Pauschalen für Verpflegung sollten als Ausgaben erfasst werden.

  • Ich bin IT-Consultant und als solcher war ich im letzten Jahr mehrere Monate bei einem Kunden in einer anderen Stadt im Einsatz. Ich habe die Woche über dort übernachtet und bin übers Wochenende nach Hause gefahren. Von meiner Firma habe ich die übliche Verpflegungspauschale und nach den ersten drei Monaten Zulagen bekommen. Alle Kosten für Flüge, Taxi, etc. wurden von meiner Firma erstattet.


    Das WISO Steuer-Sparbuch wirft mir nun die unten stehende Meldung aus. Leider kann ich damit überhaupt nichts anfangen. Kann mir jemand erklären, was damit gemeint ist? Wie kann ich die "Ausgaben geltend" machen? Reicht es, wenn ich unter "Reisekosten für Auswärtstätigkeiten" in der Schnellerfassung die Tage angeben, an denen ich auswärts gearbeitet habe? Muss ich das nachweisen, wenn ja wie? Momentan zeigt mir das Programm an, dass ich sehr viel Steuern nachzahlen muss, hoffentlich kann man mit den richtigen Angaben daran noch etwas ändern. Ab dem vierten Monaten Auswärts, ist die Verpflegungspauschale weggefallen, was mit Zulagen kompensiert wurde. Geht es hier um diese Zulagen?


    "Pauschalen für Verpflegung sollten als Ausgaben erfasst werden.
    Es wurde angegeben, dass Hermann vom Arbeitgeber steuerfreien Ersatz für Pauschalen für Verpflegung erhalten hat. In diesem Fall sollten die entsprechenden Ausgaben geltend gemacht werden. Andernfalls werden die Erstattungen steuerpflichtig und bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens hinzugerechnet."

    • Offizieller Beitrag

    Es wurde angegeben, dass Hermann vom Arbeitgeber steuerfreien Ersatz für Pauschalen für Verpflegung erhalten hat. In diesem Fall sollten die entsprechenden Ausgaben geltend gemacht werden. Andernfalls werden die Erstattungen steuerpflichtig und bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens hinzugerechnet."

    Also alle diesbezüglichen Ausgaben in der Steuererklärung geltend machen bzw. nachweisen. Ansonsten werden diese wirklich versteuert.

    • Offizieller Beitrag

    Der Hinweis sagt doch haargenau, worum es geht und was Du zu machen hast:

    "Pauschalen für Verpflegung sollten als Ausgaben erfasst werden.
    Es wurde angegeben, dass Hermann vom Arbeitgeber steuerfreien Ersatz für Pauschalen für Verpflegung erhalten hat. In diesem Fall sollten die entsprechenden Ausgaben geltend gemacht werden. Andernfalls werden die Erstattungen steuerpflichtig und bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens hinzugerechnet."


    Der Arbeitgeber hat insoweit auf der Lohnsteuerkarte offensichtlich steuerfreie Erstattungen in Zusammenhang mit Auswärtstätigkeiten bescheinigt. Du musst, um die Nachversteuerung zu vermeiden, vollständige Angaben zu den Auswärtstätigkeiten machen und diese ggf. auch dem FA gegenüber glaubhaft machen.

  • Hallo miwe,
    und wie genau funktioniert das in Bezug auf die Software? Wo trage ich das da ein? Wenn ich die "Detailierte Erfassung" unter "Reisekosten für Auswärtstätigkeiten" verwende, muss ich Fahrtkosten eintragen, die ja nicht angefallen (bzw. schon erstattet) sind. Die einzige Möglichkeit das irgendwo im Programm einzutragen ist meiner Ansicht nach die Schnellerfassung, hier könnte ich die Tage reinschreiben. Wäre das richtig? Dort kann man leider keinen Anlass, Bemerkungen oder Reiseziel eintragen.


    Hilft mir das Programm denn in irgendeiner Weise in meinem Fall? Oder soll ich stattdessen der Steuererklärung ein Schreiben beilegen, in dem ich die Erstattungen meines Arbeitgebers rechtfertige. Wie mache ich das denn dem FA glaubhaft? Flugtickets einreichen oder eine Bestätigung meines Arbeitgebers?


    Sorry wegen dieser Fragen, aus deiner Sicht sind die vielleicht trivial, aber ich habe mir ja extra das Programm gekauft um mich in diese Thematik nicht einarbeiten zu müssen.

  • aber ich habe mir ja extra das Programm gekauft um mich in diese Thematik nicht einarbeiten zu müssen.


    ...einarbeiten muss man sich immer ?( .,..so einfach sind deutsche Steuergesetze nun mal nicht.
    MfG Günter

    • Offizieller Beitrag

    Wenn ich die "Detailierte Erfassung" unter "Reisekosten für Auswärtstätigkeiten" verwende, ....., die ja nicht angefallen (bzw. schon erstattet) sind.

    Ja was denn jetzt? Nicht entstanden oder bereits erstattet. Letzteres wäre ja genau das Problem.

    Wenn ich die "Detailierte Erfassung" unter "Reisekosten für Auswärtstätigkeiten" verwende, muss ich Fahrtkosten eintragen, .....

    Wer sagt das?

    Hilft mir das Programm denn in irgendeiner Weise in meinem Fall?

    Natürlich.

    Flugtickets einreichen oder eine Bestätigung meines Arbeitgebers?

    Im Zweifel sowohl als auch. Für so etwas macht man sich ja eigentlich Kopien seiner Belege. Das Finanzamt gibt es ja nicht erst seit gestern.

    Sorry wegen dieser Fragen, aus deiner Sicht sind die vielleicht trivial, aber ich habe mir ja extra das Programm gekauft um mich in diese Thematik nicht einarbeiten zu müssen.

    Ohne Einarbeitung geht es m.E. nie. Selbst wir müssen uns in jede neue Softwareversion einarbeiten. Nur Voraussetzung ist, dass Du auch das prüfst, worauf Dich das Programm aufmerksam macht. Nimm Dir Zeit und nutze auch die Programmhilfen. Die Steuererklärung muss ja nicht Morgen schon beim FA sein.

  • Der Arbeitgeber hat mir sämtliche Fahrtkosten erstattet. Zusätzlich habe ich die Verpflegungspauschale und nach dem dritten Monat eine Zulage statt der Verpflegungspauschale bekommen. Das Programm zeigt mir diese Meldung an... und ich weiß nicht weiter.

  • Der Arbeitgeber hat mir sämtliche Fahrtkosten erstattet. Zusätzlich habe ich die Verpflegungspauschale und nach dem dritten Monat eine Zulage statt der Verpflegungspauschale bekommen. Das Programm zeigt mir diese Meldung an... und ich weiß nicht weiter.


    Jetzt musst du alle entstandenen Kosten aufführen und nachweisen.
    Das FA rechnet dann die steuerfrei erstatteten Kosten dagegen.
    Die Differenz musst du entweder nachversteuern oder kannst sie als Werbungskosten noch geltend machen.
    MfG Günter


    NB
    ich arbeite mich seit Mitte Januar auch als Profi langsam in die eigene Steuererklärung ein.
    Mal eben so nebenbei geht nicht, wenn es denn genau sein soll.

  • Hmm, ok, wir nähern uns langsam einer für mich schlüssigen Erklärung. Welche Kosten muss ich da aufführen? Fahrkosten sinds ja nicht, oder? Die sind ja schon erstattet. Gehts hier um das Brötchen, das ich mir mittags beim Bäcker gekauft habe und das Abendessen, eventuell auch die Reinigung? Belege habe ich leider nicht gesammelt. Kann ich das dann vergessen?

  • Welche Kosten muss ich da aufführen?


    Alle dir entstandenen Kosten, egal ob erstattet oder nicht.



    Belege habe ich leider nicht gesammelt. Kann ich das dann vergessen?


    Kannst du, aber dann gibt es eine dicke Nachzahlung.


    MfG Günter

  • Alle dir entstandenen Kosten, egal ob erstattet oder nicht.

    Hä, wieso das denn? Wenn ich das mache, denkt das Finanzamt doch, ich will das von denen erstattet haben, oder? Außerdem komme ich so locker auf 5000 Euro Erstattung (laut Programm). Das kann doch nicht stimmen.

    • Offizieller Beitrag

    Hast Du Dir die Eingabemasken überhaupt einmal genauer angeschaut? Wohl kaum. Anders kann ich mir diese Aussage nicht erklären.


    Selbst bei bloßem Ansehen sollte dir aufgefallen sein, dass die steuerfrei erstatteten Beträge laut Lohnsteuerbescheinigung dort unveränderbar beigestellt sind. Sollten daneben noch weitere steuerfreie Erstattungen Dritter erfolgt sein, sind diese selbstverständlich zusätzlich als steuerfreie Erstattungen zu erklären. Und dann gibt es eine einfache Plus-Minus-Rechnung. Liegen höhere abziehbare Werbungskosten vor als steuerfreie Erstattungen, verbleibt ein Werbungskostenabzug. Übersteigen die insgesamt steuerfrei erstatteten Beträge die abziehbaren Werbungskosten, ist die Differenz als steuerpflichtiger Arbeitslohn nachzuversteuern. Aber das alles hat Guenter Dir ja auch schon mit etwas anderen Worten beschrieben.


    Ich sagte ja bereits, vor der Tipparbeit kommt erst einmal eine Einarbeitungszeit. Und damit meine ich nicht 10 Minuten. Wenn Du das nicht gewillt bist auf Dich zu nehmen, bleibt Dir nur der Gang zu einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe.

  • Hallo,


    meine Frage geht in eine ähnliche Richtung. Mein Arbeitgeber hat mir für alle Reisen im Jahr auf der Lohnsteuerkarte unter "20. Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeiten" einen Betrag eingetragen, den ich in Wiso einfach übernommen habe. Dann kommt dieser Hinweis:

    Zitat

    Pauschalen für Verpflegung sollten als Ausgaben erfasst werden.
    Es wurde angegeben, dass Stefan vom Arbeitgeber steuerfreien Ersatz für Pauschalen für Verpflegung erhalten hat. In diesem Fall sollten die entsprechenden Ausgaben geltend gemacht werden. Andernfalls werden die Erstattungen steuerpflichtig und bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens hinzugerechnet.

    Wenn ich dann bei Wiso unter "Reisekosten für Auswärtstätigkeiten" nachschaue, finde ich den gleichen Betrag unter "Ermittelung der Pauschale für Verpflegung / Steuerfreie Verpflegungszuschüsse (lt. Lohnsteuerbescheinigung)" von Wiso automatisch eingetragen.


    Warum soll ich dann dem Hinweis nach, die erstatteten Kosten noch mal erfassen?
    Führt das nicht zu einem doppelten Abzug der Verpflegungszuschüsse?


    Gruß, Stefan

    • Offizieller Beitrag

    Warum soll ich dann dem Hinweis nach, die erstatteten Kosten noch mal erfassen?

    Selbst bei bloßem Ansehen sollte dir aufgefallen sein, dass die steuerfrei erstatteten Beträge laut Lohnsteuerbescheinigung dort unveränderbar beigestellt sind.
    Sollten daneben noch weitere steuerfreie Erstattungen Dritter erfolgt sein, sind diese selbstverständlich zusätzlich als steuerfreie Erstattungen zu erklären.

  • Danke für die Antwort.

    Der Zusatz mit "daneben weitere" sollte im WiSo-Programm-Hinweis aufgenommen werden. Dann finde ich es auch klar. So ist man halt unsicher und bei mir geht es um einige tausend Euro...

  • Hallo,


    habe gerade den von Wiso generierten Steuerbescheid angeschaut. Dort tauchen die "20. Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeiten" unter der Kategorie "Steuerpflichtige Arbeitgebererstattung" auf. Das ist schlichtweg falsch. Und mein Steuerberater ist entsetzt über dieses Manko!



    Das Ergebnis ist, dass die Einkünfte steigen ohne dass automatisch die Werbungskosten gelten gemacht werden.



    Damit ist der Hinweis von Wiso absolut berechtigt. Allerdings ist die Eingabe sehr mühsam. Es geht halt nicht, einfach eine Zahl für die Werbungskosten gelten zu machen, sondern muss für jeden Tag die Pauschale ermitteln. Das ist bei mehr als 100 Reisetagen natürlich eine Zumutung.



    Gruß, Stefan

    • Offizieller Beitrag

    habe gerade den von Wiso generierten Steuerbescheid angeschaut. Dort tauchen die "20. Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeiten" unter der Kategorie "Steuerpflichtige Arbeitgebererstattung" auf. Das ist schlichtweg falsch.

    Es ist genau richtig.


    Und mein Steuerberater ist entsetzt über dieses Manko!

    Jetzt bin ich allerdings erstaunt.


    Das Ergebnis ist, dass die Einkünfte steigen ohne dass automatisch die Werbungskosten gelten gemacht werden.

    Was auch genau richtig und gewollt ist, da die rechtlichen Voraussetzungen für die Leistung des steuerfreie Ersatzes ja erst einmal zu prüfen sind. Und deshalb muss man eben die entsprechenden Angaben zum Werbungskostenabzug tätigen, um dieses zu "neutralisieren".


    Damit ist der Hinweis von Wiso absolut berechtigt.

    Was ich/wir ja die ganze Zeit sage/n.



    Allerdings ist die Eingabe sehr mühsam. Es geht halt nicht, einfach eine Zahl für die Werbungskosten gelten zu machen, sondern muss für jeden Tag die Pauschale ermitteln. Das ist bei mehr als 100 Reisetagen natürlich eine Zumutung.

    Das ist und war schon immer die Pflicht des Steuerbürgers, seine Werbungskosten entsprechend glaubhaft zu machen.


    Der Steuerberater müsste dies auch so abarbeiten und würde entsprechend an Deiner Erklärung verdienen.

    So ist es.

  • habe gerade den von Wiso generierten Steuerbescheid angeschaut. Dort tauchen die "20. Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeiten" unter der Kategorie "Steuerpflichtige Arbeitgebererstattung" auf. Das ist schlichtweg falsch. Und mein Steuerberater ist entsetzt über dieses Manko!

    Genau deswegen kam bei mir auch diese Frage auf. Ich war inzwischen beim Finanzamt und habe mir das erklären lassen. Viel Mühe wegen nichts, WISO hat mir hier leider unnötigen Aufwand verursacht. In den letzten Jahren habe ich andere Steuerprogramme verwendet, die haben das definitiv besser gemacht. Fest steht, dass ich nächstes Jahr wieder ein anderes Produkt kaufen werde.


    Auch, dass der Support das hier nicht selbst bemerkt und sich äußert, bzw. für ein Update sorgt finde ich ziemlich mies.