Frage. Diese Berufsausbildung, die ich mache, besteht aus grob 2 Teilen. Der erste Teil fand an einer Schule statt, somit ist der Schwerpunkt der Bildungsmaßnahme außerhalb der Wohnung. Der zweite Teil jedoch findet, ähnlich einem Fernstudium, bei mir zu Hause statt. Zwischendurch muss ich immer mal wieder zur Schule fahren.


    Wie genau soll ich dies Vermerken? Ich könnte 2 einzelne Einträge erstellen und diese jeweils mit dem Postfix "Teil1/Teil2" versehen. Wie würdet Ihr dies handhaben?


    Liebe Grüße
    Phil

    • Offizieller Beitrag

    Ist es richtig, dass ich jetzt "Fortbildungskosten ohne inhaltlichen Bezug zum bestehenden Arbeitsverhältnis" anklicken muss oder doch eher Fortbildung als Vorweggenommene Werbungskosten?

    Das musst Du doch wissen, nur Du kennst deinen Ausbildungsstand und Deine Zukunftsvorhaben. Letzteres trifft aber meistens zu.


    Den Rest kannst Du handhaben wie Du willst. Du musst ja eh alles konkret begründen.

  • Hallo miwe4 und vielen Dank für die Antwort.


    Mir ist der Unterschied der beiden Einträge eben nicht so ganz klar. Mein jetziger Beruf hat mit meiner zweiten Berufsausbildung nichts zu tun. Nach Abschluss meiner zweiten Berufsausbildung möchte ich auch in diesem Beruf tätig werden. Solange sich dort keine Stelle anbietet bleibe ich in meinem jetzigen Beruf.


    Faktisch hat also die Ausbildung nichts mit meinem bestehendem Arbeitsverhältnis zu tun, also ohne inhaltlichen Bezug.


    Vorweggenommen sind die Werbungskosten aber dennoch, da sie ja für einen "neuen" Beruf entstehen?
    Gut, das ganze wird dann auch wieder verrechnet mit der meinerseits gezahlten Steuer aus meiner jetzigen Berufstätigkeit.


    Ich glaub du siehst, diese beiden Punkte verwirren mich noch.