Gutschrift aus zu Rechnung dem Vorjahr buchen

  • Hallo Zusammen,
    im Kaufmann habe ich begonnen mit 2012.
    Jetzt möchte ich eine Gutschrift aus 2012 zu einer Rechnung aus 2011 buchen (Fehlkauf und Rücksendung Software mit Rückerstattung des Betrages auf Bankkonto in 2012).
    Kann mir bitte jemand behilflich sein, wie ich das erreichen kann?
    Für Hilfe danke ich schon jetzt sehr.


    VG

  • Hallo PilloQuillo,


    da Du ja die Rechnung noch nicht im Kaufmann geschrieben hast, kannst Du sie nicht in eine Gutschrift wandeln. Du musst Sie also ganz normal eingeben, wie wenn Du eine Rechnung schreibst, aber eben mit der Vorlage Gutschrift.


    LG
    Chris

  • Hallo PilloQuillo,


    da 'Buchen' immer heißt, die unternehmerische Realität wirtschaftlich 'abzubilden', kannst du dich zeitlich immer an den realen Abläufen orientieren. Vier Dinge sind passiert: (1) in 2011 der Verkauf deiner Ware, und (2) ebenfalls in 2011 die Geltendmachung eines Fehlkaufs durch den Kunden, was den Rückspulanspruch in 2011 ausgelöst hat. Dann folgt (3) auch noch in 2011 die Rücksendung der Software an dich, wodurch aber lediglich der Kunden-Rückspulanspruch bekräftigt wurde. Und schließlich (4) deine Reaktion in 2012, indem du den Kaufpreis zurückzahlst.


    Deine Gutschrift mag zwar erstellt worden sein in 2012, wie du schreibst, sie beantwortet aber nur deine schon für 2011 anzuerkennende Verpflichtung zur Geldrückzahlung. Sicherlich nimmt deine Gutschrift ausdrücklich Bezug auf den in 2011 liegenden, noch schwebenden Kaufvorgang. Somit hast du es mit einer "Gutschrift aus 2011" zu tun.


    Dein Problem liegt also in der irrtümlichen Nichterfassung der Gutschrift "wegen" 2011. Die Erlösschmälerung (Konto 8720) gehört somit eigentlich ins alte Jahr. Es kommt allerdings für die Geltendmachung einer Ertragseinbuße nicht auf das Buchen mit Datensatz an, sondern darauf, dass der Vorgang zumindest abschließend entweder in der EÜR oder in der Bilanz für 2011 mit aufgetaucht ist. Das scheint so oder so nicht der Fall zu sein. Vermutlich ist auch das Jahr 2011 vom Finanzamt schon mit Steuerbescheiden festgestellt worden, und diese Steuerbescheide sind mit Ablauf der Monatsfrist auch nicht mehr durch eigenen Einspruch korrigierbar.


    Nun ist ja fraglich, ob du überhaupt für 2012 eine Steuerprüfung kriegen wirst, und ob der Gutschriftsbetrag "der Rede wert ist"; denn wenn ein Prüfer fast nichts findet, darf er sich nicht an Kleinigkeiten festkrallen. Insofern magst du selbst entscheiden, ob du die Betriebsausgabe aus der Gutschrift mit in das Jahr 2012 einstellst. Fällt der Betrag aber ins Gewicht, handelt es sich bei der verspäteten unzulässigen Geltendmachung um eine Steuerverkürzung. Wird 2012 geprüft, kannst du verlangen, dass auch 2011 mit neu aufgerollt und die Steuererstattung für 2011 realisiert wird.


    Es grüßt
    eulaka

    • Offizieller Beitrag

    Dein Problem liegt also in der irrtümlichen Nichterfassung der Gutschrift "wegen" 2011. Die Erlösschmälerung (Konto 8720) gehört somit eigentlich ins alte Jahr.

    Nein, das Problem liegt für den TE gerade nur in der korrekten Erfassung im Programm- ob daraus ein steuerrechtliches Problem entstehen könnte, weil keine Forderung aus Gutschrift im Jahr 2012 eingestellt wurde, ergibt sich aus der hier nicht erwähnten Abschlusserstellung des TE!


    In der EÜR nämlich (davon würde ich beinahe ausgehen, wenn jemand Anfang 2013 eine Jahresbuchführung 2012 erstellt) ist Ihre weitschweifige Ausführung nicht nur verzichtbar sondern vielmehr falsch. Dann antworte ich schlicht: buchen Sie die Zahlung an den Kunden einfach als erlösmindernd auf Ihr übliches Erlöskonto.


    Bilanziert der TE jedoch, dann wäre die erste zu stellende Frage: wurde in der Bilanz 2011 die Forderung aus der Gutschrift eingestellt, wenn ja,auf welches Konto? Dann lautet die Antwort nämlich: bitte dahin zurückbuchen. Lautet die Antwort: nenee, ich bilanziere zwar, habe es aber versäumt, die Forderung zu bilanzieren, dann lautet die Antwort: buchen Sie am Besten wie bie der EÜR: Erlösmindernd auf Ihr übliches Erlöskonto. Das ist zwar nicht optimal aber es wird Ihnen auch niemand den Kopp abrupfen.