Hallo,
mein Mann hat eine Weihnachtszuwendung erhalten. Wo trage ich diese im Wiso Programm ein? In der Lohnsteuerabrechnung taucht der Betrag nicht auf.
Gruß, Karin
Weihnachtszuwendung
- janm74
- Erledigt
-
-
Moin ...
1) warum nicht ?
2) Progressionsvorbehalt ?Gruß Kuddel
-
Hallo Kuddel,
es war sozusagen ein Geschenk vom Chef für "besonderes Engagement".
Gruß, Karin -
mein Mann hat eine Weihnachtszuwendung erhalten. Wo trage ich diese im Wiso Programm ein?
Welches?
In der Lohnsteuerabrechnung taucht der Betrag nicht auf.
Wenn das Steuer-Sparbuch benutzt wird, würde ich sagen, trifft in diesem Fall der unterste Punkt in der Maske Lohnsteuerbescheinigungen zu, nämlich:
-
mein Mann hat eine Weihnachtszuwendung erhalten. ..... In der Lohnsteuerabrechnung taucht der Betrag nicht auf.
Womöglich noch in bar? Das solltest Du zuerst einmal erklären.
Die Barzahlung unterstellt wäre übrigens die Lösung von Billy1963 die zutreffende, um nicht auch noch Ärger zu bekommen.
-
Nein, per Überweisung.
-
Dann muss es auch im Bruttoarbeitslohn laut Lohnsteuerbescheinigung enthalten sein. Ansonsten würde ich mal meinen Arbeitgeber bzw. dessen Lohnbuchhaltung auf eine Berichtung derLohnsteuerbescheinigung ansprechen.
-
Oder per zusätzlicher " Extraüberweisung ?
Kuddel
-
Ja, per zusätzlicher " Extraüberweisung".
-
Oder per zusätzlicher " Extraüberweisung ?
Was soll das für eine Rolle spielen?
-
Was soll das für eine Rolle spielen?
Das weiss ich auch nicht !Warum überweist er das Geld separat ? " Wenn Du nichts sagst, ich sag auch nichts ? "
Warum überweist er das Weihnachtsgeld nicht zusammen mit dem Gehalt ?
Warum ist es nicht versteuert ? Oder doch ? Anruf beim Arbeitgeber getätigt ?Es kommen ja auch nicht viele Erklärungen vom TE !
Gruß Kuddel
-
Der Chef ist nicht gleichzeitig der Arbeitgeber. Daher kommt die Zuwendung von ihm per Überweisung und nicht mit dem Gehalt.
-
Deshalb gehört es aber trotzdem als Arbeitslohn auf die Lohnsteuerbescheinigung. So wurde wahrscheinlich sowohl Lohnsteuer als auch die gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge verkürzt. Aber das sollte ein gespräch mit dem Arbeitgeber klären, der ggf. für die Lohnabzugsbeträge seitens der Behörden haftbar zu machen ist.
Mache es ggf. wie von Billy1963 beschrieben und melde es ggf. mit gesondertem Schreiben neben dem FA auch Deinem Sozialversicherungsträger. Ansonsten würdest Du Dich ggf. einer Steuerhinterziehung und der Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen schuldig machen.